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Härtefallantrag

Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags 

 

Ab heute könnt ihr wieder einen Härtefall-Antrag stellen um den Mobilitätsbeitrag eures Semestertickets zurückerstattet zu bekommen. Hier geht es um 212,80 Euro! Besucht einfach die nötigen Links weiter unten auf dieser Seite. Die Frist für Erstis ist der 24.05.2026, für alle anderen der 26.04.2026.!!

 

 

Eine Hand die einen Rettungsring reicht
Betriebsbüro

Gründe für eine Antragsstellung können sein:­

  • Schwerbehinderung mit G Vermerk oder gültiger Wertmarke zur unentgeltlichen Nutzung öffentlicher Verkehrsmitte
  • Härtefälle, etwa Studierende mit Kind oder Kindern
  • ausländische Studierende mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis...
  • ...oder vergleichbare soziale Ausnahmesituationen

Gründe für eine Antragsstellung können sein:­

Gründe für eine Antragsstellung können sein:­

  • Schwerbehinderung mit G Vermerk oder gültiger Wertmarke zur unentgeltlichen Nutzung öffentlicher Verkehrsmitte
  • Härtefälle, etwa Studierende mit Kind oder Kindern
  • ausländische Studierende mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis...
  • ...oder vergleichbare soziale Ausnahmesituationen

     

Weitere wichtige Infos

Bei der Antragstellung sind die Einkommensverhältnisse offenzulegen. Die Antragsfrist endet jeweils am letzten Werktag der Woche nach Beginn der Vorlesungszeit. Der genaue Termin wird vom Sozialreferat bekanntgegeben. Unterlagen können per E Mail an sozref@asta.uni-siegen.de

gesendet werden. Es ist die studentische E Mail Adresse zu verwenden.

 

Gerne geben wir euch im Sozialreferat nähere Auskünfte.

 

Hierzu gibt es die aktuelle so genannte Härtefallordnung, in der geregelt ist, unter welchen Bedingungen ihr den Beitrag erstattet bekommt. In Zweifelsfällen entscheidet die Härtefallkommission.
 

Widerspruchsformular

 

Eine Hand die einen Rettungsring reicht