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Erasmus KA 171 Personalmobilität Outgoing

Hier finden Sie alle Informationen zu den Personalmobilitäten in der KA 171 (STA und STT).

Hochschulvertreter:innen tauschen sich an Konferenztisch aus
Flugzeug Abflug

Vor der Mobilität

Unten finden Sie den Ablauf und die Dokumente für die geplante Mobilität.
Bitte melden Sie sich mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Mobilitätszeitraum. 

Ablauf

1

Anmeldung in MoveOn

Melden Sie sich bei unserem online Portal MoveOn an und füllen Sie die Bewerbung aus. 

2

Mobility Agreement

Füllen Sie das Mobility Agreement for Teaching aus, wenn Sie an der aufnehmenden Institution lehren werden. Falls Sie Job-Shadowing oder andere Aktivitäten planen füllen Sie bitte das Mobility Agreement for Training aus. aus und lassen Sie es von der aufnehmenden Institution unterschreiben. Anschließend schicken Sie es bitte an Alicia Platt .

3

Dienstreisegenehmigung

Bitte füllen Sie digital den Antrag auf Dienstreisegenehmigung/Anzeige auf Dienstreise aus. Hier finden Sie mehr Informationen.

4

Grant Agreement

Nach Zusendung des Mobility Agreements und der ausgefüllten Dienstreisegenehmigung, schicken wir Ihnen den Stipendienvertrag, das sogenannte Grant Agreement. Bitte unterzeichnen Sie es und senden es uns digital zurück. Danach wird die erste Rate in Höhe von 70% ausgezahlt. 

Wichtige Informationen

Die Dauer des Aufenthalts beträgt mindestens 5 Tage. Die Förderung wird tagesgenau berechnet.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:
 1) Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Aufenthalts ausgezahlt.
 2) Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Aufenthalts ausgezahlt.

 

Förderrate:
190 EUR/Tag 

REISEDISTANZ REISEKOSTEN
10 bis 99 km 28 EUR
100 bis 499 km 211 EUR
500 bis 1999 km 309 EUR
2000 bis 2999 km 395 EUR
3000 bis 3999 km 580 EUR
4000 bis 7999 km 1188 EUR
8000 km und mehr 1735 EUR


Staff Mobility for Training (STT):  
Jobshadowing, strategische Gespräche

Staff Mobility for Teaching (STA): 
Lehraufwand: 8 Stunden pro 5 Werktage (pro Woche)/ 4 Std. bei kombinierter STT und STA Mobilität 
 

 

Calendar

Nach der Mobilität

Wichtige Dinge, die Sie nach der Mobilität erledigen müssen, um die zweite Rate zu erhalten. 

Ablauf nach der Mobilität

1

Reisekostenabrechnung

Die Bediensteten füllen digital die Reisekostenabrechnung aus. Das Dokument muss nicht mehr im Original unterzeichnet werden. Sobald die Bediensteten die Reisekostenabrechnung ausgefüllt haben, senden sie diese per E-Mail an die Erasmus+ Koordination. 
Bei Aufenthalten im Rahmen des Erasmus-Programms müssen keine Belege angefügt werden.

2

Participant Report

Alle Bediensteten erhalten den Link per E-Mail. Der Fragebogen wird sorgfältig und verantwortungsbewusst ausgefüllt.

3

Confirmation of Stay

Lassen Sie sich von der Partnerinstitution die sogenannten Confirmation of Stay unterzeichnen. Einen Vordruck können wir Ihnen auf Anfrage schicken. 

4

Erfahrungsbericht

Über einen Erfahrungsbericht freuen wir uns sehr. 

Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.


Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.


Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.

Kontakt

Alicia Platt

Mitarbeiter*in Incoming-Koordination, Erasmus+-Hochschulkoordination KA 171

Kontakt

Alicia.Platt@zv.uni-siegen.de
0271-740-3905
F-S 403
Sandstraße 16-18