Ein moderner und verlässlicher Lehrbetrieb braucht funktionierendes Equipment. Die Förderlinie „Besser intakt!“ springt da ein, wo in der Lehre eingesetzte Geräte oder Materialien beschädigt, zerstört oder veraltet sind. Aus den Qualitätsverbesserungsmitteln können finanzielle Mittel bereitgestellt werden, damit Sie ein defektes Gerät oder anderes wichtiges Lehrmaterial zügig ersetzen oder reparieren lassen können – für eine moderne Lehre ohne technische Hürden.
Förderziel:
Gefördert werden entweder:
- Reparaturen eines beschädigten Geräts/Lehrmittels
- identische Ersatzbeschaffungen desselben Geräts/Modells/Produkts/Gegenstands oder
- Ersatzbeschaffungen, welche eine ähnliche Funktion erfüllt, aber möglicherweise ein anderes Modell oder eine andere Marke ist. Ebenso förderbar ist die Ersatzbeschaffung von Lehrmaterialien.
Gefördert werden ausschließlich Gegenstände und Materialien, die unmittelbar für Zwecke der Lehre eingesetzt werden.
Falls möglich, wird die Reparatur priorisiert, da dies im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Universität Siegen steht.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Lehrende der Universität Siegen
Fördergrenze:
Die Fördergrenze liegt bei max. 1.000,- €/Antrag. Eine Doppel- bzw. Mehrfachförderung ist ausgeschlossen.
Fristen:
keine
Antragsformalitäten:
Für Ihren Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Abschnitt Antragsdokument)
- ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag (Hinweise: Bei einer geplanten Bestellung aus einem bestehenden, durch die Abteilung 1.3 abgeschlossenen Rahmenvertrag, ist die Angabe des Rahmenvertrags erforderlich; siehe Beschaffungs-Serviceportal).
- eine formlose Bestätigung, dass die Fakultätsverwaltung über den Förderantrag informiert wurde
- eine formlose Bestätigung des/der Departmentsprechers/in oder Arbeitsgruppenleiters/in, dass keine anderweitige Mittel für die Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur zur Verfügung stehen
- ggf. eine zusätzliche Seite mit Tabellen, Grafiken, o.ä.
Es werden ausschließlich Anträge in elektronischer Form zur Bewertung zugelassen!
Bitte senden Sie Ihre vollständigen und deutlich gekennzeichneten Unterlagen an lehrentwicklung@uni-siegen.de.
Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang der Antragsunterlagen.
Auswahlkriterien
Erforderliche Kriterien für die Zulassung der eingereichten Anträge sind:
- Finanzielle Notwendigkeit: Es werden solche Anträge berücksichtigt, bei denen keine anderen Mittel zur Deckung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung verfügbar sind.
- Realistische und angemessene Kostenkalkulation: Es werden solche Anträge berücksichtigt, die den geltenden, rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen (bspw. Beschaffungsrichtlinie).
- Preis-Leistungs-Verhältnis: Es werden solche Anträge berücksichtigt, bei denen die beantragten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des reparierten oder ersetzten Geräts stehen.
Inhaltlichen Kriterien für die Begutachtung der Anträge sind:
- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit: Priorität wird Anträgen eingeräumt, bei denen die Reparatur oder Ersatzbeschaffung ressourcenschonend ist und die im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Universität stehen.
- Relevanz für den Lehrbetrieb: Priorität wird Anträgen eingeräumt, bei denen die Reparatur oder Ersatzbeschaffung eine hohe Relevanz für die Durchführung oder Verbesserung der Lehre hat.
- Modernisierung und Innovation: Priorität wird Anträgen eingeräumt, bei denen die Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu einer Modernisierung der Lehre beiträgt, beispielsweise durch Aktualisierung technischer Standards.
- Mehrwert für Studierende: Priorität wird Anträgen eingeräumt, die eine breite Wirkung erzielen und bei denen viele Studierende von der Reparatur oder Ersatzbeschaffung profitieren.
Auswahlverfahren
Über die Förderung wird in der Kommission zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre entschieden. Ein Anrecht auf Bewilligung besteht nicht.