FAQ - Häufig gestellte Fragen
Natürlich kommen im Studium Fragen auf. Hier geben wir mit häufig gestellen Fragen eine kleine Antwortensammlung
Fragen zum Semesterticket, Finanzen und dem Büro
Wer erstmalig seinen Wohnsitz nach Siegen verlagert, um hier das Studium aufzunehmen, bekommt gegen Vorlage der Meldebescheinigung (die man bei Eintragen des Erstwohnsitzes bei der Stadt bekommt) und des aktuellen Studierendenausweises den Betrag erstattet, der zur Zeit für das Deutschlandticket aufgewendet wirdattet. Bringt uns die Unterlagen ins AStA-Büro und wir überweisen euch den Betrag, sobald wir das Bürokratische mit der Stadt geklärt haben, das sind so zwischen drei und sechs Monate. Das geht nur bis maximal ein Jahr nach der Wohnsitzerstanmeldung.
Nein. Unsere Konditionen bestehen auf dem Solidarprinzips, in dem alle Studis ihren Beitrag zahlen, und so jede*r die Möglichkeit hat, das Ticket zu nutzen. Wir bekommen das Semesterticket zu solch günstigen Konditionen 60% des Normalpreises, weil wir als Studis alle mit im Boot sitzen: Der Großteil der Studierenden ist darauf angewiesen. Wäre das Semesterticket freiwillig, würde es für alle anderen teurer.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Mobilitätsbeitrag (den Teil des Semesterbeitrags, der das Semesterticket betrifft) zurückerstattet zu bekommen. Dafür musst du einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags, also einen Härtefallantrag, stellen. Das geht jedes Semester. Du findest ihn auf unserer Homepage oder ausgedruckt bei uns im Büro. Bitte beachte dabei die jeweilige Frist (i.d.R. der Freitag vor Beginn des jeweiligen Semesters). Entschieden wird auf Grundlage deines Einkommens und deiner Ausgaben. Solltest du ein zu hohes Einkommen haben, also kein “Härtefall” sein, würde dein Antrag abgelehnt. Die Rückerstattung finanziert sich durch den sogenannten “Soli-Beitrag”, der Teil des Semesterbeitrags ist. Nähere Infos findest du in der Härtefallordnung.
Wir benötigen von dir neben den Angaben auf dem Antrag selbst eine Studienbescheinigung des jeweiligen Semesters, den Nachweis über deinen Krankenkassenbeitrag, den Nachweis über deine monatliche Miete und (ganz wichtig!) Nachweise über dein Einkommen der letzten 6 Monate. Dies kann durch Lohnabrechnungen, BAföG-Bescheide, Finanzierungserklärungen der Eltern/Verwandten, Kontoauszüge usw. geschehen – Hauptsache wir können alles nachvollziehen. Sollte etwas davon fehlen, wird der Antrag wegen Unvollständigkeit abgelehnt. Reicht den Antrag daher am besten persönlich ein, damit wir nochmal drüberschauen und ihn auf Vollständigkeit überprüfen können.
Nein. Die Verträge mit den Verkehrsbetrieben beruhen auf dem Solidaritätsprinzip: Wir bekommen das Semesterticket zu solch günstigen Konditionen, weil alle mit im Boot sitzen. Der Großteil der Studierenden ist darauf angewiesen. Wäre das Semesterticket freiwillig, so würde es für alle anderen viel teurer. Die einzige Möglichkeit, das Geld wiederzubekommen, läuft über den Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags (s.o.)
Erstantrag:
– Formblatt 1
– Anlage zu Formblatt 1 (schulischer Werdegang)
– Das sogenannte Formblatt 2 (Immatrikulationsbescheinungung aus unisono)
– Formblatt 3 2x (für jedes Elternteil ein Formblatt)
Folgeantrag bis 4. Semester oder ab dem 6. Semester:
– Formblatt 1
– Formblatt 2 (Studibescheinigung aus unisono)
– Formblatt 3 2x (für jedes Elternteil ein Formblatt)
Folgeantrag im 5. Fachsemester:
– Formblatt 1
– Formblatt 2 (Studibescheinigung aus unisono)
– Formblatt 3 2x (für jedes Elternteil ein Formblatt)
– Formblatt 5 (Leistungsbescheinungung/Übersicht aus unisono)!
Nein. Das ist nicht möglich, da du zu Beginn deines Studiums eine Verzichtserklärung der gesetzlichen Krankenkassen unterschreibst. Das bedeutet, du musst bis Ende(!) deines Studiums (Bachelor und Master) privat versichert bleiben, auch wenn du 25 Jahre alt bist.
