Ausländische Abschlüsse (Bildungsausländer*innen)
Ausländische Studienbewerber*innen für Bachelorstudiengänge benötigen eine dem deutschen Abitur vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im Heimatland). Ausländische Studienbewerber*innen für Masterstudiengänge benötigen eine dem europäischen Bachelor vergleichbaren ersten Studienabschluss.
Informationen darüber, wie Ihr Schul- oder Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird, können Sie auf der Internetseite „Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" oder in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes „Studieren und Forschen in Deutschland“ finden.