Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Arbeitszeugnis anfordern

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Beschäftigte einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit; es muss sich auch auf Führung und Leistung erstrecken (Endzeugnis).

Sofern Sie ein Zeugnis wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre/n Vorgesetzte/n. Im Bereich der Wissenschaft kann es zudem womöglich sinnvoller sein, sich ein „Empfehlungsschreiben“ ausstellen zu lassen, da dies dort eher Usus ist als ein nach deutschen Vorgaben standardisiertes Arbeitszeugnis.

Das Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes AR-NA von oben betrachtet

Hinweise für Beamtinnen und Beamte

Beamtinnen und Beamten wird bei Nachweis eines berechtigten Interesses und nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Antrag ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihnen bekleideten Ämter erteilt (§ 92 Absatz 3 Landesbeamtengesetz).

Ohne weitere Angaben wird das Zeugnis als „einfaches Dienstzeugnis“ bezeichnet. Auf Verlangen muss das Dienstzeugnis auch über die ausgeübte Tätigkeit und die Leistungen der Beamtinnen und Beamten Auskunft geben („qualifiziertes Dienstzeugnis“). Es muss der Wahrheit entsprechen und darf auch negative Eindrücke nicht verschweigen.

Das Dienstzeugnis im Beamtenrecht entspricht dem Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht.