Informationen für Teilnehmende des studienvorbereitenden Deutschkurses (DSH)
Folge diesen Schritten, um dich vom studienvorbereitenden DSH-Kurs in dein Fachstudium umzuschreiben
Für die Umschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang benötigst du keine neue Zulassung, solange du über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verfügst. Wenn du nicht sicher bist, ob das der Fall ist, kontaktiere das Team der internationalen Studienplatzbewerbung unter admission@zv.uni-siegen.de
Überweise dann den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester innerhalb der Rückmeldefrist und stelle deinen Antrag auf Studiengang- oder Fachwechsel über unisono während der regulären Einschreibefrist. Die für dich geltende Frist findest du auf der Website deines Wunschstudiengangs: Studienangebot
Wenn du dich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor- oder einen Masterstudiengang interessierst, musst du innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Bewerbung abgeben.
Nach deiner Bewerbung erhältst du einen Platz in dem von dir gewünschten Studiengang, sofern alle von der Fakultät gestellten Kriterien erfüllt sind. Du kannst dann innerhalb der auf deinem Bescheid stehenden Frist einen Antrag auf Studiengangwechsel über unisono stellen. Wichtig: Du musst dich vorher für das Semester deiner geplanten Umschreibung zurückmelden, indem du den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist überweist. Gib dabei deine Matrikelnummer als Überweisungszweck an, denn nur so kann deine Zahlung deinem studentischen Profil zugeordnet werden.
Bitte überweise den Semesterbeitrag für das Semester deiner Umschreibung während des regulären Rückmeldezeitraums. Gib dabei deine Matrikelnummer als Überweisungszweck an, denn nur so kann deine Zahlung deinem studentischen Profil zugeordnet werden.
Die Deutschkursgebühr musst du nicht mehr bezahlen, auch wenn diese noch in deiner Rechnung angezeigt wird. Im Rahmen deiner Umschreibung wird der Rechnungsbetrag angepasst, sodass kein offener Betrag mehr entsteht.
Bitte beachte: Zahlungen, auch in Form von Sofort-Überweisungen, werden in der Regel erst nach 2-3 Werktagen eingelesen und deinem studentischen Profil zugeordnet.
Du kannst einen Antrag auf Studiengangwechsel über dein unisono-Profil stellen, sobald die Einschreibefrist begonnen hat. Für die Umschreibung werden bestimmte Unterlagen benötigt, die du in unisono hochladen musst. Darunter zählt der Nachweis deiner Sprachkenntnisse, ohne den du dich nicht umschreiben kannst. Solltest du dein Sprachzertifikat noch nicht erhalten haben, wenn du den Antrag stellst, wird das Team des internationalen Studierendensekretariats das entsprechende Feld in unisono freischalten, sodass du dieses innerhalb der Einschreibefrist nachreichen kannst.
Nach Eingang deines vollständigen Antrags inkl. aller Unterlagen, deiner Krankenversicherungsbestätigung und deiner Zahlung wird das Team des internationalen Studierendensekretariats deinen Antrag bearbeiten und dich in der Regel innerhalb der nächsten 3-5 Werktagen umschreiben. Dein Status in unisono wird dann aktualisiert.
Bitte beachte: Dein Deutschland-Semesterticket kann erst verlängert werden, wenn du zurückgemeldet bzw. umgeschrieben bist. Auch die Buchung der Veranstaltungen deines Fachstudiums ist erst nach deiner Umschreibung möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir dir dringend, alle Unterlagen bis zur ersten März- bzw. Septemberwoche einzureichen.
Informationen für Fachstudierende
Du studierst bereits an der Universität Siegen und möchtest dich in einen anderen Studiengang umschreiben oder dein Fach wechseln? Hier haben wir die Informationen für dich zusammengefasst
Für die Umschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang benötigst du keine neue Zulassung, solange du über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verfügst. Wenn du nicht sicher bist, ob das der Fall ist, kontaktiere das Team der internationalen Studienplatzbewerbung unter admission@zv.uni-siegen.de
Überweise dann den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester innerhalb der Rückmeldefrist und stelle deinen Antrag auf Studiengang- oder Fachwechsel über unisono während der regulären Einschreibefrist. Die für dich geltende Frist findest du auf der Website deines Wunschstudiengangs: Studienangebot
Wenn du dich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor- oder einen Masterstudiengang interessierst, musst du innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Bewerbung abgeben.
Nach deiner Bewerbung erhältst du einen Platz in dem von dir gewünschten Studiengang, sofern alle von der Fakultät gestellten Kriterien erfüllt sind. Du kannst dann innerhalb der auf deinem Bescheid stehenden Frist einen Antrag auf Studiengangwechsel über unisono stellen. Wichtig: Du musst dich vorher für das Semester deiner geplanten Umschreibung zurückmelden, indem du den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist überweist. Gib dabei deine Matrikelnummer als Überweisungszweck an, denn nur so kann deine Zahlung deinem studentischen Profil zugeordnet werden.
Wenn du derzeit in einem Masterstudiengang eingeschrieben bist und Interesse an einer Promotion hast, musst du zuerst eine Betreuerin oder einen Betreuer für deine Promotion finden und dich bei unserem Welcome Center für internationale Forschende registrieren. Erst wenn du eine Betreuungsvereinbarung geschlossen hast, kannst du dich in ein Promotionsstudium umschreiben.
Sollte dieser Schritt länger dauern, kannst du dich vorerst exmatrikulieren lassen und zu einem späteren Zeitpunkt an der Universität Siegen wiedereinschreiben, denn in der Regel musst du nicht während deiner Promotion an der Uni Siegen eingeschrieben bleiben.
Wenn du eingeschrieben bleiben möchtest und schon eine Betreuungsvereinbarung geschlossen hast, überweise dann den Semesterbeitrag für das Semester deiner Umschreibung während des regulären Rückmeldezeitraums. Gib dabei deine Matrikelnummer als Überweisungszweck an, denn nur so kann deine Zahlung deinem studentischen Profil zugeordnet werden.
Du kannst deinen Antrag auf Studiengangwechsel über unisono bis zum 30.04. oder 31.10. eines Jahres stellen. Lade dabei eine Kopie deiner Betreuungsvereinbarung hoch. Die Zulassung zur Promotion durch deinen zuständigen Promotionsausschuss kann im Verlauf des neuen Semesters nachgereicht werden.