Ziele des Centre for Registration of European Ergonomists
Das Zertifizierungssystem des Centre for Registration of European Ergonomists (CREE) zielt darauf ab,
- die gegenseitige Anerkennung der arbeitswissenschaftlich-ergonomischen Ausbildung und der Curricula in den Staaten der EU zu fördern,
- ein Rahmeninstrumentarium zu schaffen, für die Einschätzung und Beurteilung der Qualifikationsmerkmale und Kompetenz, die bei einem professionell arbeitenden Ergonomen (Arbeitswissenschaftler) vorhanden sein müssen,
- die Mobilität qualifizierter Ergonomen zwischen den verschiedenen Staaten der EU zu ermöglichen bzw. zu fördern,
- das professionelle Image der Ergonomie (Arbeitswissenschaft) in der Öffentlichkeit zu verbessern,
- einen Gegenstandskatalog für ein Curriculum zu schaffen, der dennoch Flexibilität für die Ausbildung zulässt,
- bei aller Notwendigkeit von Detailkenntnissen herauszustellen, dass die Integration und Anwendbarkeit arbeitswissenschaftlich-ergonomischen Wissens in der Praxis gegeben sein muss, zumal Zusammenhangswissen und ganzheitliche Gestaltungskompetenz wichtiger sind als isoliertes Faktenwissen.
Nach einer bereits weit zurückreichenden, aber nach wie vor treffenden Definition versteht man unter Arbeit: das Erfüllen einer Aufgabe in einem Arbeitssystem durch das Zusammenwirken von Mensch und Betriebsmittel mit dem Arbeitsgegenstand.
Wenngleich diese kurze und schlichte Definition nicht unbedingt allseits Gefallen finden mag, weil sie primär an der industriellen Produktion orientiert zu sein scheint, betont sie doch unter Bezugnahme auf technisch-organisatorische Komponenten und den Menschen den wesentlichen Begriff des Arbeitssystems. In einem System kann nur dann optimale Leistung zustande kommen, wenn unter Beachtung von humanen Leistungsgrenzen die technisch-organisatorisch gestaltbaren Elemente und die Fähigkeiten des Menschen aufeinander abgestimmt sind, wenn ebenso wie in rein technischen Systemen Kompatibilität zwischen den jeweiligen Systemelementen besteht. Ferner führen natürlich auch die Auswirkungen bzw. Rückwirkungen der Arbeit auf den Menschen nur dann nicht zu unerwünschten Folgeerscheinungen, wie vorzeitige Ermüdung und Demotivation, arbeitsbedingte Erkrankungen oder sogar Berufskrankheiten, wenn Arbeitssysteme nicht nur technikorientiert, sondern sozialverträglich gestaltet sind.
Schließlich ist es die Arbeitswissenschaft, die sich als interdisziplinäres Fachgebiet – stets im Bewusstsein um die Ganzheit Mensch mit seinen physiologischen Eigengesetzlichkeiten, psychischen und sozialen Bedürfnissen – zu befassen hat mit der Analyse, Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen. Unter Beachtung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht irgendwelcher persönlicher Ansichten und Meinungen sind Arbeitsplätze mit Arbeitsmitteln, Arbeitsabläufe mit den jeweiligen Arbeitsinhalten und die Arbeitsumgebungsbedingungen zu gestalten. Dabei muss einerseits der Output des Arbeitssystems hinsichtlich Qualität und Quantität bei vertretbarer Fehlerrate den Erwartungen entsprechen. In einer bilateralen Zielstellung dürfen aber auch die menschlichen Bedürfnisse nicht zu kurz kommen, muss sich auch die Beanspruchung des Menschen in vertretbaren Grenzen halten.
In der arbeitswissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung muss das dazu unverzichtbare Wissen vermittelt werden, wobei nicht lediglich abstrakte, abgehobene und überzogene Zielvorstellungen in dem einen oder anderen Bereich avisiert werden dürfen. Es müssen auch dem Zwang der konkreten Gestaltung unterworfene pragmatische Vorgehensweisen für die Gesamtheit der Arbeitsbedingungen unter den jeweiligen betriebsspezifischen Randbedingungen angewandt werden.
Ohne Wissen um die Funktionsweise des menschlichen Organismus, ohne Wissen um die Prozesse bei der optischen und akustischen Informationsaufnahme bleibt arbeitswissenschaftliches Bemühen beschränkt auf mechanistische Aktivitäten. Und so kann auch das heute so weit verbreitete strikte Anwenden von Handlungsanleitungen und Checklisten, von ergonomischen Normen, Richtlinien und Regeln, die kaum jemals den gleich hohen Genauigkeitsanspruch erheben können wie technische Regeln, der komplexen Problematik kaum angepasst sein, mit der man konfrontiert wird, wenn menschlichen Belangen in einem Arbeitssystem adäquat Rechnung zu tragen ist.
Das Planen und Gestalten von Arbeitsplätzen in der Fertigung, im Büro und in der Verwaltung verlangt in der Regel etwas mehr an Denkaufwand, als sich des bloßen Erinnerns und Anwendens von VDI-Richtlinien oder ergonomischen Normen nach möglichst einfachen Rezepten. Oft sind diese, für sich betrachtet durchaus wertvollen Hilfsmittel nicht ausreichend aufeinander abgestimmt.
Es sind stets die Gesamtzusammenhänge zu hinterfragen, es müssen stets auch die Interdependenzen zwischen den verschiedenen Gestaltungszielen bedacht werden, um letzten Endes möglichst ganzheitlichen und nicht nur sektoralen Bemühungen um menschengerechte Arbeitsbedingungen entsprechen zu können. Eine Verbesserung eines Details ist oftmals nicht viel mehr als eine kosmetische Reparatur an einem vom Ansatz her nicht richtig gestalteten Arbeitssystem.
- Wie umfangreich und wie gründlich muss ein Arbeitswissenschaftler ausgebildet sein, um über eine entsprechende Kompetenz hinsichtlich Detail- und Zusammenhangswissen zu verfügen, bzw. woran kann ein Personalchef eines Unternehmens erkennen, ob ein Bewerber die entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt?
- Soll er sich auf das Renommee eines entsprechenden Universitätsinstitutes oder einer überregionalen Ausbildungsinstitution bzw. auf persönliche Empfehlungen verlassen?
- Wie ist mit denjenigen Stellenbewerbern zu verfahren, die im Zuge der seit dem 01. Januar 1993 offenen Grenzen europaweit vorstellig werden?
- Ist das, was in Deutschland unter Arbeitswissenschaft verstanden wird, äquivalent zu dem, was man international unter Ergonomics versteht?
In einer Zeit, in der allerorten von Qualitätssicherung und Total Quality Management sowie von Zertifizierung die Rede ist, in der die Globalisierung in vielerlei Hinsicht immer stärker um sich greift, liegt es nahe, dass auch die Ausbildung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaft zumindest hinsichtlich der Kerninhalte und der Qualität europaweit aufeinander abgestimmt ist.
Im Jahre 1992 wurde von einer internationalen Arbeitsgruppe ein Abschlussbericht zur Harmonisierung der Ausbildungsprogrammeauf dem Gebiet der Ergonomie (der Arbeitswissenschaft im weiteren Sinne) mit einem entsprechenden Curriculum veröffentlicht. Gleichzeitig wurde ein Centre for Registration of European Ergonomists (CREE) gegründet.
Neben einem Präsidenten, einem Generalsekretär und einem Mitglied für Öffentlichkeitsarbeit und einem Schatzmeister gehören dem zweimal jährlich tagenden Council je ein Vertreter von zurzeit 16 nationalen Fachgesellschaften an. Auf diesen “Ratssitzungen” werden Anträge von Bewerbern für die Zertifizierung und Registrierung als Euro-Ergonom behandelt, die in der Regel vom Vorsitzenden des jeweiligen nationalen Zulassungskomitees vertreten werden. Eine Bewerbung um den Titel “Euro-Ergonom” ohne Empfehlung eines National Assessment Boards, das den Vorsitzenden bei der Prüfung von Bewerbungsunterlagen für die Council Meetings unterstützt, ist nicht möglich.
Für die Zertifizierung ist eine etwa qualifizierte Ausbildung in Arbeitswissenschaft nach einem vorgegebenen Curriculum erforderlich. Diese kann durch Lehrgänge und Seminare abgedeckt werden, sofern deren Qualität und Äquivalenz zu den im Rahmen eines Studiums mit darauf folgenden Prüfungen erlangten Kenntnissen glaubhaft nachgewiesen werden kann. Im Anschluss daran oder auch bereits während der Ausbildung ist ein sogenanntes “Supervised Training” im Umfang von 1 Jahr sowie eine mindestens 2-jährige selbständige praktische Tätigkeit (Experience) erforderlich.
Wenigstens 50% der Arbeitszeit müssen auf Tätigkeiten in der Ergonomie entfallen, wobei Erfahrungen in der Arbeitsgestaltung erworben werden müssen. Das darf sich jedoch nicht lediglich auf ein Spezialgebiet, wie z.B. auf Bildschirmarbeit oder Softwareergonomie, das Zeitstudienwesen oder den technischen Schallschutz beschränken, sondern es müssen durch mehrere verschiedene Projekte Fähigkeiten und Erfahrungen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung in der Breite und in möglichst integrativer Denkweise vorhanden sein. Eine stetige berufliche Entwicklung, die Beteiligung an Konferenzen und Tagungen von Fachgesellschaften, auf denen der wissenschaftliche und praktische Erfahrungsaustausch stattfindet, wird erwartet.
Von Vorteil ist, wenn auch über betriebsinterne Druckschriften und Anleitungen zur Arbeitsgestaltung hinaus zumindest auch die eine oder andere Veröffentlichung Zeugnis dafür ablegt, dass eine gründliche und qualitativ hochstehende Beschäftigung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaft mit dem Schwerpunkt in der Arbeitsgestaltung vorliegt. Die Tätigkeit eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem arbeitswissenschaftlichen Lehrstuhl wird in vielen Fällen auch entsprechend vielfältige Aufgaben umfassen, so dass die Forderung nach dem Supervised Training und der 2-jährigen praktischen Tätigkeit auch dadurch erfüllt sein kann.
A 20h Prinzipien, Aufgaben und Ziele der Ergonomie
- Grundlegendes Verständnis des integrativen Ansatzes der Arbeitswissenschaft mit dem Ziel, im Zuge von Gestaltungsmaßnahmen (Interaktionen) den physiologischen Eigengesetzlichkeiten und psychischen sowie sozialen Bedürfnissen des Menschen in der Arbeit Rechnung zu tragen, und primär für eine Anpassung von Technik und Organisation an den Menschen zu sorgen.
- Im Vordergrund steht eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise bei der ganzheitlichen Gestaltung von
- Arbeitsplätzen,
- Arbeitsabläufen,
- Arbeitsinhalten,
- Arbeitsmitteln und
- Arbeitsumgebungsbedingungen.
- Geschichte der Arbeit und Arbeitswissenschaft im Wandel der Zeit.
- Paradigmen der Arbeitswissenschaft.
- Interaktionen von Arbeitsbedingungen und gesellschaftlichem Anspruchsdenken
B 80h Humanwissenschaftliche Grundlagen
- Physiologische Eigengesetzlichkeiten
- Anatomie und Physiologie
- Anthropometrische und biomechanische Grundlagen
- Grundzüge der Arbeitsphysiologie (z.B. Potentiale und Grenzen menschlicher Leistungsfähigkeit mit inter- und intraindividuellen Varianzen, geschlechts- und altersspezifischen Eigenheiten sowie chronobiologischen Besonderheiten, Belastungs-Beanspruchungs-Zusammenhang)
- Arbeits- und organisationspsychologische Grundlagen sowie sozio-technische Beziehungen
- Motivationale Aspekte der Arbeit
- Psychophysiologische und kognitive Aspekte der Arbeit
- Prozesse der Aufnahme, Verarbeitung (Denken, Planen und Entscheiden)
- und Abgabe von Information
- Psychologische und soziale Bedürfnisse des Menschen in sozio-technischen Systemen (individuelles Verhalten und gruppendynamische Prozesse)
- Physikalische Umgebung in Bezug zu den Sinnesorganen
- Sinnesphysiologische Grundlagen im Zusammenhang mit
- Licht und Farbe am Arbeitsplatz (visueller Umgebung)
- Klima und Arbeit
- Lärm und mechanischen Schwingungen
C 100h Arbeitsanalytische Verfahren und messtechnische Methoden
- Fähigkeiten zum problembewussten Verständnis, zur Auswahl und zum Einsatz von geeigneten Verfahren und Methoden
- im Zuge der Untersuchung ergonomischer Fragestellungen,
- der Aufbereitung der Ergebnisse,
- und der Beurteilung von erarbeiteten Lösungsansätzen:
- Deskriptive und analytische Statistik und Kenntnisse zum Erstellen eines geeigneten experimentellen Versuchsdesigns (unter Berücksichtigung von Reliabilitäts- und Validitätskriterien)
- Einsatz von Rechnern zur Datenakquisition, Datenaufbereitung und Auswertung sowie Dokumentation
- Adäquater Einsatz von einschlägigen ergonomischen Messverfahren und Methoden zur
- Datengewinnung im Zuge der Problemanalyse,
- Entwicklung von Gestaltungsvorschlägen und
- Evaluierung von ergonomischen Lösungen
- Fachkompetenz in ergonomischen Mess- und Untersuchungsmethoden, wie zum Beispiel
- Zeitstudien,
- Aufgaben- und Tätigkeitsanalysen,
- verhaltensorientierten Beobachtungsanalysen,
- Interview- und Fragebogentechniken,
- Messverfahren der Leistung,
- Belastungs- und peripher-physiologischen Beanspruchungsmessungen,
- Checklisten,
- Simulationsverfahren,
- epidemiologischen Verfahren
Kenntnisse über Stellenwert und Sensibilität der jeweiligen Verfahren und Methoden zur Erstellung eines realitätsnahen Abbildes der Arbeitsbedingungen und ihrer Auswirkungen auf den Menschen unter Beachtung von Interdependenzen, Kommunikation und Kooperation bei der Arbeit.
D 100h Arbeitsgestaltung im Systemkreis "Mensch-Technik-Organisation"
Vertrautheit mit Konzepten und Modellen des Menschen als Systemkomponente und Fähigkeit, für Kompatibilität in Mensch-Maschine-Systemen bzw. im Systemkreis “Mensch-Technik-Organisation” zu sorgen, durch Anpassung der gestaltbaren technischen Komponenten und der passenden Organisation an die Eigengesetzlichkeiten (Fähigkeiten und Grenzen) sowie Bedürfnisse des Menschen.
Kenntnisse aus den Bereichen
- Systemtheorie.
- Technologie (mit zumindest 1 Schwerpunkt aus z.B.)
- dem Büro- und Verwaltungsbereich,
- der Produktion,
- der Prozessindustrie,
- dem Transportwesen,
- der Architektur,
- dem Dienstleistungsbereich,
- dem Verbrauchsgütersektor und
- der Gesundheitsvorsorge
- Menschliche Zuverlässigkeit (z.B. Vigilanz- und Unfallanalytik, Fehlertaxonomie).
- Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Training und Unterweisung (Arbeitspädagogik und Abstimmung von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen).
- Arbeitshygiene (Messen, Bewerten und Beurteilen sowie Ergreifen von Schutzmaßnahmen gegen unzuträgliche physikalische und chemische Arbeitsumgebungsbedingungen).
- Arbeitsplatz- und Arbeitsmittelgestaltung nach den Maßgaben der (Reaktions-Reaktions-) Kompatibilität zwischen technisch gebotenen räumlichen und kräftemäßigen Arbeitserfordernissen sowie den manuell zu betätigenden Arbeitsmitteln einerseits und den menschlichen Eigengesetzlichkeiten andererseits (generelle Kompatibilität und Gestaltung der motorischen Schnittstelle in Mensch-Maschine-Systemen).
- Gestaltung informationsgebender Arbeitsmittel (Hard- und Software) mit Auslegung von Displays und Anzeigen nach den Erfordernissen der Reiz-Reiz-Kompatibilität (Optimierung der sensorischen Schnittstelle) sowie ihrer Zuordnung zu Stellgrößen nach dem Gebot der Reiz-Reaktions-Kompatibilität.
- Gestaltung der Arbeitsorganisation und Auslegung von Arbeits-Pausen-Schemata sowie von Schichtsystemen. Gestaltung neuer Arbeitssysteme und Technologien unter den bilateralen Zielen der Harmonisierung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei Wahrung von Humanverträglichkeit der Arbeitsbedingungen.
