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Bachelorarbeiten

FPO 2020 und ÄO 2024

Anmeldung

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. Im Bereich Dokumente und Formulare oder auch hier finden Sie das Anmeldeformular zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit. Als Voraussetzung für den Antrag auf Zulassung müssen Sie mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.

Thema

Das Thema wird bis zum Anmeldetermin mit dem/der Erstprüfer/in besprochen und bereits bei der Anmeldung im Prüfungsamt eingereicht. 

Das Thema wird vor dem Ausgabetermin vom Prüfungsausschuss geprüft. Der Prüfungsausschuss kann Änderungen an dem eingereichten Thema vornehmen. Der/die Zweitprüfer/in wird auf dem Anmeldeformular angegeben. Diese/r muss sich mit der Begutachtung der Abschlussarbeit einverstanden erklären. Sollte sich kein/e Zweitprüfer/in finden, wird diese/r vom Prüfungsausschuss bestimmt. 

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Zulassung, Prüfer/innen, Termine und das vorgeschlagene Thema wird Ihnen durch eine schriftliche Mitteilung zum Beginn der Bearbeitungszeit bekannt gegeben.

Termine 

Spätester Anmeldetermin 
Ausgabetermin 
25.01.
15.02.
01.03.
01.04.
25.04.
15.05.
25.06.
15.07.
25.07.
15.08.
01.09.
01.10.
25.10.
15.11.

Bearbeitungszeit und Umfang

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 11 Wochen. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 120.000 - 150.000 Zeichen inklusive Leerzeichen betragen (zuzüglich eventueller dokumentarischer Anhänge, wie Tabellen, Quellen, Transkripte). Die Seitenzahl ergibt sich, unter Berücksichtigung der o. g. Zeichen, aus gewählter Schriftart und Formatierung.

Rücktritt

Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Tritt die Kandidatin oder der Kandidat vor Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit von der Prüfung zurück, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt. 

Verlängerung

Wird eine Abgabefrist aus wichtigem Grund nicht eingehalten, kann auf Antrag die Abgabefrist insgesamt maximal um die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängert werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Abgabe

Die Bachelorarbeit ist in zweifacher Ausfertigung in gedruckter Form im Prüfungsamt BISO abzuliefern und außerdem in digitaler Form (PDF) per Email an das Prüfungsamt. Der Poststempel/Eingang der E-Mail gilt als Abgabedatum.

Persönliche Abgabe:
bitte beachte die Öffnungszeiten

Abgabe per Post: 
bitte in zweifach in gebundener Version per Post an:

Universität Siegen
Prüfungsamt BISO
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen

Bewertung

Die Bachelorarbeit wird von der Erstprüferin/dem Erstprüfer und der Zweitprüferin/ dem Zweitprüfer begutachtet und bewertet. Die Gutachten sind bis spätestens acht Wochen nach Erhalt der Arbeit mit einer Benotung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zurückzugeben.

Die Bachelorarbeit muss von 2 Prüferinnen/Prüfern mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet werden. Die Note der Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet.

Lautet eine der beiden unterschiedlichen Bewertungen schlechter als „ausreichend“ oder liegen die beiden Bewertungen um mehr als zwei volle Noten auseinander, bestellt der Prüfungsausschuss eine Drittgutachterin/einen Drittgutachter. 

Versäumnis, Täuschungsversuch 

Die Bachelorarbeit gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die Kandidatin/der Kandidat nach Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt oder die Bachelorarbeit nicht fristgerecht einreicht.

Versucht die Kandidatin/der Kandidat, das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die Bachelorarbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) nicht bestanden. 

Wiederholung 

Bei einem Fehlversuch (nicht bestanden) kann die Bachelorarbeit einmal wiederholt werden.

Eigenständigkeitserklärung 

Die Kandidatin oder der Kandidat fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat (Eigenständigkeitserklärung). 
 

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (in Verbindung mit der übergeordneten Rahmenprüfungsordnung), s. Downloadbereich.