Krankenversicherung
Studierende müssen eine hinreichende Krankenversicherung nachweisen, um sich an der Universität Siegen einschreiben zu können. Dies betrifft auch internationale Studierende, die einen Abschluss in Deutschland planen, sowie Austausch- und Kurzzeitstudierende.
Bitte informiere daher die Krankenversicherung darüber, an welcher Universität du dich einschreiben wirst.
Wenn du die Krankenversicherung in einem Paket zusammen mit dem Sperrkonto erworben hast, prüfe bitte, dass die involvierte Krankenversicherung deinen Versichertenstatus an die Universität weitergibt.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche Krankenversicherungen und private Krankenversicherungen.
Krankenversicherung
Für wen?
Wenn du jünger als 30 Jahre alt bist, musst du dich gesetzlich versichern (siehe "Gesetzliche Krankenversicherung").
Bist du älter, musst dich bei einer privaten Versicherung versichern (siehe "Private Krankenversicherung").
Studierende, die zunächst am DSH-Deutschkurs teilnehmen, müssen für die Zeit des Deutschkurses eine private Krankenversicherung abschließen. (siehe "Private Krankenversicherung").
DSH-Kursteilnehmende müssen bei Umschreibung in das Fachstudium (Bachelor oder Master) in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, außer sie sind über 29 Jahre alt.
Alle Austauschstudierenden müssen sich bei einer gesetzlichen, deutschen Krankenversicherung melden, wenn sie eingeschrieben werden wollen. Egal, ob du aus Europa kommst und schon eine EHIC-Gesundheitskarte hast oder ob du schon mit einem privaten Anbieter einen Vertrag geschlossen hast. Du musst dich trotzdem noch einmal bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden. Denn für die Einschreibung benötigen wir die sogenannte M10 Mitteilung.
Bitte verfolge aufmerksam die E-Mails von Alicia und Mariza, diese werden dir bei gegebener Zeit einige Krankenkassen vorschlagen.
Krankenversicherungen
In Deutschland müssen alle Studierenden, die noch nicht 30 Jahre alt sind, gesetzlich versichert sein. Die monatlichen Kosten liegen bei ca. 130 EUR.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des Semesters. In der Zeit zwischen Einreise und Semesterbeginn besteht kein Versicherungsschutz.
Wir raten Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs) dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen!
Gesetzliche Krankenversicherungen in Siegen und Siegen-Weidenau (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
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1) Bitte nimm einer gesetzlichen Krankenversicherung deiner Wahl Kontakt auf und bitten um Abschluss einer Versicherung.
2) Sobald du die Versicherung abgeschlossen hast, informiert diese die Universität darüber und deine Einschreibung kann abgeschlossen werden.
Bitte beachte: Nach deiner Ankunft musst du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und deine neue Adresse und Bankverbindung mitteilen, um die Versicherung zu aktivieren.
Altersbeschränkung
Die gesetzliche Versicherung wird für Studierende bis zum 30. Lebensjahr angeboten. Wer bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre ist, kann sich nur noch privat krankenversichern.
Studierende, die während des Studiums 30 Jahren alt werden, können die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen.
Achtung: Wer einmal in eine private Versicherung gewechselt hat, kann nicht mehr zurück zur gesetzlichen Versicherung wechseln (nur, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Arbeit beginnt).
Eine private Krankenversicherung kann als Ersatz oder als Ergänzung einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden.
Achtung: Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet, eine Person zu versichern, und die monatlichen Beiträge werden anhand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif berechnet. Die Beiträge können mit der Zeit steigen!
Studierende, die zunächst am DSH-Deutschkurs teilnehmen, müssen für die Zeit des Deutschkurses eine private Krankenversicherung abschließen. Den Versicherungsnachweis musst du während der Online-Einschreibung in unisono hochladen.
Bitte schließe die private Versicherung direkt für ein Jahr ab. Es ist leichter, sie zu kündigen, wenn du schon nach einem Semester in das Studium wechselst, als sie später zu verlängern!
1) Suche dir eine passende private Krankenversicherung und schließe eine Versicherung ab.
2) Kontaktiere eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenversicherung prüft, ob deine Versicherung ausreicht, und meldet dies automatisch an die Universität.
Schicke dazu eine E-Mail mit:
» Kopie deiner privaten Versicherung
» Kopie deines Reisepasses
» deine deutsche Adresse (alternativ deine Heimatadresse)
» Hinweis, dass du ein Studium an der Uni Siegen aufnimmst
Wenn du zu Beginn des Studiums älter als 29 Jahre alt bist, musst du eine private Krankenversicherung abschließen.
Wichtig: Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (für Fachstudierende im Bachelor oder Master):
Fachstudierende, die privat krankenversichert sind, müssen sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht muss von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt und digital an die Universität übermittelt werden (M10).
1) Suche dir eine passende private Krankenversicherung und schließe eine Versicherung ab.
2) Kontaktiere eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenversicherung prüft, ob deine Versicherung ausreicht, und meldet dies automatisch an die Universität.
Schicke dazu eine E-Mail mit:
» Kopie deiner privaten Versicherung
» Kopie deines Reisepasses
» deine deutsche Adresse (alternativ deine Heimatadresse)
» Hinweis, dass du ein Studium an der Uni Siegen aufnimmst
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC)
Deutschland hat mit Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Krankenversicherungen aus diesen Ländern werden auch in Deutschland anerkannt.
Die
Für die Einschreibung an der Uni ist eine Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung notwendig.
Kontaktiere eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenversicherung prüft, ob deine Versicherung ausreicht, und meldet dies automatisch an die Universität.
Schicke dazu eine E-Mail mit:
» Kopie deiner EHIC /GHIC/ AT 11
» Kopie deines Reisepasses
» deine deutsche Adresse (alternativ deine Heimatadresse)
» Hinweis, dass du ein Studium an der Uni Siegen aufnimmst
Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs) raten wir dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen.
Arztbesuch
Solltest du krank sein oder einen ärztlichen Rat brauchen, kannst du eine Hausärztin oder einen Hausarzt frei wählen.
Hausärztinnen und Hausärzte sind Allgemeinmediziner und erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen. Sie stellen auch Überweisungen zu Fachärzten aus, wenn nötig.
Fachärztinnen und Fachärzte sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Dermatologie, Zahnmedizin, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde. Bitte beachte, dass ohne eine Überweisung teilweise recht hohe Gebühren für einen Besuch bei Fachärzten und Fachärztinnen anfallen können und die Wartezeiten sehr lang sind!
Haftpflichtversicherung
In Deutschland kann es sehr teuer werden, wenn du aus Versehen jemanden verletzt oder etwas kaputt machst. Wir raten dir daher dringend, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie kostet nur ca. 5 Euro im Monat. Eine Haftpflichtversicherung kannst du oftmals z. B. bei einer Bank oder einer anderen Versicherung abschließen.
Manchmal musst du auch eine Hausratversicherung abschließen, wenn du einen Mietvertrag abschließt. Diese Versicherung schützt dich z. B. bei Feuer, Einbruch oder Wasserschaden in deiner Wohnung.