Anerkennungen von Leistungen
Gemäß Rahmenprüfungsordnung RPO-B und RPO-M, jeweils § 17 Abs. 1, sind Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, auf Antrag anzuerkennen, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.
Der Antrag auf Anerkennung wird beim Prüfungsamt BISO gestellt. Ansprechpersonen im Prüfungsamt sind für den Bachelorstudiengang Frau Anke Rother und für den Masterstudiengang Frau Annika Decker.
Dem Antrag müssen entsprechende Leistungsnachweise in Form von Kopien beigefügt werden. Die Originale sind bei Abgabe des Antrags im Prüfungsamt BISO zum Abgleich bereit zu halten.
Anrechnungen bzw. Anerkennungen hinsichtlich Praktika und Praxisphasenveranstaltungen werden beim Praxisamt/-referat BASA beantragt.