Für die 1. Rate des Stipendiums
Vor dem Aufenthalt
Nachdem du das unterzeichnete Learning Agreement eingereicht hast, wird dein Grant Agreement erstellt. Das Grant Agreement ist dein Stipendienvertrag und enthält alle wichtigen Informationen zu deinem Stipendium. Lies es dir bitte daher aufmerksam durch.
Das Grant Agreement reichst du bitte unterschrieben wieder ein.
Für die 2. Rate des Stipendiums
Vor Abreise aus Siegen
- Die Confirmation of Stay wird dir nach deinem Aufenthalt von Siegen ausgestellt.
-
Nach deinem Aufenthalt erhältst du entweder ein Transcript of Records, sobald alle deine Leistungen in uniosono eingetragen worden sind oder eine Praktikumsbescheinigung von deiner betreuenden Person.
Förderung für Studium und Praktikum
Diese Raten gelten pro Monat (30 Tage) für das Studium oder Praktikum mit Erasmus+. Die Förderdauer wird Tag genau berechnet.
| REGULÄRE FÖRDERRATEN | |
|---|---|
| 850 EUR pro Monat | Für Projekt 2023 |
| 900 EUR pro Monat | Für Projekt 2024 |
| ZUSATZFÖRDERUNG | |
| 250 EUR |
Scoial Top-up für folgende Zielgruppen
|
Die Reisekostenzuschüsse werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimat- und Partnerhochschule gestaffelt. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt.
Für Projekt 2024
| REISEDISTANZ | REISEKOSTEN |
| 10 bis 99 km | 28 EUR |
| 100 bis 499 km | 211 EUR |
| 500 bis 1999 km | 309 EUR |
| 2000 bis 2999 km | 395 EUR |
| 3000 bis 3999 km | 580 EUR |
| 4000 bis 7999 km | 1188 EUR |
| 8000 km und mehr | 1735 EUR |
Zielgruppen für Top-Ups
Du giltst als Erstakademiker*in, wenn deine Eltern bzw. Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen.
Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu mit einem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, wird als akademischer Abschluss gewertet. Ein Meisterbrief wird hier nicht mit einem akademischen Abschluss gleichgesetzt.
Deine Erwerbstätigkeit muss in einem Zeitfenster von mind. 6 Monaten vor dem geplanten Aufenthaltsbeginn liegen. Der monatliche Erwerb muss über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert.
Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärungen für einen Zeitraum von 6 Monaten vor Abgabefrist müssen als belegende Dokumente eingereicht werden.
Du nimmst mind. eines deiner Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mit. Die Höhe des Aufstockungsbetrags ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Doppelförderung des Kindes ist nicht zulässig.
Du kannst zwischen Social Top-up oder Erstattung der Realkosten wählen.
Die Förderung über Social Top-up und Realkosten ist kombinierbar, wenn
- zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit Kind/ern),
- beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.
Für jedes mitreisende Kind müssen die Reiseunterlagen des Kindes als belegende Dokumente eingereicht werden.
Du hast eine chronische Erkrankung oder Studierende mit einer Behinderung, die einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr entspricht, und einen dadurch bedingten finanziellem Mehrbedarf im Ausland.
Social Top-up und/oder Realkosten
Dann kannst du dich für das Social Top-up oder die Erstattung der Realkosten entscheiden. Die Förderung über Social Top-up und Realkosten ist nur kombinierbar, wenn
- zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit einer Behinderung)
- beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.
Du musst ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht, als belegendes Dokument einreichen. Die Art der Erkrankung muss nicht vermerkt werden. Bitte lege keine Diagnosen offen!
Du musst einen Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest als belegendes Dokument einreichen.
FAQs
Wichtige Dinge, die du sonst noch zu deinem Stipendium und Aufenthalt wissen muss
Nein. Die Universität kann Austauschstudierenden nicht automatisch eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Wir stellen dir gerne Informationen zur Unterkünften bereit. Besuche dazu auch unsere Website zur Unterkunft.
Unsere Partnerhochschulen
Unsere Partnerhochschulen:
Studierenden, die von folgenden Partnerhochschulen kommen, können ein Erasmus+-Stipendium bekommen:
Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Christian Lahusen
(Sozialwissenschaften)
Verantwortliche für das Learning Agreement:
Tim Handick
Dr. Marian Pradella
Departmental Coordinator:
Dr. Uta Liebeskind
(Sozialwissenschaften)
Departmental Coordinator:
Prof. Heesch (Musik)
Prof. Sprang (Englisch)
Dr. Reichstein (Soziale Arbeit)
Departmental Coordinator:
Dr. Uta Liebeskind
(Sozialwissenschaften)
Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Holger Schönherr
(Chemie, Maschinenbau)
Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Heiko Ihmels
(Chemie)
Departmental Coordinator:
Dr. Marcel Hartwig
(Englische Literatur- und Kulturwissenschaft)
Departmental Coordinator:
Prof. Dr. Daniel Stein
(Anglisitk)
Kontakt