Weitere Organe und Vertretungen
Ethikrat
Der Rat für Ethik in der Forschung (Ethikrat) der Universität Siegen (siehe Amtliche Mitteilung Nr. 129/2015) steht den an der Universität Siegen tätigen Forscherinnen und Forschern bei Fragen der Forschungsethik zur Verfügung, unterstützt bei der ethischen Abwägung von Chancen und Risiken, prüft und bewertet Forschungsvorhaben nach ethischen Kriterien vor allen hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde sowie der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen, die in Forschungsvorhaben einbezogen werden und gibt Stellungnahmen zu einzelnen Forschungsvorhaben ab (§ 2 Absatz 2).Der Ethikrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die der Universität Siegen angehören. Zudem gibt es für jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Mitglieder des Ethikrates werden vom Rektorat für die Dauer von drei Jahren bestellt (§ 3).
Mitglieder:
- Univ.-Prof. Dr. Georg Plasger (Fakultät I)
- Univ.-Prof. Dr. Jürgen Nielsen-Sikora (Fakultät II)
- Univ.-Prof. Dr. Tobias Fröschle (Fakultät III)
- Univ.-Prof. Dr. Karsten Kluth (Fakultät IV)
- Univ.-Prof. Dr. Maria A. Brehm (Fakultät V)
- PD Dr. Johannes Finke (Fakultät V)
Stellvertretung:
- Univ.-Prof. Dr. Dagmar Hoffmann (Fakultät I)
- Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Foysi (Fakultät IV)
- Univ.-Prof. Dr. Julia Haberstroh (Fakultät V)
Sitzungstermine
Bitte beachten Sie, dass Ethikanträge jederzeit an den Ethikrat gerichtet werden können. Sofern der Ethikrat über Ihren Antrag im Rahmen eines Umlaufverfahrens entscheiden kann, können Sie mit der Übersendung eines Ethikvotums in einem Zeitfenster von etwa einem Monat rechnen. Falls eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren nicht sinnvoll erscheint, wird die Beratung i. d. R. in der nächsten Sitzung stattfinden. In welcher Sitzung Ihr Ethikantrag voraussichtlich beraten werden kann, wird Ihnen nach Eingang Ihres Antrages zeitnah mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung vorliegen müssen.
Vorabprüfung zur Notwendigkeit eines Langantrages
Der Ethikrat nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines Forschungsvorhabens an der Universität Siegen bevor dieses durchgeführt wird. Der Ethikrat versteht sich als ein beratendes Organ.
Nicht für jede Studie muss ein Langantrag eingereicht werden. Ob für Ihre Studie ein Langantrag eingereicht werden muss oder ob eine Stellungnahme der behördlichen Datenschutzbeauftragten ausreichend ist oder gar kein Antrag notwendig ist, können Sie mit Hilfe der folgenden Befragung ermitteln. Auf Basis Ihrer Angaben wird eine automatische Empfehlung zum weiteren Vorgehen generiert. Sollten darüber hinaus weitere Fragen oder Unsicherheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Link zur Vorabprüfung: https://umfragen.uni-siegen.de/index.php/496221
Formulare für die Vorabprüfung zur Notwendigkeit eines Langantrages
- Vorlage Bestätigung der Verantwortungsübernahme für die Beurteilung der ethischen Unbedenklichkeit
- Vorlage Teilnehmende Allgemein ("TAllgemein") (*)
- Vorlage Einwilligungserklärung (*) oder
- Vorlage Einwilligungserklärung (für anonyme Online-Umfragen) (*)
Die mit (*) versehenen Unterlagen sind nur dann einzureichen, wenn Sie im Rahmen des Schnellverfahrens ein Aktenzeichen des Ethikrates (z.B. für eine Veröffentlichung Ihrer Forschungsergebnisse) benötigen. Wir bitten dann auch um Einreichung des Ergebnisses der LimeSurvey-Abfrage als pdf-Dokument.
Formulare für die Stellung eines Langantrages
- Basisfragebogen
- Vorhabensbeschreibung
- Vorlage Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Ausfüllhilfe Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Vorlage Teilnehmende Allgemein („TAllgemein“)
- Vorlage Einwilligungserklärung
- Vorlage Einwilligungserklärung (für anonyme Online-Umfragen)
- Formular Nutzen- und Risikobewertung (ggfs.)