Wichtig: Wenn du deine Krankenkasse wechselst, musst du dies umgehend der Universität mitteilen, sonst können Konsequenzen folgen wie z.B. die Exmatrikulation.
Grundsätzlich können alle Dokumente, die im Kontext der Universität Siegen erstellt wurden oder für diese eingereicht werden müssen, und zudem auf Deutsch sind, von uns beglaubigt werden. Ihr könnt auch offizielle Übersetzung (d.h. von staatlich anerkannten Übersetzungsbüros) bei uns beglaubigen lassen. Wichtig ist, dass wir keine Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass etc.) beglaubigen können.
Fragen zur Verfassten Studierendenschaft
1. Schritt: Das schreiben einer Satzung.
2. Schritt: Eine Autonome Fachschaften-Koordination (AFsK) einberufen lassen. Dies ist ein vom AStA unabhängiges Gremium, dass von Fachschaftsräten und bestehenden studentischen Initiativen einberufen werden kann. Wende dich hierfür am Besten einfach an deinen Fachschaftsrat.
3. Schritt: Die AFsK wird deine Initiative nach Prüfung dem Studierendenparlament (StuPa) vorschlagen, wo über deine Initiative abgestimmt und diese im letzten Schritt als Teil der Studierendenschaft anerkannt wird.
In Siegen gibt es mehrere Burschenschaften und studentische Verbindungen. Wenn du dich nicht auf die einseitige Darstellung der Burschenschaften selbst verlassen willst, empfehlen wir dir einen Blick in unseren Burschi-Reader, den wir bald veröffentlichen. Dieser bemüht sich um eine kritische und wissenschaftliche Herangehensweise an das Thema.
Als studentische Initiativen, autonome Referate oder studentischen Gruppen habt ihr immer die Möglichkeit, Seminarräume für konkrete Veranstaltungen zu buchen. Dazu könnt ihr das Online-Formular des Gebäudemanagements nutzen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Raum der VS. Um diesen Raum zu buchen, müsst ihr nur kurz im AStA Büro vorbei kommen und wir gucken zusammen, ob der Raum zu eurem Termin noch frei ist.
"An wen wende ich mich, wenn...?"
Neben dem AStA hast du noch die Möglichkeit beim Qualitätszentrum Siegen (QZS) deine Sorgen los zu werden. Das QZS ist eine Institution, die sich darum kümmert, wenn an der Uni etwas nicht so läuft, wie es sein sollte. Du kannst hier entweder deine E-Mail-Adresse angeben und bekommst Rückmeldung oder du machst es anonym. Dann wird sich der Sache angenommen, ohne dass dir jemand Bescheid geben kann, wie die Sache ausgegangen ist. Wir stehen in Kontakt mit dem QZS, so dass wir sicher sein können, dass deine Anliegen ernst genommen werden und bearbeitet werden.
Zuerst solltest du schauen, ob dein Fachschaftsrat dir helfen kann. Eine Liste aller FSRe findest du hier. Wenn dir da niemand helfen kann, kommst du bei uns im Büro vorbei und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Es besteht die Möglichkeit Widerspruch gegen das Nichtbestehen einzulegen. Da das allerdings mit einigen juristischen Fakten zusammenhängt, würden wir dir raten, so schnell es geht bei uns im Büro vorbei zu kommen und mit dem*der Referent*in für akademische Belange einen Termin aus zu machen und gemeinsam zu überlegen, wie ihr den Widerspruch angeht. Unsere studentischen Senator*innen haben im Senat nach langem Kampf aber durchgesetzt, dass man drei Freiversuche in seinem Studium hat, die ihr nutzen könnt, wann ihr wollt.
Den Wechsel selber musst du im Studienservicecenter in der Sandstraß vollziehen. Je nachdem von welchem Fach du in welches wechselst, kannst du dir bereits erreichte Credit Points anrechnen lassen. Um für dich einen Überblick zu erhalten, kannst du mal in deinen Fachschaftsrat gehen oder zu uns kommen, wenn dir da niemand helfen kann. Die endgültige Anrechnung macht aber der*die jeweilige Fachstudienberater*in.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten an Geld oder Räume für Veranstaltunen zu kommen. Wichtig ist, dass sie einen universitären Kontext haben sollten. Das bedeutet, dass sie eine wissenschaftliche Auseinanderssetzung mit einem Thema sein sollten, oder aber von Hochschulmitgliedern organisiert werden sollten. Wie ihr Räume bekommt steht weiter oben schon beschrieben. Um Geld für eine Veranstaltung zu bekommen, könnt ihr zum Beispiel Spenden sammeln (durch den berühmten Waffelverkauf) oder mit Initiativen, Organisationen oder anderen Gruppen kooperieren und durch Werbung Geld bekommen.