Studierendenparlament - Allgemeines
Das Studierendenparlament (oft auch als StuPa bezeichnet) ist die gewählte Vertretung der Studierenden an einer Hochschule oder Universität. Es ist "das oberste Beschlussfassende Organ der Studierendenschaft" (§ 54 HG NRW).
Die Hauptaufgaben des Studierendenparlaments sind unter anderem:
- Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA): Das Studierendenparlament konstituiert und kontrolliert den AStA
- Normensetzung: Es erarbeitet und verabschiedet die Satzung und Ordnungen (z.B. die Wahlordnung) für die Studierendenschaft.
- Haushalt: Es beschließt den Haushalt der Studierendenschaft. Dieser verfügt im Wesentlichen über die Verwendungszwecke des AStA-Teils des Semesterbeitrags, welcher Stand 2026 20,00 € pro Student beträgt.
- Gremienvertretern: Das Studierendenparlament wählt Vertreter in andere Hochschulgremien, wie den Senat.
Das Studierendenparlament setzt sich aus verschiedenen Listen zusammen, welche sich einmal im Jahr zur Wahl stellen. Jeder an der Universität eingeschriebene Studierende kann eine eigene Liste gründen und sich zur Wahl aufstellen.
Momentan setzt sich das Studierendenparlament wie folgt zusammen:
| Liste | Sitze |
| Campus Grün (CG) | 4 |
| SDS - Die Linke | 4 |
| Internationale Liste (IL) | 6 |
| Juso HSG | 2 |
| Listenlos | 2 |
| RCDS-Siegen | 2 |
| Vision | 1 |
| ZAK | 4 |