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Chemie Service

 

ChEV - Abteilung für Chemikalien Ent- und Versorgung

Wir unterstützen die Forschung und die Lehre mit einer zuverlässigen Chemikalienversorgung. In unserer Abteilung sind alle gängigen Chemikalien für die Labore der Universität zu finden. Darüber hinaus beschaffen wir gerne weitere Chemikalien sowie Gase aller Art.

Auch in Fragen der Entsorgung stehen wir Ihnen zur Seite: Wir übernehmen die Annahme und Zwischenlagerung von Sonderabfällen und Elektroschrott und beraten gerne bei allen Themen rund um den Gefahrguttransport.

Ein besonderer Service ist unsere Glasbläserei, die seit der Gründung der Universität besteht. Ob Reparatur von Glasgeräten oder individuelle Sonderanfertigungen für die Forschung – wir finden gemeinsam die passende Lösung.

Als Zentrale Serviceeinheit der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät sind wir auf dem Adolf-Reichwein-Campus (AR) angesiedelt und betreuen universitätsweit alle Belange rund um den Chemie-Service. 

Unser Ziel ist es, Forschung, Lehre und Verwaltung zuverlässig mit allem zu versorgen, was für den sicheren und effizienten Laborbetrieb notwendig ist.

Chemikalienentsorgung und Gasversorgung

Unser Angebot im Überblick

Chemikalienversorgung
Bereitstellung gängiger Laborchemikalien sowie Bestellservice für spezielle Anforderungen.

Gasversorgung 
Beschaffung und Lieferung von Gasen sowie flüssigem Stickstoff für alle Bereiche der Universität.

Glasbläserei: 
Reparatur von Glasbruch, Sonderanfertigungen für Forschung und Lehre sowie Arbeiten mit Quarzglas.

Sonderabfallentsorgung: 
Annahme und Zwischenlagerung von Sonderabfällen, Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter sowie Beratung zu Sonderabfällen und Gefahrguttransport.

Elektroschrottentsorgung

Wir organisieren die Abholung des Elektroschrotts. Die Abholung findet jeden letzten Donnerstag im Monat statt, dabei werden die Liegenschaften AR, H und PB immer angefahren. Für alle weiteren Liegenschaften kann der Elektroschrott bei uns angemeldet werden, auch die Abholung von größeren Einzelposten kann bei uns erfragt werden.

Stickstofftank-AR

Chemikalienlager – Zentrale Versorgung der Universität

Das Chemikalienlager versorgt die gesamte Universität zuverlässig mit Chemikalien aller Art. Neben rund 2.000 vorrätigen Chemikalien stellen wir zudem ausgewählte Labor- und Arbeitsschutzmaterialien bereit. Darüber hinaus unterstützen wir Angehörige der Hochschule mit Informationen zur Kennzeichnung und zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Bestellung von Chemikalien

  • Bestellungen können telefonisch unter Angabe der Kostenstelle aufgegeben werden.
  • Die Abholung erfolgt während der regulären Öffnungszeiten direkt an der Chemikalienausgabe.

Beratung zur Selbstbestellung projektbezogener Chemikalien

  • Arbeitsgruppen erstellen eine Liste der benötigten Chemikalien.
  • Während der Servicezeiten steht Herr Frenzel als Ansprechpartner in der Chemikalienausgabe zur Verfügung.
  • Er unterstützt Sie bei:
    • Auswahl geeigneter Anbieter
    • Preisvergleichen
    • Empfehlung passender Bezugsquellen

So können Arbeitsgruppen projektbezogene Chemikalien direkt selbst bestellen – in der Regel zu Konditionen, die mit den Preisen der Chemikalienausgabe vergleichbar sind.

Vertretungszeiten

Während Vertretungszeiten gilt:

  • Technische Lösemittel werden während der Öffnungszeiten in der Chemikalienentsorgung/Gasversorgung ausgegeben.
  • Alle weiteren Chemikalien können wie gewohnt bei der Chemikalienversorgung bezogen werden.

