Gleitzeit und Arbeitszeiterfassung
Beschäftigte in Technik und Verwaltung haben die Möglichkeit an der "Gleitenden Arbeitszeit" teilzunehmen und somit ihre Arbeitszeit flexibel im Sinne der Vereinbarkeit zu gestalten. Im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung können Beschäftigte innerhalb eines Zeitraums von 7:00 bis 19:30 Uhr über den Dienstbeginn und das Dienstende selbst bestimmen.
Für die Erfassung der Arbeitszeit werden Zeiterfassungsgeräte verwendet, die eigenhändig von den Beschäftigten (an diversen Ein-/Ausgängen der Universitätsgebäude) bedient werden.
Weitere Informationen können Sie auch der Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit entnehmen.