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Dezentrale Gleichstellungspläne

Die dezentralen Gleichstellungspläne der Fakultäten und zentralen Einrichtungen wurden 2022 zuletzt fortgeschrieben und gelten für fünf Jahre (2022–2027). Grundlage bildet die im Wintersemester 2021/22 an der Universität Siegen verabschiedete Gleichstellungsquote       (§ 37a HG NRW).

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