⚠️ Hinweis: Eine Abgabe von Chemikalien für gewerbliche oder private Zwecke ist ausgeschlossen.

Öffnungszeiten der Chemikalienausgabe

Mo, Di, Do, Fr:        9:00 – 11:00 Uhr 
Mo, Di, Do:            14:00 – 15:00 Uhr

Öffnungszeiten bei Vertretung

Mo, Di, Do:             14:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

Herr Frenzel

Raum: AR-G 001

 

Zentrale Gasversorgung – Gase und flüssiger Stickstoff

Die Zentrale Gasversorgung stellt Gase und flüssigen Stickstoff für alle Fakultäten und Dezernate der Universität Siegen bereit.

Bestellungen und Lieferzeiten

  • Bestellung:         Per E-Mail an die info-gas-sonnderabfall@uni-siegen.de
  • Bestellfrist:         Bis dienstags, 10:00 Uhr
  • Standardgase:    Lieferung in der Regel donnerstags
  • Gasgemische:     Bitte Lieferzeiten beachten

Flüssiger Stickstoff via Servicemobil

  • Die Lieferung erfolgt dienstags und donnerstags mit dem Servicemobil, nach vorheriger Bestellung per E-Mail an die info-gas-sonnderabfall@uni-siegen.de (mindestens 48 Stundenvorlaufzeit)
  • Belieferung aller Liegenschaften außer AR
  • Behälter einen Tag vorher bereitstellen, Lieferung erfolgt meist sehr früh

Aktuell

Zuschläge Flaschengas 2025: 
GGVSE-, Maut-, Öko- und Energiemarkt

  • 23,43 €   pro Gasflasche
  • 192,92 €   pro Bündel

Öffnungszeiten der Gasversorgung

Montag:            9:00 – 11:00 Uhr 
Dienstag:        10:00 – 11:00 Uhr, 13:00 – 14:00 Uhr 
Mittwoch:       13:00 – 14:00 Uhr 
Donnerstag:      9:00 – 11:00 Uhr

Kontakt

Abteilungsleiter Dr. Yilmaz Sakalli

Regina Stötzel

Raum AR-NC0207

  • E-Mail

  • +49 271 740-4750

     

  • +49 271 740-2222

 

Technische Glasbläserei – Herstellung und Reparatur von Laborapparaturen

Seit den Gründungsjahren besteht die technische Glasbläserei an der Universität Siegen.

Hier werden Glasapparaturen aus Borsilikatglas hergestellt – meist Sonderanfertigungen für Wissenschaft und Forschung. 

Auch Reparaturen werden durchgeführt, um den Forschungsbetrieb der Universität stets aufrechtzuerhalten.

Für Hochtemperatur-Versuche werden zudem Quarzglasarbeiten bis zu einem Durchmesser von 40 mm angefertigt.

Öffnungszeiten der Glasbläserei

Täglich: 10:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr

Kontakt

Michael Kerzdörfer

Raum AR-G 0117

  • E-Mail

  • +49 271 740-4312 Werkstatt

  • +49 271 740-3168 Büro

 

Sonderabfallentsorgung – Zentrale Unterstützung der Universität

Die zentrale Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung unterstützt die Verantwortlichen gemäß der Sonderabfallrichtlinie der Universität Siegen mit:

  • der Annahme und Zwischenlagerung von Sonderabfällen
  • der Bereitstellung geeigneter Behälter für die gängigen Abfallarten
  • der Weitergabe von Sonderabfällen an den Entsorgungsfachbetrieb
  • der Abwicklung der Formalitäten für den Transport
  • Beratung zu sicheren Entsorgungswegen

Öffnungszeiten der Sonderabfallentsorgung

Montag:            9:00 – 11:00 Uhr 
Dienstag:        10:00 – 11:00 Uhr,  
                         13:00 – 14:00 Uhr 
Mittwoch:       13:00 – 14:00 Uhr 
Donnerstag:      9:00 – 11:00 Uhr

Kontakt

Abteilungsleiter Dr. Yilmaz Sakalli

Regina Stötzel

Raum AR-NC 0207

  • E-Mail

  • +49 271 740-4750

  • +49 271 740-2222

 

