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Jetzt für ein Studium an der Uni Siegen bewerben

Wir freuen uns, dass du dich für ein Studium an der Universität Siegen interessierst und dich bewerben möchtest. Hier erfährst du, wie du dazu vorgehen musst, und welche Unterlagen du benötigst.

Studentin im Hörsaalzentrum

Bewerbung ins 1. Fachsemester

  • Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind Anfang Juni – 15.07.2025 möglich.
  • Informationen zu den einzelnen Studiengängen findest du unter hier (Bewerbung erforderlich? Beginn zum Sommersemester oder ausschließlich zum Wintersemester? usw.)
  • In einigen grundständigen Studiengängen an der Universität Siegen gibt es mehr Bewerber*innen als Studienplätze vorhanden sind. Daher muss eine Auswahl getroffen werden und der Studiengang gilt als zulassungsbeschränkt. Hierfür ist eine Bewerbung nötig. Informationen zum Auswahlverfahren findest Du hier (Link zu https://www.uni-siegen.de/zsb/docs/bewerbung/studienplatzvergabe_allgemein.pdf?m=ebzw) bzw. für den Bachelor-Studiengang Psychologie hier (Link zu https://www.uni-siegen.de/zsb/docs/bewerbung/studienplatzvergabe_psychologie.pdf?m=e).  Bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung ist eine freie Einschreibung möglich.
  • Bewerbungen in zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge sind bis 15. Juli jeden Jahres (Ausschlussfrist) für Deutsche, Bildungsinländer*innen sowie EU-/EWR-Bürger*innen möglich.
  • Es gibt keine Unterscheidung zwischen Alt-/Neu-Abiturient*innen. Diese Frist gilt auch für evtl. einzureichende Unterlagen.
  • Ausländische Studieninteressierte (ohne deutschen Schulabschluss) wenden sich bitte an STARTING.
  • Zwischen Ende Juli und Ende September erfolgen die Zulassungen. Diese werden in unisono zum Download bereitgestellt. Die Einschreibung muss dann innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen.
  • Solltest du die Fachhochschulreife besitzen oder mitten im Berufsleben stehen , informiere dich bitte auf dieser Seite.

Für folgende Studiengänge musst du dich über unisono bewerben:

  • Grundschullehramt
    • Sachunterricht
  • Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule
    • Biologie
  • Gymnasium/Gesamtschule
    • Biologie

Für folgende Studiengänge ist neben der Bewerbung über unisono eine vorherige Registrierung bei Hochschulstart erforderlich:

Informationen zum Ablauf der Einschreibung findest du hier.

Über Unisono (alle Studiengänge bei welchen keine zusätzliche Registrierung bei Hochschulstart erforderlich ist):

Ich lege mir einen Account im Onlineportal der Universität Siegen unisono an und fülle die Online-Bewerbung aus. Sollte ich im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten habe, nehme ich automatisch an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren statt.

Über Hochschulstart und Unisono (für alle anderen zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge):

  • Schritt 1: Registrierung bei (zusätzlich über www.hochschulstart.de). Innerhalb von 72 Stunden betätige ich den Aktivierungslink und erhalte meine persönliche BID und BAN.
  • Schritt 2: Mit der BID und BAN lege ich mir einen Account im Onlineportal der Universität Siegen unisono an und fülle die Online-Bewerbung aus.
  • Schritt 3: In meinem Benutzerkonto von hochschulstart finde ich alle meine an der Koordinierung teilnehmenden Bewerbungen. Diese bringe ich bis spätestens 15.07. in eine Reihenfolge, bei der mein Favorit an erster Stelle steht (Priorisierung).
  • Schritt 4:
    • Variante A
      Ich erhalte in Hochschulstart bis zum Ende des Koordinierungsverfahren mindestens ein Zulassungsangebot. Es bleibt immer nur ein Zulassungsangebot erhalten.
      Wichtig: Die niedrig priorisierten Angebote scheiden aus! Sobald ich ein Angebot annehme, erhalte ich dafür eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen werden endgültig gelöscht.
      Anschließend wird mir ein Zulassungsbescheid bereitgestellt und ich schreibe mich damit direkt an der Hochschule ein. Alle weiteren Infos und Fristen finde ich in dem Bescheid bzw. bei der entsprechenden Hochschule. Für Bewerbungen, die von der Hochschule abgelehnt wurden, erhalte ich Ablehnungsbescheide.
       
    • Variante B
      Ich erhalte kein Zulassungsangebot. Ich erhalte einen Ablehnungsbescheid und per E-Mail einen Link pro Bewerbung, um am koordinierten Nachrückverfahren teilzunehmen.
      Während des koordinierten Nachrückverfahrens werden die noch frei gebliebene Studienplätze vergeben. Wenn ich eine weitere Chance auf einen Studienplatz im Wintersemester erhalten möchte, bestätige ich in einem Zeitraum von 72 Stunden meine Teilnahme am Nachrückverfahren für diesen Studiengang, sofern dieser am koordinierten Nachrückverfahren teilnimmt (nur wenn zum Ende des Hauptverfahrens nicht alle Plätze vergeben werden konnten.
      Sobald ich im Nachrückverfahren ein Zulassungsangebot erhalte, scheiden alle anderen Bewerbungen, mit denen ich am Nachrückverfahren bei Hochschulstart teilnehme, endgültig aus (hier ist keine Priorisierung möglich!).
      Um immer informiert zu bleiben, lese ich regelmäßig meine E-Mails und prüfe meinen Bewerbungsstatus im Bewerbungsportal von Hochschulstart.
       
  • Auch Studieninteressierte, die noch nicht am aktuellen Verfahren teilgenommen haben, können sich für Studienangebote im Koordinierten Nachrückverfahren bewerben, sofern diese Angebote an dieser Extra-Phase teilnehmen. Die Vergabe von Studienplätzen geschieht über das Los. Alle teilnehmenden Studiengänge werden nach Abschluss des Hauptverfahrens hier veröffentlicht. Dies gilt nur für Studiengänge, die über Hochschulstart.de koordiniert werden.
     
  • Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide zum Bewerbungsverfahren werden Ihnen ausschließlich in Ihrem Account bekannt gegeben. Ein Hinweis auf die Bereitstellung der Bescheide wird an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Ein Versand per Post erfolgt nicht.

Mit Ausnahme von Bachelor Psychologie konnten im Wintersemester 2024/25 alle BewerberInnen für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge zugelassen werden.

In Psychologie lag die Obergrenze bei der Auswahl nach der Abitur-Durchschnittsnote bei 1,2 und bei dem hochschuleigenen Auswahlverfahren bei 18,65 Punkten. 

Folgende Auswahlkriterien betreffen Bewerber*innen für Bachelor Psychologie, die sich mit dem Abitur, einer fachgebundenen Hochschulreife oder mit der Zugangsprüfung auf Basis einer beruflichen Qualifikation als Hochschulzugangsberechtigung bewerben.

A-F

Uwe Neuser (stellv. Abteilungsleiter)
Tel. 0271 740-4815
E-Mail: uwe.neuser@zv.uni-siegen.de 
Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 – 11:30 Uhr

 

G-K

Sina Freudenberg
Tel. 0271 740-4817
E-Mail: sina.freudenberg@zv.uni-siegen.de 
Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 – 11:30 Uhr

 

L-Sche

Ann Christin Scheppe
Tel. 0271 740-4818
E-Mail: ann_christin.scheppe@zv.uni-siegen.de 
Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 – 11:30 Uhr

 

Schf-Z

Aygül Fikirli
Tel. 0271 740-3861
E-Mail: ayguel.fikirli@zv.uni-siegen.de 
Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 – 11:30 Uhr

 

International Students

You find information about the admission procedure here: STARTING

Bewerbung in höhere Fachsemester

Die Bewerbungsfrist für ein höheres Fachsemester zum Wintersemester 2025/2026 beginnt Anfang September 2025 und endet am 15. September 2025.          
Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung (wird Anfang September bereitgestellt) sowie den Einstufungsbescheid bis zu diesem Termin im Studierendensekretariat der Universität Siegen ein. Einstufungsbescheide können Sie in dem jeweiligen Prüfungsamt beantragen. Der Antrag ist komplett am PC auszufüllen. Von Hand ausgefüllt Anträge oder Anträge mit handschriftlichen Ergänzungen werden nicht entgegengenommen. Bitte reichen Sie den Antrag nur per Mail ein!

Bewerben müssen sich Studierende der Universität Siegen, die den Studiengang in einem höheren Fachsemester wechseln möchten sowie Hochschulwechsler*innen und Studienfortsetzer*innen.

Hochschulwechsler*innen bzw. Studienfortsetzer*innen sind Sie dann, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland studieren und zur Universität Siegen in ein höheres Fachsemester wechseln möchten bzw. wenn Sie studiert haben und nach einer Unterbrechung Ihr Studium hier fortsetzen möchten.

Folgende (Teil-) Studiengänge sind zum Wintersemester 2025/2026 zulassungsbeschränkt:

Studiengänge der Fakultät II
•    Bachelor Psychologie (3., und 5. Fachsemester)
•    Master Psychologie (3. Fachsemester)
•    Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (3. Fachsemester)

Studiengänge der Fakultät IV
•    Bachelor Biomedical Technology (3., und 5. Fachsemester)
•    Master Biomedical Technology (3. und 5. Fachsemester)

WICHTIGER HINWEIS!

Bitte beachten Sie, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob aus kapazitären Gründen in eine Bewerbung in alle o. g. Fachsemester möglich sein wird. Hierüber wird ebenfalls Anfang März 2024 dieser Seite informiert. Für nicht genannte Fächer besteht keine Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern und eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Hier ist bei Vorliegen der Einschreibvoraussetzungen und der entsprechenden Einstufungsbescheide eine Ein- bzw. Umschreibung zu den üblichen Fristen möglich. Die Einschreibung erfolgt in dem Portal unisono. Die Umschreibung erfolgt durch Zusendung des Zulassungsbescheides an Ihre/Ihren zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter.

Weitere Informationen:

Sascha Fiedler
Tel.: 0271/740-4814
E-Mail: sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de 

Zweitstudium

Bewerber*innen, die zum Bewerbungsfristende bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (z.B. mit Diplom, Bachelor oder Master) abgeschlossen haben (werden), und nunmehr ein zweites Bachelor- oder Masterstudium anschließen möchten, gelten grundsätzich als Zweitstudienbewerber*innen. Ein auf den Bachelorabschluss aufbauendes Masterstudium ist hingegen kein Zweit-, sondern ein sog. „konsekutives Studium“.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudienbewerber*innen 3% der verfügbaren Studienplätze eines Studiengangs zur Verfügung. Diese Plätze werden, nicht wie im Normalfall, nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben, sondern aufgrund einer Messzahl. Diese Messzahl wird aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium gebildet.

Wenn du dich für ein Zweitstudium bewerben möchtest, führe die Online-Bewerbung durch und lade hierbei bitte folgende Unterlagen hoch:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses und der Urkunde Ihres Erststudiums oder vorläufiges Ergebnis des Abschlusses,
  • eine ausführliche schriftliche Begründung für deinen Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel; diese Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für dein Zweitstudium maßgebend sind.

Zulassung zum Zweitstudium

Die Studienplätze werden nach einem Punktwert (Messzahl) vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Darüber hinaus gelten für Zweitstudienbewerber*innen dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen, wie für Erststudienbewerber*innen.

Abschlussnote des Erststudiums

Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:

  • Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“ 4 Punkte
  • Noten „gut“ und voll „befriedigend“ 3 Punkte
  • Note „befriedigend“ 2 Punkte
  • Note „ausreichend“ 1 Punkt
  • Note „nicht nachgewiesen“ 1 Punkt

Die Note, mit der du dein Erststudium beendet hast, muss im Abschlusszeugnis oder in einer Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist oder du fügst dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen des Prüfungsamtes (Ergebnismitteilungen der Prüfungsstelle) bei. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden.

Gewichtung der Gründe für das Zweitstudium

  • Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte
  • Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte
  • Besondere berufliche Gründe 7 Punkte
  • Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte
  • Sonstige Gründe 1 Punkt

Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium findest du in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung. Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.

Auswahl

Die Punkte für deinen ersten Studienabschluss und für deine Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für deine Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer Messzahl gehen solchen mit niedriger Messzahl vor. Zwischen Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze mit Hilfe von sog. nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei gehen zunächst die vor, die einen Dienst vollständig geleistet haben. Danach entscheidet das Los. Somit besteht auf jeder Rangliste eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für denselben Studiengang bewerben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausgeschöpft sind, die für die betreffende Rangliste zur Verfügung stehen.

Die Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal unisono.

Die Termine

Es gelten dieselben Bewerbungsfristen wie für Erststudienbewerber*innen.