EXIST-Women
EXIST-Women ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der EU gefördertes Programm zur Erhöhung des Frauenanteils in der Gründungsbranche.
2024 und 2025 haben wir bereits über 30 Frauen bei ihren Gründungsideen unterstützt, beraten, begleitet, gecoacht und mit wichtigen Akteur:innen zusammengebracht. Ab März 2026 startet die nächste Runde.
Gründungsinteressierte Frauen und Gründerinnen in frühen Phasen können sich noch bis Ende 2025 unter diesem Link für das Programm bewerben.
Bewerbungsprozess
Onlinebewerbung
Du füllst den Online-Bewerbungsbogen unter diesem Link aus (Abfrage u. a. von Förderkriterien, Motivation, Vorerfahrungen).
Kennenlerngespräch
Wir laden dich Anfang des Jahres zum Kennenlerngespräch ein, das mit Julia Förster, Karin Horchler und einer Gründerin stattfinden wird.
Auswahl
Wir informieren dich noch im Januar, ob du dabei bist und bis Ende des Jahres eng von uns begleitet wirst.
Stipendienbetrag
Die Stipendienhöhe ist von deinem aktuellen Status abhängig. Folgende Beträge erhalten Teilnehmerinnen des jeweiligen Status, die die Fördervoraussetzungen erfüllen:
- Studentinnen im Studium: 1.000 Euro/Monat
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 Euro/Monat
- Absolventinnen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Promovierte Frauen: 3.000 Euro/Monat
- Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Teilnehmerinnen pro Kind zusätzlich 150 Euro/Monat
Das Stipendium ist brutto. Sozialversicherungsbeiträge müssen davon selbstständig abgeführt werden.
Fördervoraussetzungen
- Wenn du Studentin bist: Du hast bereits mehr als die Hälfte der Studienleistungen erbracht (oder tust das 2026) oder bist im Masterstudium.
- Während des 3-monatigen Stipendienbezugs hast du keine Beschäftigung, die 20 Wochenstunden übersteigt.
- Du hast noch keine Kapitalgesellschaft gegründet.
- Du entwickelst nichts im Auftrag Dritter.
- Du hast noch keine EXIST-Förderung oder eine Landesförderung für innovative Gründungen in Anspruch genommen.
- Während des Stipendienbezugs erhältst du kein BAföG und auch kein anderes Stipendium (bei Letzterem gibt es Ausnahmen).
Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen übernommen.
Gültig und bindend ist, was in dieser Richtilinie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht.