Umzugskosten
W1-, W2- und W3-Professuren
Die Universität Siegen gewährt Professoren in den Berufungsverhandlungen eine einmalige Umzugskostenpauschale. Voraussetzung hierfür ist die Umzugswilligkeit der/des Professur. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen Zahlungen erhalten, die nicht nur umzugswillig sind, sondern auch tatsächlich umziehen.
Die entsprechende Pauschale ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, welche gemeinsam mit derf Professur an die Universität Siegen wechseln, haben ebenfalls die Möglichkeit eine Umzugskostenpauschale zu beantragen. Die Pauschale kann nur gewährt werden, sofern die Stelle für den Mitarbeitenden personenbezogen in den Berufungsverhandlungen zugesagt wurde und die Vertragsdauer eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der berufenen Professur.
| TE | UKV | Pauschale | |
| W2-, W3-Professur, W1-Professur mit tenure track | |||
| Ledig/geschieden, ohne Kinder (Ledigen-Pauschale) | - | 4.000€ | 4.000€ |
| Verheiratet/ Lebenspartnerschaft (LPartG), ohne Kinder | 1.000€ | 5.000€ | 6.000€ |
| Verheiartet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft (LPartG), 1 Kind | 4.000€ | 6.000€ | 10.000€ |
| Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft (LPartG), 2 Kinder | 4.000€ | 7.000€ | 11.000€ |
| Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft (LPartG), 3 Kinder und mehr | 4.000€ | 8.000€ | 12.000€ |
| W1- Professur ohne tenure track, wissenschaftl. Mitarbeiter*innen | |||
| Pauschale | 4.000€ | ||
Hinweis
Zieht die beschäftigte Person alleine um, wird die "Ledigen-Pauschale" gewährt. Sofern innerhalb der Ausschlussfrist auch die/der Partner*in sowie Kinder den Hauptwohnsitz am Dienstort begründen und umgezogen ist/sind, wird die Pauschale gemäß dem tatsächlichen Familienstand (zu diesem Zeitpunkt) gewährt. Die Differenz zur bereits gezahlten Pauschale wird dann ausgezahlt. Es gilt weiterhin die genannte Ausschlussfrist.
Voraussetzungen zur Auszahlung der Pauschale
Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Umzugs und ist innerhalb einer Ausschlussfrist bei der Universität Siegen mit dem enstsprechenden Formular und einer Kopie der Meldescheinigung zu beantragen.
- Die neue Wohnung muss Hauptwohnsitz der beschäftigten Person sein
- Die bisherige Wohnung darf nicht im neuen Dienstort liegen (Einzugsebiet) - die Entfernung zwischen der neuen Wohnung und der neuen Dienststätte muss mehr als 30km auf einer üblicherweise befahrenen Strecke betragen
- Die Entfernung zwischen der neuen Wohnung und der Dienststätte muss in einem räumlichen Zusammenhang stehen - die Entfernung zwischen neuer Wohnung und Dienststätte darf nicht mehr als 30km auf einer üblicherweise befahrenen Strecke betragen
Auf Anfrage ist die Auszahlung eines Abschlags (max. 80% der Pauschale) möglich
Ausschluss/Rückzahlung
Erolgt der zugesagte Umzug nicht innerhalb der gewährten Frist, ist die beschäftigte Person zur Rückzuahlung der Einmalzahlung verpflichtet. Dies gilt ebenso, wenn die Person vor Ablauf nach Dienstantritt aus dem Beamten-/ Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Siegen ausscheidet.
| W2,- W3-Professuren, W1-Professuren mit tenure track | 5 Jahre |
| W1-Profesuren ohne tenure track, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen | 1 Jahr |
Die First beginnt mit Wirksamwerden der Zusage!
Umzug aus dem Ausland
Bei Umzug aus dem Ausland zur Universität Siegen wird zusätzlich eine Auslangszulage auf die oben genannten Pauschalen gewährt
| innereuropäische Umzüge | 1.500€ |
| außereuropäische Umzüge | 3.000€ |
Relevante Prozesse, Formulare und Informationen
- Abrechnung von Dienstreisen
- Abrechnung von externen Reisekosten
- Landesreisekostengesetz NRW
- Verwaltungsvorschriften
- Aktuelle Reisewarnungen
Ihre Ansprechpersonen
oder per E-Mail an reisekosten@zv.uni-siegen.de