Dezentrale Gleichstellungspläne
Die dezentralen Gleichstellungspläne der Fakultäten und zentralen Einrichtungen wurden 2022 zuletzt fortgeschrieben und gelten für fünf Jahre (2022–2027). Grundlage bildet die im Wintersemester 2021/22 an der Universität Siegen verabschiedete Gleichstellungsquote (§ 37a HG NRW).