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­­Ethikrat der Universität Siegen

Der Ethikrat der Universität Siegen (vgl. Amtliche Mitteilung Nr. 129/2015) berät und unterstützt die an der Universität tätigen Forscherinnen und Forscher in allen Fragen der Forschungsethik. Er hilft bei der ethischen Abwägung von Chancen und Risiken, prüft und bewertet Forschungsvorhaben unter ethischen Gesichtspunkten – insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde sowie die Autonomie und Selbstbestimmung von Personen, die in Forschungsvorhaben einbezogen werden. Darüber hinaus gibt der Ethikrat Stellungnahmen zu einzelnen Forschungsvorhaben ab.

 

Rat für Ethik in der Forschung

Wichtige Informationen

Das Gremium:

  • Univ.-Prof. Dr. Georg Plasger (Fakultät I) stellvertr. Vorsitzender
  • Univ.-Prof. Dr. Ulrich Riegel (Fakultät I)
  • PD Dr. Johannes Finke (Fakultät II)
  • Univ.-Prof. Dr. Jürgen Nielsen-Sikora (Fakultät II)
  • Univ.-Prof. Dr. Tobias Fröschle (Fakultät III)
  • Univ.-Prof. Dr. Mario Agio (Fakultät IV) 
  • Univ.-Prof. Dr. Karsten Kluth (Fakultät IV) Vorsitzender
  • Univ.-Prof. Dr. Julia Haberstroh (Fakultät II)
  • Univ.-Prof. Dr. Maria A. Brehm (Fakultät IV)
  • Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Foysi (Fakultät IV)

Bitte beachten Sie, dass Ethikanträge jederzeit eingereicht werden können. Sofern über Ihren Antrag im Rahmen eines Umlaufverfahrens entschieden werden kann, ist mit der Übersendung eines Ethikvotums innerhalb von etwa einem Monat zu rechnen.

Sollte eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren nicht sinnvoll sein, erfolgt die Beratung in der Regel in der nächstfolgenden Sitzung des Ethikrats. Sie werden zeitnah nach Eingang Ihres Antrags darüber informiert, in welcher Sitzung Ihr Anliegen voraussichtlich behandelt wird.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die vollständigen Antragsunterlagen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung vorliegen müssen.

 

Antragsverfahren:

 

Der Ethikrat nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahren eines Forschungsvorhabens an der Universität Siegen, bevor dieses durchgeführt wird. Er versteht sich dabei als beratendes Organ.

Nicht für jede Studie ist die Einreichung eines Langantrags erforderlich. Ob für Ihr Vorhaben ein Langantrag notwendig ist, eine Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten ausreicht oder kein Antrag gestellt werden muss, können Sie mithilfe der folgenden Vorabprüfung ermitteln.

Link zur Vorabprüfung

Auf Grundlage Ihrer Angaben wird eine automatische Empfehlung zum weiteren Vorgehen erstellt. Sollten darüber hinaus Fragen oder Unsicherheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.#

 

HIER können Sie den Fragebogen schon einmal einsehen.


Formulare für die Vorabprüfung:


Bitte beachten Sie:

Das erste Formular („Verantwortungsübernahme“) ist in jedem Fall einzureichen. Die weiteren Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie im Rahmen des Schnellverfahrens ein Aktenzeichen des Ethikrats benötigen (z. B. für die Veröffentlichung Ihrer Forschungsergebnisse). In diesem Fall bitten wir Sie zusätzlich, das Ergebnis der LimeSurvey-Abfrage als PDF-Dokument einzureichen.

Die beiden Dokumente zur Einwilligungserklärung sind alternativ – abhängig vom gewählten Verfahren – auszuwählen und einzureichen.

Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, ob ein Langantrag erforderlich ist und welche konkreten Unterlagen hierfür eingereicht werden müssen.

 

 

 

Angebotsform
Persönliche Beratung, Online-Beratung, Hinweisdokumente

Sprachen
Deutsch, Englisch

Themengebiet(e)
Forschungsvorhaben, Abschlussarbeiten

Transparentes Entscheidungsverfahren:
Regelmäßige Sitzungen, Zusendung des Ethikvotums

 

Kontakt

Christina Schumann

Stellvertretende Datenschutzbeauftragte

Geschäftsstelle Ethikrat

Kontakt

christina.schumann@uni-siegen.de
+49 271 740 5311
AR-NA 402
Adolf-Reichwein-Str. 2a