Herzlich Willkommen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschließlich freiwillige Gerichtsbarkeit und Kinder- und Jugendhilferecht
Die Professur widmet sich Forschung und Lehre im Bereich des Bürgerlichen Rechts mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschließlich freiwillige Gerichtsbarkeit und Kinder- und Jugendhilferecht. Schwerpunktmäßig werden die Themengebiete Recht der familienrechtlichen Fürsorgeverhältnisse (elterliche Sorge, Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft) einschließlich des Verfahrensrechts behandelt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Professur. Insbesondere zu aktuellen Entwicklungen, dem Team, den Lehrveranstaltungen und vielem mehr.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ja, bei der Modulabschlussklausur (neue PO) wird der Umfang angepasst, da beide Teile zusammen in 90 Minuten bearbeitet werden und nicht mehr jeweils ein Teil in 90 Minuten.
Für Studierende der alten PO bleibt alles unverändert. Da die Bearbeitungszeit weiterhin 90 Minuten beträgt, ändert sich hier auch nichts am Umfang. Bitte orientieren Sie sich an den Altklausuren und Probeklausuren.
Bitte beachten Sie die Bürozeiten der Mitarbeiter, wenn Sie Ihre Klausur abholen wollen, oder melden Sie sich bei thomas.diderle@student.uni-siegen.de.
Bürozeiten:
Mittwoch 10:00 - 17:45 Uhr
Freitag 14:00 - 16:00 Uhr
Die Bürozeiten variieren in der vorlesungsfreien Zeit. Während dieses Zeitraums bitten wir um Ihre Besuchankündigung per Email an thomas.diderle@student.uni-siegen.de.
Infos zum Modul Verwaltung und Organisation nach der Prüfungsordnung 2024
Gültig mit Studienbeginn ab dem WiSe 24/25 und ab dem 01.04.2028 für alle Studierenden
Für die Prüfungsleistung schreiben Studierende mit Studienbeginn ab WiSe24/25 eine 90-minütige Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur. Die Klausur umfasst sowohl die Inhalte der Vorlesung Hoheitliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat (HHidR) und Inhalte der Vorlesung Recht der Selbstverwaltung. Beide Module müssen belegt worden sein, um die Klausur mitschreiben zu können. Die Klausur wird jedes Semester angeboten.
Ausnahmeregelung für das SoSe25: Wer bereits beide Module belegt hat, kann die Klausuren am Ende des Semesters mitschreiben. Es müssen dann beide Klausuren geschrieben werden. Ihre Note ergibt sich aus den Ergebnissen beider Klausuren.
Die auch zukünftig vorgesehene Modulabschlussprüfung wird ab dem WiSe25/26 angeboten.
Die Studienleistungen bestehen aus der „aktiven Mitarbeit“. Die Punkte dafür werden Ihnen verbucht, wenn Sie die Klausur mitgeschrieben und bestanden haben.
Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich für die Prüfungsleistung und die Studienleistung in unisono rechtzeitig anmelden. Diejenigen die dieses Semester (SoSe 25) sich für die Vorlesungen Kommunalrecht oder Hoheitliches Handeln angemeldet haben, müssen auch die Studienleitung unabhängig davon, ob Sie dieses Semester die Prüfungsleistung schreiben anmelden. Bei Fragen zu An- und Abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät II.
Nachteilsausgleiche werden auch weiterhin beim Prüfungsausschuss der Fakultät II beantragt.
Die Prüfungsleistung besteht, wie bisher auch, aus der 90-minütigen Klausur in dem Modul Hoheitliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat. Nach Abschluss der Klausur erhalten Sie auch die Studienleistung.
Die Studienleistung für Recht der kommunalen Selbstverwaltung erhalten Sie, wenn Sie auch hier eine 90-minütige Klausur geschrieben haben.
Bis die alte Prüfungsordnung ausgelaufen ist (Stichtag 31.03.2028) wird diese Regelung beibehalten. Aufgrund der neuen Prüfungsordnung hat sich jedoch der Turnus verändert, sodass die Vorlesung HHidR inkl. Klausur ausschließlich im Sommersemester und Recht der Selbstverwaltung inkl. Klausur ausschließlich im Wintersemester angeboten wird.
Der erste Prüfungstermin muss wahrgenommen werden, um am zweiten Prüfungstermin teilnehmen zu können. Der zweite Prüfungstermin ist nur für diejenigen, die durchgefallen sind.
Die Punkte für die Studienleistung und Prüfungsleistung werden verbucht, sobald die Prüfung geschrieben wurde. Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen an die Studienleistung. Weder nach PO 2020 noch nach PO 2024.
Wichtig zu beachten ist, das man sich nur bis eine Woche vorher an- und abmelden kann. Die die unangemeldet zur Klausur erscheinen werden nicht nachgemeldet und können die Klausur nicht mitschreiben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Team von Herrn Prof. Dr. Fröschle.
Sprechstunde und Adressdaten
Kontakt
Hinweis zur Sprechstunde von Univ.-Prof. Dr. Tobias Fröschle: Bitte kündigen Sie Ihren Besuch formlos vorab per Email (thomas.diderle@student.uni-siegen.de) an.
Eine Online-Sprechstunde ist nach Absprache ebenfalls möglich.
In der vorlesungsfreien Zeit findet der Termin nur nach Vereinbarung statt.
An gesetzlichen Feiertagen fällt der Termin aus.
Erreichbarkeit
Postadresse
Universität Siegen
Fakultät III - Wirtschaftsrecht
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschl. freiwillige Gerichtsbarkeit, Kinder- und Jugendhilferecht
Herrr Univ.-Prof. Dr. iur. Tobias Fröschle
Kohlbettstraße 15
D-57072 Siegen
Besucheradresse
Universität Siegen
Fakultät III - Wirtschaftsrecht
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht einschl. freiwillige Gerichtsbarkeit, Kinder- und Jugendhilferecht
Herr Univ.-Prof.Dr. iur. Tobias Fröschle
Campus Unteres Schloss, LWH-Gebäude
Raum US-D 204
Kohlbettstraße 15
D-57072 Siegen