Kontakt / Geschäftsstelle:
Christina Schumann
Telefon: 0271 / 740-5311
E-Mail: ethikrat@uni-siegen.de
Ombudssystem
Das „Ombudssystem zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Universität Siegen besteht aus den Ombudspersonen, einem Ombudsgremium und einer Untersuchungskommission. Die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Siegen finden Sie hier (Amtliche Mitteilung Nr. 31/2023).
Ombudspersonen und Ombudsgremium
Aus jeder Fakultät wird eine Professorin oder ein Professor als Ombudsperson gewählt. Die Ombudspersonen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Zusammenhang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und bilden zugleich das Ombudsgremium. Die Ombudspersonen haben die Aufgabe, zwischen den Verfahrensbeteiligten zu vermitteln, soweit dies möglich und sachlich gerechtfertigt ist.
Darüber hinaus sind die Ombudspersonen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Problemen und Konflikten im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses.
Ombudspersonen und zugleich Mitglieder im Ombudsgremium:
- Fakultät I: Univ.-Prof. Dr. Hans-Ulrich Weidemann
- Fakultät II: Univ.-Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
- Fakultät III: Univ.-Prof. Dr. Jörn Griebel
- Fakultät IV: Univ.-Prof. Dr. Heiko Ihmels
- Fakultät V: Univ.-Prof. Dr. Julia Haberstroh
Untersuchungskommission
Die Untersuchungskommission, deren Mitglieder vom Senat gewählt werden, hat die Aufgabe, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens förmlich aufzuklären, sofern das Ombudsgremium ein Verfahren an die Untersuchungskommission überweist. Sie besteht aus 5 Professorinnen und Professoren (eine bzw. einer davon mit Befähigung zum Richteramt; zudem müssen die Fakultäten I-IV mit mindestens einem Mitglied vertreten sein), zwei akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einer graduierten Studentin oder einem graduierten Studenten, sowie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung.
Mitglieder:
Professorinnen und Professoren:
- Univ.-Prof. Dr. Veronika Albrecht-Birkner (Fakultät I)
- Univ.-Prof. Dr. Ulrike Buchmann (Vorsitzende; Fakultät II)
- Univ.-Prof. Dr. Peter Krebs (Fakultät III)
- Univ.-Prof. Dr. Hans Merzendorfer (Fakultät IV)
- Univ.-Prof. Dr. Christoph Dockweiler (Fakultät V)
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Dr.-Ing. Kai Hahn (Fakultät V)
- Eva-Maria Willis (Fakultät I)
Studierende:
- Katharina Gimbel (Fakultät II)
Mitarbeiterin aus Technik und Verwaltung:
- Dr. Stefanie Scharf (Fakultät I)
Kontakt / Geschäftsstelle:
Katrin Mayer (Dezernat 3)
Telefon: 0271 / 740-4819
E-Mail: ombudsgremium@uni-siegen.de
Kuratorium
Zentrale Aufgaben des Kuratoriums sind die Förderung der regionalen Einbindung der Universität und die Beratung des Rektorats, des Hochschulrats und des Senats insbesondere hinsichtlich des Hochschulentwicklungsplans. Darüber hinaus setzt es sich für die Interessen der Universität in der Öffentlichkeit, vor allem in der Stadt Siegen und ihrer Region ein und unterstützt die Zusammenarbeit der Universität mit den kommunalen und staatlichen Stellen.
Regionaler Beirat
Der Regionale Beirat wurde vom Prorektorat für Internationales und Lebenslanges Lernen und dem Prorektorat für Digitales und Regionales ins Leben gerufen. Der Beirat soll als beratendes Gremium sicherstellen, dass die vielfältigen Interessen aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft in der Region im Strategieprozess der Universität Berücksichtigung finden. Ziel ist es, die strategischen Handlungsfelder der Region gemeinsam zu eruieren.
Beauftragte
Mitarbeitervertretungen
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Personalrat für wissenschaftliches und künstlerisches Personal
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Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
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Arbeitsgemeinschaft der Mitglieder des Wissenschaftlichen Mittelbaus (AWM)
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Arbeitskreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (AKMTV)
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Schwerbehindertenvertretung für Beschäftigte in Wissenschaft, Technik und Verwaltung