Schwangerschaft und Mutterschutz
Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ausdrücklich auch für Studentinnen!
Wenn Sie während Ihres Studiums schwanger sind, stehen Sie unter dem besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes. Damit die Universität die gesetzlichen Schutzfristen sowie weitere Regelungen und Schutzmaßnahmen des Mutterschutzes berücksichtigen kann, ist eine offizielle Meldung der Schwangerschaft beim Studierendensekretariat erforderlich.
Die Meldung dient dazu, die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen und Ihnen die Inanspruchnahme der mutterschutzrechtlichen Regelungen während Ihres Studiums zu ermöglichen.
Eine Meldung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie Ihr Studium unterbrechen müssen. Auf Wunsch können Sie auch während der Schutzfristen weiter studieren und Ihr Studium wie geplant fortsetzen.
Meldung der Schwangerschaft
Wenn Sie die Schwangerschaft melden, wird durch die Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob mögliche Risiken in Bezug auf Räumlichkeiten, Arbeitszeiten, Studienorte, Materialien etc. für Sie oder Ihr Kind bestehen. Falls erforderlich, können entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Die Meldung erfolgt über ein Meldeformular sowie einen Gefährdungsbeurteilungsbogen. Auf dem Merkblatt Mutterschutz der Universität Siegen finden Sie außerdem eine Übersicht aller wichtigen Informationen sowie Ansprechpartner*innen.
Der Mutterschutz dient in erster Linie dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Wenn Maßnahmen notwendig sind, die ihr Studium vorübergehend einschränken oder verzögern können, so soll die Hochschule mögliche Nachteile ausgleichen.
Beratung bei Schwangerschaft
Das Familienservicebüro der Universität Siegen bietet Beratung zu Fragen zum Studium während der Schwangerschaft, Mutterschutzfristen, Studienorganisation mit Kind und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus beraten regionale Schwangerschaftsberatungsstellen vertraulich zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Elternschaft.
Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet eine vertrauliche Beratung zum Thema Schwangerschaft an.