Die zentrale Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung unterstützt die Verantwortlichen gemäß der Sonderabfallrichtlinie der Universität Siegen mit

  • der Annahme und Zwischenlagerung von Sonderabfällen
  • dem Bereitstellen von geeigneten Behältern für die gängigen Abfallarten
  • der Weitergabe von Sonderabfällen an den Entsorgungsfachbetrieb
  • der Abwicklung der Formalitäten für den Transport
  • Beratung

Die fachliche Verantwortung für die

  • Vermeidung und Verminderung von Sonderabfällen
  • Einhaltung der Sonderabfallrichtlinie der Universität
  • Sammlung, Deklaration und Kennzeichnung der Sonderabfälle
  • Einhaltung der Transportvorschriften beim Transport zur zentralen Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung oder zum Entsorgungsunternehmen

obliegt den jeweiligen Leiterinnen bzw. Leitern der Einrichtungen der Universität, die Art und Umfang der jeweiligen Forschungsarbeiten maßgeblich bestimmen. Eine Weiterdelegation der Verantwortung ist ausgeschlossen.  

Sonderabfälle im AR-Gebäude werden direkt über die zentrale Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung der Universität Siegen im Gebäude AR-NC entsorgt. Alle anderen Liegenschaften können Ihren Sonderabfall dort anmelden.  

Sammlung von Sonderabfall in den Laboratorien und Werkstätten:

  • Kleine Zwischenlager in den Einrichtungen, die den einschlägigen Vorschriften entsprechen, sind zulässig und zweckmäßig.
  • Grundsätzlich sind Abfälle, soweit wie möglich, sinnvoll getrennt zu sammeln.
  • Eine Wiederverwertung vermischter Abfälle ist in der Regel nicht durchführbar.
  • Abfälle die einem Transportverbot unterliegen (z.B. Königswasser) sind in einen transportfähigen Zustand zu versetzen (hier: neutralisieren)
  • Der Umgang mit den Abfällen ist in den entsprechenden Laborordnungen oder Betriebsanweisungen festzuhalten.

Kennzeichnung:

  • Die Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung hält vorschriftsgemäße Etiketten zur Kennzeichnung der Sammelgefäße bereit. Die Etiketten werden mit den Gefäßen ausgegeben und sind vom Abfallerzeuger, nach Ergänzung aller relevanten Daten, auf dem Gefäß anzubringen.
  • Alle Abfälle, die gefährliche Inhaltsstoffe enthalten, sind nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen. Hierzu muss der Abfall entsprechend den Gefahren, die von ihm ausgehen können, eingestuft werden.
  • Die Einstufung soll entsprechend den Eigenschaften des Inhaltsstoffes mit der größten Gefährlichkeit erfolgen.

Die Kennzeichnung sollte Folgendes enthalten:

  • Die Bezeichnung des Abfalls (Beispiel: Lösemittel, halogenhaltig).
  • Die Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung entsprechend der Einstufung. Bei ätzenden Abfällen ist zusätzlich anzugeben, ob der Abfall sauer oder alkalisch reagiert.
  • Die Hinweise auf besondere Gefahren (H-Sätze), wenn der Abfall gefährliche Eigenschaften besitzt, die aus den verwendeten Gefahrensymbolen nicht erkenntlich sind.
  • Die Sicherheitsratschläge (P-Sätze) sind anzugeben, soweit sie für die Tätigkeit bei der Abfallbearbeitung von Bedeutung sind.
  • Name und Arbeitsgruppe des Abfallerzeugers.
  • Gefahrensymbole gemäß Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSEB), da unsere Behältnisse über öffentliche Straßen transportiert werden.
  • Machen Sie möglichst genaue Angaben bezüglich der Inhaltsstoffe der einzelnen Gebinde. Laborinterne Kürzel oder Trivialnamen reichen nicht aus.
  • Unabhängig von der Art der Abfälle oder Reststoffen, müssen alle Gebinde eindeutig gekennzeichnet sein. Alte, nicht zutreffende Kennzeichnungen müssen entfernt werden, verschmutzte oder unleserliche Etiketten sind zu ersetzen.

