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Versicherungen für internationale Studierende

Hier erfährst du alles Rund um das Thema Versicherungen für deinen sicheren Aufenthalt in Deutschland!

 

Gesetzliche Krankenversicherung   Private 

Krankenversicherung   Hausratversicherung

Versicherung Insurance

Krankenversicherung

Studierende müssen eine hinreichende Krankenversicherung nachweisen, um sich an der Universität Siegen einschreiben zu können. Dies betrifft auch internationale Studierende, die einen Abschluss in Deutschland planen, sowie Austausch- und Kurzzeitstudierende.

 

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche Krankenversicherungen und private Krankenversicherungen

Krankenversicherung

Für wen?

Wenn du jünger als 30 Jahre alt bist, musst du dich gesetzlich versichern (siehe "Gesetzliche Krankenversicherung").

Bist du älter, musst dich bei einer privaten Versicherung versichern (siehe "Private Krankenversicherung").

Studierende, die zunächst am DSH-Deutschkurs teilnehmen, müssen für die Zeit des Deutschkurses eine private Krankenversicherung abschließen. (siehe "Private Krankenversicherung"). 
DSH-Kursteilnehmende müssen bei Umschreibung in das Fachstudium (Bachelor oder Master) in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, außer sie sind über 29 Jahre alt.

Alle Austauschstudierenden müssen sich bei einer gesetzlichen, deutschen Krankenversicherung melden, wenn sie eingeschrieben werden wollen. Egal, ob du aus Europa kommst und schon eine EHIC-Gesundheitskarte hast oder ob du schon mit einem privaten Anbieter einen Vertrag geschlossen hast. Du musst dich trotzdem noch einmal bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden. Denn für die Einschreibung benötigen wir die sogenannte M10 Mitteilung. 

Bitte verfolge aufmerksam die E-Mails von Alicia und Mariza, diese werden dir bei gegebener Zeit einige Krankenkassen vorschlagen. 

 

Krankenversicherungen

In Deutschland müssen alle Studierenden, die noch nicht 30 Jahre alt sind, gesetzlich versichert sein. Die monatlichen Kosten liegen bei ca. 130 EUR.

Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des Semesters. In der Zeit zwischen Einreise und Semesterbeginn besteht kein Versicherungsschutz. 
Wir raten Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs) dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen!

Gesetzliche Krankenversicherungen in Siegen und Siegen-Weidenau (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
» AOK Nordwest
» Barmer
» DAK 
» IKK
» Techniker Krankenkasse

 

Altersbeschränkung
Die gesetzliche Versicherung wird für Studierende bis zum 30. Lebensjahr angeboten. Wer bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre ist, kann sich nur noch privat krankenversichern.
Studierende, die während des Studiums 30 Jahren alt werden, können die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen. 

Achtung:  Wer einmal in eine private Versicherung gewechselt hat, kann nicht mehr zurück zur gesetzlichen Versicherung wechseln (nur, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Arbeit beginnt).

Eine private Krankenversicherung kann als Ersatz oder als Ergänzung einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden. 

 

Achtung: Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet, eine Person zu versichern, und die monatlichen Beiträge werden anhand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif berechnet. Die Beiträge können mit der Zeit steigen!
 

Studierende, die zunächst am DSH-Deutschkurs teilnehmen, müssen für die Zeit des Deutschkurses eine private Krankenversicherung abschließen. Den Versicherungsnachweis musst du während der Online-Einschreibung in unisono hochladen.

 

 

Wenn du zu Beginn des Studiums älter als 29 Jahre alt bist, musst du eine private Krankenversicherung abschließen.

 

 

 

 

 

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC)

Deutschland hat mit Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Krankenversicherungen aus diesen Ländern werden auch in Deutschland anerkannt. 

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) gilt in Deutschland, garantiert jedoch keine kostenlose Behandlung. Häufig werden nur medizinisch notwendige Leistungen übernommen. Bitte wende  dich an deine Versicherung für weitere Informationen.

Für die Einschreibung an der Uni ist eine Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung notwendig.

 

Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs)  raten wir dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen.

Arztbesuch

Solltest du krank sein oder einen ärztlichen Rat brauchen, kannst du eine Hausärztin oder einen Hausarzt frei wählen. 

Hausärztinnen und Hausärzte sind Allgemeinmediziner und erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen. Sie stellen auch Überweisungen zu Fachärzten aus, wenn nötig.

Fachärztinnen und Fachärzte sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Dermatologie, Zahnmedizin, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde. Bitte beachte, dass ohne eine Überweisung teilweise recht hohe Gebühren für einen Besuch bei Fachärzten und Fachärztinnen anfallen können und die Wartezeiten sehr lang sind!

 

 

 

Ein Paitent und eine Angestellt im Empfangsbereich einer Arztpraxis
Handy  mit kaputtem Bilschirm

Haftpflichtversicherung

In Deutschland kann es sehr teuer werden, wenn du aus Versehen jemanden verletzt oder etwas kaputt machst. Wir raten dir daher dringend, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie kostet nur ca. 5 Euro im Monat. Eine Haftpflichtversicherung kannst du oftmals z. B. bei einer Bank oder einer anderen Versicherung abschließen. 

Manchmal musst du auch eine Hausratversicherung abschließen, wenn du einen Mietvertrag abschließt. Diese Versicherung schützt dich z. B. bei Feuer, Einbruch oder Wasserschaden in deiner Wohnung.

Du hast Fragen?

Beratung und Kontakt im International Office

Lena Marie Bürger

Mitarbeiter*in Betreuung internationale Fachstudierende, International Buddy Program

Kontakt

Lena.Buerger@uni-siegen.de
0271-740-3911
F-S 409
Sandstraße 16-18