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Corona: Hinweise für Lehramtsstudierende

Die Informationen auf dieser Seite sind nicht mehr aktuell und sind nur noch aus dokumentarischen Gründen online.

Praxisphasen

Eignungs- und Orientierungspraktikum (Geändert am 16. März 2022 15:00 Uhr)

Hinweis: Wir empfehlen Studierenden das Eignungs- und Orientierungspraktikum aufgrund unterschiedlicher Konzepte der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Covid-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen zu absolvieren.

Hinweise des Ministeriums für Schule und Bildung zum Unterricht auf Distanz für das Eignungs- und Orientierungspraktikum

Durchgang Wintersemester 2020/2021 (Anmeldung vom 01.10.2020 - 15.01.2021, 12:00 Uhr)

Anmeldung

Durchführung

Verbuchung

Durchgang Sommersemester 2021 (Anmeldung vom 15.01.2021 - 15.06.2021, 12:00 Uhr)

Anmeldung

Durchführung

Verbuchung

Durchgang Wintersemester 2021/2022 (Anmeldung vom 01.10.2021 - 15.01.2022, 12:00 Uhr)

Anmeldung

Durchführung

Aktuell liegen dem ZLB keine abweichenden Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zur Durchführung Ihrer Praxisphase vor. Sobald Informationen vorliegen, werden Sie auf dieser Webseite informiert. Wir bitten Sie daher, diese Seite regelmäßig aufzusuchen.

Verbuchung

Zur Verbuchung orientieren Sie sich bitte an der für Sie gültigen Checkliste zum Eignungs- und Orientierungspraktikum (Download auf Webseite zum EOP ).

Berufsfeldpraktikum (Geändert am 9. April 2021 14:45 Uhr)

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie bitten, die folgenden Empfehlungen zum Berufsfeldpraktikum zu beachten:

Berufsfeldpraktika mit Anmeldung in unisono bis einschließlich 31.03.2021

Corona FAQ für Berufsfeldpraktika mit Anmeldung in unisono bis einschließlich 31.03.2021

Berufsfeldpraktika mit Anmeldung in unisono ab dem 01.04.2021

Corona FAQ für Berufsfeldpraktika mit Anmeldung in unisono ab dem 01.04.2021

Praxissemester (Geändert am 2. Mai 2022 12:00 Uhr)

Durchgang Sommersemester 2021 mit Beginn des Schulpraxisteils im Februar 2021 (Anmeldung im Wintersemester 2020/2021)

Anmeldung / Platzbeantragung mit PVP

Zuweisung / Abgabe des Zuweisungsbescheids

Durchführung

Verbuchung

Durchgang Wintersemester 2021/2022 mit Beginn des Schulpraxisteils im September 2021 (Anmeldung im Sommersemester 2021)

Anmeldung / Platzbeantragung mit PVP

Zuweisung / Abgabe des Zuweisungsbescheids

Durchführung

Verbuchung

Durchgang Sommersemester 2022 mit Beginn des Schulpraxisteils im Februar 2022 (Anmeldung im Wintersemester 2021/2022)

Anmeldung / Platzbeantragung mit PVP

Zuweisung / Abgabe des Zuweisungsbescheids

Durchführung (Wird noch bekanntgegeben)

Aktuell liegen dem ZLB keine abweichenden Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zur Durchführung Ihrer Praxisphase vor. Sobald Informationen vorliegen, werden Sie auf dieser Webseite informiert. Wir bitten Sie daher, diese Seite regelmäßig aufzusuchen.

Verbuchung (Wird noch bekanntgegeben)

Durchgang Wintersemester 2022/2023 mit Beginn des Schulpraxisteils im September 2022 (Anmeldung im Sommersemester 2022)

Durchführung (Wird noch bekanntgegeben)

Aktuell liegen dem ZLB keine abweichenden Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zur Durchführung Ihrer Praxisphase vor. Sobald Informationen vorliegen, werden Sie auf dieser Webseite informiert. Wir bitten Sie daher, diese Seite regelmäßig aufzusuchen.

Verbuchung (Wird noch bekanntgegeben)



Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter

BAföG

Bitte beachten Sie die Informationen zur verlängerten BAföG-Förderungshöchstdauer, die Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden.

Rücktritt von Studien- und/oder Prüfungsleistungen

Aus aktuellem Anlass ist es ausreichend, bei Rücktritten von Studien- und/oder Prüfungsleistungen aus triftigem Grund (Krankheit etc.) das vollständig ausgefüllte Rücktrittsformular und die ärztliche Bescheinigung im pdf-Format per Mail an das Prüfungsamt zu senden.

Vorläufige Einschreibung in den Master of Education während des WS 20/21

Die Universität Siegen hat die Fristen für die Erbringung der letzten Leistung im Bachelor sowie für den Nachweis des Bachelorabschlusses wegen der Pandemie angepaßt. Die jeweils geltenden Fristen entnehmen Sie bitte dem Corona-Informationsportal für Studium und Lehre.