Aus den Gegenstandsbereichen 3-9 sind zumindest in 3 Bereichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, wobei auf jeden Fall in 1 Gestaltungsbereich (7, 8 oder 9) Fachkompetenz vorhanden sein muss.
E 6 Wochen Projektarbeit (learning by doing)
- Zur Erfahrung der gebotenen integrativen Anwendung der arbeitswissenschaftlich-ergonomischen Kenntnisse in einer interaktiven und iterativen Vorgehensweise anhand einer praktischen Forschungsarbeit oder einer Gestaltungsmaßnahme.
- Zum Kennenlernen der Praktikabilität, aber auch der Grenzen ergonomischer Zielvorstellungen (Ergonomische Lösungen oftmals Kompromisse zwischen verschiedenen Zielkriterien und hohem Anspruchsdenken bei pragmatischen produktions-technischen Randbedingungen in einem Betrieb).
- Aktive Beschäftigung in einem Team auf einem der Gebiete aus D2 (Büro- und Verwaltungsbereich, Produktion, Prozessindustrie etc.).
- Zum Teil u.U. auch ersatzweise messtechnische Übungen an Modellversuchsständen im arbeitswissenschaftlichen Labor.
F 20h Berufsspezifisches Selbstverständnis und ethisches Verhalten des Ergonomen
- Auswirkungen ergonomischen Handelns auf den arbeitenden Menschen und die Gesellschaft.
- Gesellschaftliche und individualspezifische psychologische Einflüsse auf die Rolle des Ergonomen im Betrieb.
- Kosten-Nutzen-Relationen ergonomischer Maßnahmen.
- Entwicklung und “Vermarktung” der Ergonomie.
- Berufliche Verantwortung, ethisches Verhalten und pragmatische Notwendigkeiten des in der Berufspraxis stehenden Arbeitsgestalters, im Spannungsfeld verschiedener Interessensgruppen einer Organisation und der Gesellschaft.
- Rechtlich normative Verankerung der Arbeitswissenschaft und Notwendigkeit, den wirtschaftlich-ökonomischen und technischen Erfordernissen im Wandel des Marktes nachkommen zu müssen.
Anfrage des Kandidaten beim Vertreter des nationalen Zulassungs-Komitees oder bei der GfA-Geschäftsstelle
🡇
Zusenden der Begutachtungsantrag
🡇
Ausfüllen des Antrags
🡇
Zusammenstellung der geforderten Anlagen und Belege. Übermitteln an den Vertreter des nationalen Zulassungs-Komitees oder an die GfA-Geschäftsstelle.
Überweisung der Bearbeitungsgebühr (GfA-Mitglieder: 250 €; Nichtmitglieder: 400 €)
🡇
Prüfung des Materials auf Vollständigkeit
🡇
Begutachtung durch mindestens 2 Gutachter
🡇
Nationale Entscheidung, Ablehnung oder Vorschlag für die Zertifizierung
🡇
Erstellen einer Kompakt-Version und Dokumentation der Ergebnisse der nationalen Beurteilung in einem zweiseitigen Assessment Form (in Englisch)
🡇
Kopie der Kurzform an alle Mitglieder des Centre for Registration of European Ergonomists (CREE)
🡇
Behandlung der Bewerbung auf nächster CREE-Sitzung (etwa 2x pro Jahr)
🡇
Entscheidung dem Bewerber mitteilen (Ab-/ oder Zusage)
| Vorsitzender des nationalen Zulassungs-Komitees |
Prof. Dr.-Ing. K. Kluth Universität- Siegen Institut für Fertigungstechnik Arbeitswissenschaft / Ergonomie Paul-Bonatz-Straße 9-11 D-57068 Siegen Telefon: +49 (0) 271-740-4407 Fax: +49 (0) 271-740-14407 E-Mail: kluth@ergonomie.uni-siegen.de Web: www.ergonomie.uni-siegen.de |
| GfA-Geschäftsstelle |
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V Telefon: +49 (0)30 - 1300 1300 3 |
| Centre for Registration of European Ergonomists | Web: http://www.eurerg.eu/ |