Verpackung der Abfälle (Sammelgefäße):

  • Für die einzelnen Abfallarten werden geeignete Sammelgefäße (zugelassen für den Transport nach GGVSEB) durch die zentrale Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung zur Verfügung gestellt. Diese können bei Bedarf dort abgeholt oder angefordert werden.
  • Diese Gefäße sind in den Laboratorien so aufzustellen, dass keine Gefährdung von ihnen ausgeht.
  • Verpackungen müssen dicht, außen sauber, für den Inhalt geeignet und zugelassen sein.
  • Insbesondere bei Sammelgefäßen von Stoffen die brennbar sind, ist auf eine Aufstellung an gut gelüfteten Orten zu achten (ggf. Abzug).
  • Bei Lagerung der blauen Tonnen in den Laboratorien sind die Deckel mit dem Spannring geschlossen zu halten.
  • Brennbare Flüssigkeiten sind in leitfähigen Gebinden, Säuren, Laugen und Metallsalzlösungen sind in Kunststoffkanister mit max. 10l Inhalt und mit UN-Zulassung zu sammeln.
  • Wassergefährdende Abfälle müssen an Stellen gesammelt werden, an denen beim Austreten keine Verschmutzung des Grundwassers oder des Abwassers auftreten kann (z.B. Auffangwanne).
  • Sammelbehälter für Lösemittel und andere Flüssigkeiten dürfen nur bis maximal 90% befüllt werden, um ein Überlaufen oder Bersten durch Wärmeausdehnung zu vermeiden.
  • Zusammenlagerungsverbote sind zu beachten.

Getrennt wird nach:

  • Abfälle mit entzündbaren festen anorganischen und organischen Stoffen
    • z. B.: verunreinigte Papiertücher, Filtermaterialien, Handschuhe oder anderer fester chemisch verunreinigter Abfall (kein Glas)
      • blaue Abfalltonne und mit Etikett: Aufsaug und Filtermassen
  • Chemisch verunreinigter Glasabfall
    • z. B.: defekte Glasgeräte oder Schnappdeckelgläser mit Restchemikalien bis ca. 5 g
      • blaue Abfalltonne mit Etikett: Glasabfälle
  • Organische Lösungsmittel
    • getrennt nach halogenhaltig (z.B.: Chloroform)
      • schwarze Abfallbehälter mit Etikett: halogenhaltige Kohlenwasserstoffe
    • und halogenfrei (z.B.: Aceton, Ethanol, Hexan)
      • schwarze Abfallbehälter mit Etikett: halogenfreie Kohlenwasserstoffe
  • Flüssige Abfälle mit ätzenden und giftigen Stoffen
    • z. B.: Säuren und Laugen oder verunreinigtes Waschwasser
      • weiße Abfallbehälter mit Etikett: Waschwasser
  • Verunreinigte Kunststoff- oder Metallbehälter
    • können direkt in der Sonderabfallentsorgung, bzw. bei der Schadstoffsammlung, abgegeben werden
  • Chemikalien in original Gebinden mit Restinhalten
    • werden nach Rücksprache in der Sonderabfallentsorgung, bzw. bei der Schadstoffsammlung, abgegeben
  • Batterien
    • werden getrennt nach Haushaltsbatterien, Lithiunionen-Akkus, Autobatterien (getrennt nach Säure oder Lauge) in der Sonderabfallentsorgung, bzw. bei der Schadstoffsammlung, abgegeben

Transport und Übergabe an die Entsorgungsstelle:

Für die Anlieferung der Abfälle sind folgende Regelungen unbedingt zu beachten:

Für das Grundstück Adolf- Reichwein Straße:

