Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Aufgaben der Prüfungsämter

Unsere Aufgaben:

  • Beratung der Studierenden in Prüfungsangelegenheiten
  • Anmeldung zu Freiversuchen
  • Bearbeitung von Mentorengenehmigungen
  • Anmeldung / Entgegennahme von Abschlussarbeiten
  • Bearbeitung von Abmeldungen / Krankmeldungen
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Bearbeitung von Härtefällen

NICHT unsere Aufgaben:

  • Probleme bei An- oder Abmeldung von Vorlesungen oder Übungen (bitte wenden Sie sich hier an den zuständigen Lehrstuhl)
  • Allgemeine Studienberatung (bitte wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung oder den Psychologischen Dienst)
  • Unterstützung bei unisono (bitte wenden Sie sich bei Schwierigkeiten/Fragen betreffend Kursbelegungen direkt an den unisono-Support)
  • Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Nachweise über Einschreibungszeiten (bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat)

Häufige Fragen / Probleme

Es kann immer wieder Situationen im Verlauf eines Studiums geben, in denen Sie Zweifel an Ihrer Studienfortsetzung haben. Nutzen Sie in solchen Fällen bitte das Angebot unserer Zentralen Studienberatung mit der Möglichkeit zu Einzelgesprächen, Workshops und Infoveranstaltungen!

Wenn Sie Probleme haben, die PDF-Formulare zu öffnen, probieren Sie es mit dem Programm "Master PDF Editor".

Für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sind bis zum Ende des 4. Semester die Hälfte der erreichbaren Leistungspunkte (60 LP) erforderlich. Sollten einige Ihrer Prüfungen noch nicht bewertet worden sein oder andere spezielle Situationen vorliegen, sprechen Sie dies bitte im Prüfungsamt an.

  • Die Anmeldung im unisono ist nur während des Prüfungsanmeldezeitraums freigeschaltet.
  • Die Mentorengenehmigung wurde noch nicht abgegeben.

Leider können wir bei einer verspäteten Anmeldung niemanden nachträglich anmelden. Wir brauchen zu einem bestimmten Zeitpunkt belastbare Zahlen für die Raumbuchungen. Würden wir eine Ausnahme machen, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung alle Nachzügler zulassen. Das wiederum würde die Raumbuchungen obsolet machen und zu Chaos führen.

Leider können wir bei einer verspäteten Anmeldung niemanden nachträglich anmelden. Wir brauchen zu einem bestimmten Zeitpunkt belastbare Zahlen für die Raumbuchungen. Würden wir eine Ausnahme machen, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung alle Nachzügler zulassen. Das wiederum würde die Raumbuchungen obsolet machen und zu Chaos führen.

  • Sie sind verpflichtet, sich über die Vorgaben der Prüfungsordnung sowie Ausführungsbestimmungen und insbesondere Termine und Fristen eigenständig und laufend zu informieren. Dies betrifft auch Ankündigungen, Aushänge etc. des Prüfungsamts auf unserer Homepage bzw. am Schwarzen Brett.
  • Leider ist Unwissenheit kein Grund für Ausnahmen.