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Herzlich Willkommen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschließlich freiwillige Gerichtsbarkeit und Kinder- und Jugendhilferecht

Die Professur widmet sich Forschung und Lehre im Bereich des Bürgerlichen Rechts mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschließlich freiwillige Gerichtsbarkeit und Kinder- und Jugendhilferecht. Schwerpunktmäßig werden die Themengebiete Recht der familienrechtlichen Fürsorgeverhältnisse (elterliche Sorge, Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft) einschließlich des Verfahrensrechts behandelt.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Professur. Insbesondere zu aktuellen Entwicklungen, dem Team, den Lehrveranstaltungen und vielem mehr.

Campus Unteres Schloss und Hörsaalzentrum, Universität Siegen

Aktuelles

 

  Hier finden Sie demnächst relevante aktuelle Informationen rund um den Lehrstuhl. Bitte beachten Sie, dass sich diese Seite noch im Aufbau befindet und laufend aktualisiert wird.

 

 

Info

  Hinweise/Informationen

  

  Bitte beachten Sie, dass wir Emails, die NICHT Ihrer studentischen Adresse entsprechen, ignorieren!

 

Unser Team stellt sich vor

Foto Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Katharina Pelkmann

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. In der neuen PO sind beide Teile in der Modulabschlussklausur zu bearbeiten.

Studierende nach alter PO schreiben ihre Klausuren wie gewohnt.
Das bedeutet:
– Der Teil Kommunalrecht wird in einer 90-minütigen Klausur geprüft.
– HHidR folgt im nächsten Semester und kann dann ebenfalls in einer 90-minütigen Klausur geschrieben werden.

Nein. Die Klausur bleibt vom Schwierigkeitsgrad her vergleichbar mit den bisherigen Klausuren.

Ja, bei der Modulabschlussklausur (neue PO) wird der Umfang angepasst, da beide Teile zusammen in 90 Minuten bearbeitet werden und nicht mehr jeweils ein Teil in 90 Minuten.

Für Studierende der alten PO bleibt alles unverändert. Da die Bearbeitungszeit weiterhin 90 Minuten beträgt, ändert sich hier auch nichts am Umfang. Bitte orientieren Sie sich an den Altklausuren und Probeklausuren. 

Die Bewertung erfolgt wie im Familien- und Sozialrecht:
Es zählt die Gesamtpunktzahl. Die Klausur ist bestanden, wenn mindestens die Hälfte der Gesamtpunkte erreicht wird.

Bei Anliegen bezüglich Unisono (Zulassungen etc.) wenden Sie sich bitte an thomas.diderle@student.uni-siegen.de.

Bitte beachten Sie die Bürozeiten der Mitarbeiter, wenn Sie Ihre Klausur abholen wollen, oder melden Sie sich bei thomas.diderle@student.uni-siegen.de.

Bürozeiten: 

Mittwoch     10:00 - 17:45 Uhr

Freitag        14:00 - 16:00 Uhr

Die Bürozeiten variieren in der vorlesungsfreien Zeit. Während dieses Zeitraums bitten wir um Ihre Besuchankündigung per Email an thomas.diderle@student.uni-siegen.de.

Infos zum Modul Verwaltung und Organisation nach der Prüfungsordnung 2024

Gültig mit Studienbeginn ab dem WiSe 24/25 und ab dem 01.04.2028 für alle Studierenden

Für die Prüfungsleistung schreiben Studierende mit Studienbeginn ab WiSe24/25 eine 90-minütige Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur. Die Klausur umfasst sowohl die Inhalte der Vorlesung Hoheitliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat (HHidR) und Inhalte der Vorlesung Recht der Selbstverwaltung. Beide Module müssen belegt worden sein, um die Klausur mitschreiben zu können. Die Klausur wird jedes Semester angeboten.

Ausnahmeregelung für das SoSe25: Wer bereits beide Module belegt hat, kann die Klausuren am Ende des Semesters mitschreiben. Es müssen dann beide Klausuren geschrieben werden. Ihre Note ergibt sich aus den Ergebnissen beider Klausuren.

Die auch zukünftig vorgesehene Modulabschlussprüfung wird ab dem WiSe25/26 angeboten.

Die Studienleistungen bestehen aus der „aktiven Mitarbeit“. Die Punkte dafür werden Ihnen verbucht, wenn Sie die Klausur mitgeschrieben und bestanden haben.

Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich für die Prüfungsleistung und die Studienleistung in unisono rechtzeitig anmelden. Diejenigen die dieses Semester (SoSe 25) sich für die Vorlesungen Kommunalrecht oder Hoheitliches Handeln angemeldet haben, müssen auch die Studienleitung unabhängig davon, ob Sie dieses Semester die Prüfungsleistung schreiben anmelden. Bei Fragen zu An- und Abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät II.

Nachteilsausgleiche werden auch weiterhin beim Prüfungsausschuss der Fakultät II beantragt.

Die Prüfungsleistung besteht, wie bisher auch, aus der 90-minütigen Klausur in dem Modul Hoheitliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat. Nach Abschluss der Klausur erhalten Sie auch die Studienleistung.

Die Studienleistung für Recht der kommunalen Selbstverwaltung erhalten Sie, wenn Sie auch hier eine 90-minütige Klausur geschrieben haben.

Bis die alte Prüfungsordnung ausgelaufen ist (Stichtag 31.03.2028) wird diese Regelung beibehalten. Aufgrund der neuen Prüfungsordnung hat sich jedoch der Turnus verändert, sodass die Vorlesung HHidR inkl. Klausur ausschließlich im Sommersemester und Recht der Selbstverwaltung inkl. Klausur ausschließlich im Wintersemester angeboten wird.

Der erste Prüfungstermin muss wahrgenommen werden, um am zweiten Prüfungstermin teilnehmen zu können. Der zweite Prüfungstermin ist nur für diejenigen, die durchgefallen sind. 

Die Punkte für die Studienleistung und Prüfungsleistung werden verbucht, sobald die Prüfung geschrieben wurde. Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen an die Studienleistung. Weder nach PO 2020 noch nach PO 2024. 

Wichtig zu beachten ist, das man sich nur bis eine Woche vorher an- und abmelden kann. Die die unangemeldet zur Klausur erscheinen werden nicht nachgemeldet und können die Klausur nicht mitschreiben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Team von Herrn Prof. Dr. Fröschle.

Sprechstunde und Adressdaten

Kontakt

Hinweis zur Sprechstunde von Univ.-Prof. Dr. Tobias Fröschle: Bitte kündigen Sie Ihren Besuch formlos vorab per Email (thomas.diderle@student.uni-siegen.de) an. 

Eine Online-Sprechstunde ist nach Absprache ebenfalls möglich.

In der vorlesungsfreien Zeit findet der Termin nur nach Vereinbarung statt. 

An gesetzlichen Feiertagen fällt der Termin aus.

Erreichbarkeit

Freitag 14:00-16:00

Postadresse

Universität Siegen

Fakultät III - Wirtschaftsrecht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschl. freiwillige Gerichtsbarkeit, Kinder- und Jugendhilferecht

Herrr Univ.-Prof. Dr. iur. Tobias Fröschle

Kohlbettstraße 15

D-57072 Siegen

Besucheradresse

Universität Siegen

Fakultät III - Wirtschaftsrecht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschl. freiwillige Gerichtsbarkeit, Kinder- und Jugendhilferecht

Herr Univ.-Prof.Dr. iur. Tobias Fröschle

Campus Unteres Schloss, LWH-Gebäude

Raum US-D 204

Kohlbettstraße 15

D-57072 Siegen