Zulassung zur Abschlussarbeit:

Die Beantragung der Zulassung zu Abschlussarbeiten erfolgt ab sofort nur noch per Mail. Bitte übersenden die vollständigen und vollständig ausgefüllten Unterlagen als pdf per Mail an pruefungsamt@zlb.uni-siegen.de. Statt der Unterschrift der Erstgutachterin/ des Erstgutachters genügt vorerst die formlose Zustimmung der Erstgutachterin/ des Erstgutachters per Mail an das Prüfungsamt.

Abgabe einer Abschlussarbeit:

Bitte schicken Sie die Abschlussarbeiten per Post UND per Mail im pdf-Format an das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter. Durch den Versand der Abschlussarbeit wird sichergestellt, dass die Abgabefrist gewahrt bleibt. Sollte die Situation eintreten, dass der Versand der Abschlussarbeit auf dem postalischen Wege nicht möglich ist und/ oder die Arbeiten auf Grund von Einschränkungen nicht gebunden werden können, wird die Zusendung der Arbeit nur per Mail akzeptiert. Bitte senden Sie uns die Abschlussarbeit per Post zu, sobald dies wieder möglich ist.

Abschlusszeugnisse Masterabsolventen für den Übergang in den Vorbereitungsdienst (Referendariat):

Bitte beantragen Sie die Erstellung der Zeugnisdokumente, sobald die letzte Leistung in unisono erfasst wurde. Sie erhalten das Zeugnis und das Transcript of Records vom Prüfungsamt dann per Post. Da die Möglichkeit des Unterschriftengangs für die Urkunden derzeit stark eingeschränkt ist, erhalten Sie die Urkunde zu einem späteren Zeitpunkt. Die Urkunde ist für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst nicht erforderlich.

Abschlusszeugnisse Bachelorabsolventen, die einen Hochschulwechsel anstreben:

Siehe oben. Beachten Sie bitte auch die Hinweise der Hochschule, zu der Sie wechseln wollen.

Abschlusszeugnisse Bachelorabsolventen, die an der Universität Siegen in den Master of Education übergehen:

Die Erstellung der Zeugnisse erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ihr Verbleib im Master of Education im Sommersemester ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise der Universität Siegen zu Studium und Lehre

Benötigte Bescheinigungen:

Benötigte Bescheinigungen zum Beispiel Bafög-Nachweise erhalten Sie von uns auf Anfrage per Mail als pdf. Bitte teilen Sie uns die Mailadresse der Institution und den Ansprechpartner mit, an den die Bescheinigung verschickt werden soll.


Allgemeine Hinweise zum Lehramtsstudium

Auslandsaufenthalte:

Englisch

Der fachliche Prüfungsausschuss der Anglistik hat am 23.03.2022 beschlossen, die in den letzten Semestern durch die Corona-Pandemie nötig gewordenen Härtefallregelungen nicht weiter fortzuschreiben. Da Reisen ins englischsprachige Ausland nun wieder allgemein möglich sind, müssen Studierende, die ein Lehramt im Fach Englisch anstreben, ab dem 01.04.2002 somit wieder wie schon vor Ausbruch der Pandemie spätestens bei der Beantragung des Masterzeugnisses einen mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthalt in einem Land nachweisen, in dem Englisch Amtssprache ist. Liegt eine schwerwiegende Mobilitätseinschränkung vor, die einen Auslandsaufenthalt nicht durchführbar erscheinen lässt, so kann an den Ausschuss ein Antrag auf Ausnahme von dieser Vorgabe gestellt werden. Grundlage dieses Beschlusses ist der nachfolgend zitierte §11, Abs. (10) der aktuell gültigen Fassung des LABG für NRW:

„Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst mindestens einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird; Hochschulen können im Einzelfall eine Ausnahme vom Auslandsaufenthalt zulassen, wenn eine in der Person der oder des Studierenden oder in der Person nächster Angehöriger begründete schwerwiegende Mobilitätseinschränkung vorliegt und die Ausnahmegenehmigung dokumentiert wird. In den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport beruht bereits der Zugang zum Studium auf dem Nachweis der Eignung für diese Studiengänge; die Zugangsanforderungen sind nach Lehrämtern zu unterscheiden; der Abschluss des Studiums beruht auch auf fachpraktischen Prüfungsleistungen.“

Der Auslandsaufenthalt kann nach aktueller Beschlusslage in einen mindestens 6-wöchigen durchgehenden Auslandsaufenthalt (exklusive An- und Abreisetag) sowie weitere kürzere Aufenthalte unterteilt werden. Wird er nicht während des Studiums erbracht, so muss er gemäß einem weiteren aktuellen Beschluss jedoch spätestens 3 Jahre vor Aufnahme des Studiums stattgefunden haben.

Französisch/Spanisch

Der Fachliche Prüfungsausschuss der Romanistik hat beschlossen, die Corona bedingte Ausnahmeregelung nicht fortzuführen und den Auslandsaufenthalt wieder zum Normalfall werden zu lassen.

Kontaktdaten zu den entsprechenden Ansprechpartner*innen:

Bitte beachten Sie auch das Corona-Informationsportal der Universität Siegen