Schwangerschaft und Mutterschutz
Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ausdrücklich auch für Studentinnen!
Wenn Sie während Ihres Studiums schwanger sind, stehen Sie unter dem besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes. Um die gesetzlichen Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, die Schwangerschaft offiziell bei der Universität Siegen zu melden.
Voraussetzung dafür, dass der Mutterschutz wirksam wird und entsprechend berücksichtigt werden kann, ist somit die offizielle Meldung der Schwangerschaft über das Studierendensekretariat.
Eine Meldung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie Ihr Studium unterbrechen müssen. Auf Wunsch können Sie auch während der Schutzfristen weiter studieren und Ihr Studium wie geplant fortsetzen.
Meldung der Schwangerschaft
Wenn Sie die Schwangerschaft melden, wird durch die Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob mögliche Risiken in Bezug auf Räumlichkeiten, Arbeitszeiten, Studienorte, Materialien etc. für Sie oder Ihr Kind bestehen. Falls erforderlich, können entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Die Meldung erfolgt über ein Meldeformular sowie einen Gefährdungsbeurteilungsbogen. Auf dem Merkblatt Mutterschutz der Universität Siegen finden Sie außerdem eine Übersicht aller wichtigen Informationen sowie Ansprechpartner*innen.
Der Mutterschutz dient in erster Linie dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Wenn Maßnahmen notwendig sind, die ihr Studium vorübergehend einschränken oder verzögern können, so soll die Hochschule mögliche Nachteile ausgleichen.
Beratung bei Schwangerschaft
Das Familienservicebüro der Universität Siegen bietet Beratung zu Fragen zum Studium während der Schwangerschaft, Mutterschutzfristen, Studienorganisation mit Kind und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus beraten regionale Schwangerschaftsberatungsstellen vertraulich zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Elternschaft.