  • Die Mitarbeiter der zentralen Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung nehmen zu den Öffnungszeiten Sonderabfälle an, die im Bereich AR-Gebäude anfallen und geben neue Behälter aus.
  • Der Sonderabfall wird gewogen und nach Art des Abfalls eingetragen, mit Namen des Abfallerzeugers und der Arbeitsgruppe.
  • Dabei erfolgt eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Verpackung und Deklaration.
  • Abfälle und Abfallgebinde, die nicht den obigen Anforderungen entsprechen können zurück gewiesen werden. Dies ist notwendig, um die Arbeitssicherheit in der Entsorgungsstation zu gewährleisten.
  • Die Substanzen dürfen keine Gase freisetzen oder selbst entzündliche Komponenten enthalten (Filterpapier und Papier mit Katalysatorresten und/oder Oxidationsmitteln wie Schwefelsäure oder Salpetersäure).

Für die übrigen Hochschulgebäude:

  • Der Sonderabfall wird bei der zentralen Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung schriftlich durch einen Entsorgungsantrag angemeldet.
  • Die Sonderabfallentsorgung wird ca. zwei Mal im Jahr als uniinterne Schadstoffsammlung an den angemeldeten Liegenschaften durchgeführt.
  • Der Transport von Gefahrstoffen und Gefahrstoffabfällen mit dem eigenen PKW ist nicht zulässig. Muss ein dienstlicher Transport von Gefahrgütern mit dem PKW durchgeführt werden ist dies nur nach den Bestimmungen der GGVSEB und des ADR zulässig!

Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Sonderabfall im AR-Gebäude wird über die zentrale Gasversorgung und Sonderabfallentsorgung der Universität Siegen im Gebäude AR-NC entsorgt.

  • E-Mail

  • +49 271 740-4750

  • +49 271 740-2222

Alle anderen Liegenschaften melden Ihren Sonderabfall dort an. 

Die Sonderabfallentsorgung wird ca. zwei Mal im Jahr als uniinterne Schadstoffsammlung an den angemeldeten Liegenschaften durchgeführt.

Getrennt wird nach:

  • Abfälle mit entzündbaren festen anorganischen und organischen Stoffen
    • z.B.: verunreinigte Papiertücher, Filtermaterialien, Handschuhe oder anderer fester chemisch verunreinigter Abfall (kein Glas)
      • blaue Abfalltonne mit Etikett: Aufsaug und Filtermassen
  • Chemisch verunreinigter Glasabfall
    • z.B.: defekte Glasgeräte oder Schnappdeckelgläser mit Restchemikalien bis ca. 5 g
      • blaue Abfalltonne mit Etikett: Glasabfälle
  • Organische Lösungsmittel
    • getrennt nach halogenhaltig (z.B.: Chloroform)
      • schwarze Abfallbehälter mit Etikett: halogenhaltige Kohlenwasserstoffe
    • und halogenfrei (z.B.: Aceton, Ethanol, Hexan)
      • schwarze Abfallbehälter mit Etikett: halogenfreie Kohlenwasserstoffe
  • Flüssige Abfälle mit ätzenden und giftigen Stoffen
    • z. B.: Säuren und Laugen oder verunreinigtes Waschwasser
      • weiße Abfallbehälter mit Etikett: Waschwasser
  • Verunreinigte Kunststoff- oder Metallbehälter
    • können direkt in der Sonderabfallentsorgung, bzw. bei der Schadstoffsammlung, abgegeben werden
  • Chemikalien in original Gebinden mit Restinhalten
    • werden nach Rücksprache in der Sonderabfallentsorgung, bzw. bei der Schadstoffsammlung, abgegeben
  • Batterien
    • werden getrennt nach Haushaltsbatterien, Lithium-Ionen-Akkus, Autobatterien (hier getrennt nach Säure oder Lauge) in der Sonderabfallentsorgung, bzw. bei der Schadstoffsammlung, abgegeben

Abfallbehälter und Etiketten sind in der Sonderabfallentsorgung zu bekommen.

 

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Dr. rer. nat. Dipl. Chem.-Ing. Yilmaz Sakalli

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Jörg Frenzel

Technische*r Mitarbeiter*in
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Michael Kerzdörfer

Technische*r Mitarbeiter*in
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Regina Stötzel

Mitarbeiter*in Technik und Verwaltung