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Erasmus KA 171

Alle Informationen rund um das Erasmus+-Programm KA 171 für Studierende, Praktikant*innen und Personal.

 

 

Eine Gruppe junger Menschen macht ein Selfie.
Vogel

Informationen für Studierende und Praktikant*innen

Für die 1. Rate des Stipendiums

Vor dem Aufenthalt

Im Learning Agreement werden entweder alle Kurse, die du in Siegen belegen wirst dokumentiert oder die Aktivitäten deiner Forschung aufgelistet. 
 

Möchtest du das Social Top-up beantragen, musst du einen Scan der unterschriebenen ehrenwörtlichen Erklärung bei deiner Bewerbung in MoveOn einreichen. 

Nachdem du das unterzeichnete Learning Agreement eingereicht hast, wird dein Grant Agreement erstellt. Das Grant Agreement ist dein Stipendienvertrag und enthält alle wichtigen Informationen zu deinem Stipendium. Lies es dir bitte daher aufmerksam durch. 
Das Grant Agreement reichst du bitte unterschrieben wieder ein. 

Für die 2. Rate des Stipendiums

Vor Abreise aus Siegen

Diese Umfrage der EU Kommission ist verpflichtend. Ein Link wird automatisch zum geplanten Enddatum (wie im Grant Agreement angegeben) an deine E-Mail-Adresse verschickt. Nach Abschluss der Umfrage kannst du eine PDF -Kopie mit dem Ausfülldatum erstellen. 

Der selbstverfasste Erfahrungsbericht sollte 1 bis 2 Seiten umfassen und Informationen zur Planung, Vorbereitung und Durchführung des Aufenthalts enthalten.

 

  • Die Confirmation of Stay wird dir nach deinem Aufenthalt von Siegen ausgestellt. 
  • Nach deinem Aufenthalt erhältst du entweder ein Transcript of Records, sobald alle deine Leistungen in uniosono eingetragen worden sind oder eine Praktikumsbescheinigung von deiner betreuenden Person. 

     

Förderung für Studium und Praktikum

 

Diese Raten gelten pro Monat (30 Tage) für das Studium oder Praktikum mit Erasmus+. Die Förderdauer wird Tag genau berechnet. 

 

REGULÄRE FÖRDERRATEN
850 EUR pro Monat Für Projekt 2023
900 EUR pro Monat Für Projekt 2024
ZUSATZFÖRDERUNG
250 EUR

Scoial Top-up für folgende Zielgruppen

  • Studierende mit chron. Erkrankung oder Behinderung
  • Studierende mit Kind
  • Erstakademiker*innen
  • erwerbstätige Studierende 
 

Die Reisekostenzuschüsse werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimat- und Partnerhochschule gestaffelt. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt. 

 

Für Projekt 2024

 

REISEDISTANZ REISEKOSTEN
10 bis 99 km 28 EUR
100 bis 499 km 211 EUR 
500 bis 1999 km 309 EUR
2000 bis 2999 km 395 EUR
3000 bis 3999 km 580 EUR
4000 bis 7999 km 1188 EUR
8000 km und mehr 1735 EUR

Zielgruppen für Top-Ups

Du giltst als Erstakademiker*in, wenn deine Eltern bzw. Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen.
Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu mit einem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, wird als akademischer Abschluss gewertet. Ein Meisterbrief wird hier nicht mit einem akademischen Abschluss gleichgesetzt.

Deine Erwerbstätigkeit muss in einem Zeitfenster von mind. 6 Monaten vor dem geplanten Aufenthaltsbeginn liegen. Der monatliche Erwerb muss über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert.
Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
 


 

Du nimmst mind. eines deiner Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mit. Die Höhe des Aufstockungsbetrags ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Doppelförderung des Kindes ist nicht zulässig.

 

Du kannst zwischen Social Top-up oder Erstattung der Realkosten wählen.

Die Förderung über Social Top-up und Realkosten ist kombinierbar, wenn

  1. zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit Kind/ern),
  2. beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.

 

Du hast eine chronische Erkrankung oder Studierende mit einer Behinderung, die einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr entspricht, und einen dadurch bedingten finanziellem Mehrbedarf im Ausland.

Social Top-up und/oder Realkosten
 

Dann kannst du dich für das Social Top-up oder die Erstattung der Realkosten entscheiden. Die Förderung über Social Top-up und Realkosten ist nur kombinierbar, wenn

  1. zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit einer Behinderung)
  2. beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.

 

Seminar

Jetzt beantragen!

Um das Social Top-up zu beantragen, musst du nur eine ehrenwörtliche Erklärung ausfüllen und bei deiner Bewerbung in MoveOn hochladen. 

Das sagen andere Studierende

Kenianischer Austauschstudierender KA 171

Ayub

Studierender aus Kenia von der DeKUT

"Die Zusammenarbeit mit Professoren und Studierenden, die sich wirklich für Ideen interessierten, verlieh meinem Studium eine besondere Energie. Die Unterstützung war immer greifbar. Die Forschungsanlagen der Universität ermöglichten es mir, tiefer einzutauchen, als ich ursprünglich erwartet hatte, und die Hilfe, die ich erhielt, trug dazu bei, ein Forschungsprojekt abzuschließen, auf das ich auch heute noch stolz bin." 

FAQs

Wichtige Dinge, die du sonst noch zu deinem Stipendium und Aufenthalt wissen muss

Das Erasmus+-Stipendium wird bei Ankunft in Siegen ausgezahlt, sobald du ein deutsches Bankkonto eröffnet hast. 

 

 

Ja. Du musst dich um deine Anreise nach Deutschland selbstständig kümmern. 

Nein. Die Universität kann Austauschstudierenden nicht automatisch eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Wir stellen dir gerne Informationen zur Unterkünften bereit. Besuche dazu auch unsere Website zur Unterkunft

 

 

Ja. Wir werden während der Orientation einen Termin bei der Sparkasse Siegen haben und dort gemeinsam für jeden Studierenden ein Bankkonto eröffnen. Bitte bringe dazu deinen Pass und deine Anmeldebestätigung von der Stadt Siegen mit. 

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Informationen für Personal (Outgoing)

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Informationen für Personal (Incoming) nach Siegen

Unsere Partnerhochschulen

Unsere Partnerhochschulen:

Studierenden, die von folgenden Partnerhochschulen kommen, können ein Erasmus+-Stipendium bekommen: 

 

Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Christian Lahusen
(Sozialwissenschaften)

Verantwortliche für das Learning Agreement: 
Tim Handick 
Dr. Marian Pradella

Departmental Coordinator:
Dr. Uta Liebeskind
(Sozialwissenschaften)

Departmental Coordinator:
Prof. Heesch (Musik)
Prof. Sprang (Englisch)
Dr. Reichstein (Soziale Arbeit)

Departmental Coordinator:
Dr. Uta Liebeskind
(Sozialwissenschaften)

Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Holger Schönherr
(Chemie, Maschinenbau)

Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Heiko Ihmels
(Chemie)

Departmental Coordinator:
 Dr. Marcel Hartwig
(Englische Literatur- und Kulturwissenschaft)

Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Daniel Stein
(Anglisitk) 

 

 

Kontakt

Alicia Platt

Mitarbeiter*in Incoming-Koordination, Erasmus+-Hochschulkoordination KA 171

Kontakt

Alicia.Platt@zv.uni-siegen.de
0271-740-3905
F-S 403
Sandstraße 16-18