Betreuungskostenzuschuss für Beschäftigte
Der Zuschuss unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn dienstlich zusätzliche Betreuung nötig ist. Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen können dafür auf Antrag einen Zuschuss zu Betreuungskosten erhalten.
Den Betreuungskostenzuschuss können Beschäftigte in Wissenschaft (außer W2- und W3-Professuren), in Technik und Verwaltung sowie SHKs und WHBs nutzen. Stipendiat*innen der Universität Siegen können ebenfalls auf den Betreuungskostenzuschuss zurückgreifen, wenn dies mit den Regelungen des Stipendienprogramms vereinbar ist.
Der gesamte Antragsprozess findet über das Familienservicebüro statt. Bei der Inanspruchnahme des Betreuungskostenzuschuss sind bestimmte Kriterien zu beachten.
Der Zuschuss ist begrenzt. Er wird zudem rückwirkend nach erfolgter Betreuung gezahlt, sofern der vorher zu stellende Antrag bewilligt wurde. Als Nachweis für die erfolgte Betreuung muss der ausgefüllte Betreuungsnachweis vorgelegt werden.
Alle notwendigen Informationen finden Sie in den Informationen und Durchführungsbestimmmungen zum Betreuungskostenzuschuss.
Weiterhin benötigen Sie das Antragsformular und den Betreuungsnachweis.
Hinweis
Das Familienservicebüro vermittelt qualifizierte Betreuungspersonen.
Notwendige Dokumente
Reisekostenzuschuss für die notwendige Mitnahme von Kind(ern) und einer Begleitperson auf Dienstreisen
Als familiengerechte Hochschule unterstützt die Universität Siegen die Mitnahme von Kindern und ggf. einer notwendigen Begleitperson auf Dienstreisen, wenn diese nicht am Wohnort betreut werden können.
Insbesondere Beschäftigten in Wissenschaft (außer W2- und W3-Professuren), in Technik und Verwaltung sowie SHKs und WHBs der Universität Siegen mit Kind(ern) (unter 12 Jahren) kann auf Antrag ein anteiliger Reisekostenzuschuss für die Familienmitnahme gewährt werden. Stipendiat*innen der Universität Siegen können ebenfalls einen Antrag auf Bezuschussung stellen, sofern die Regelungen des Stipendienprogramms damit vereinbar sind.
Der gesamte Antragsprozess findet über das Familienservicebüro statt. Bei der Inanspruchnahme dieser Unterstützung sind die Durchführungsbestimmungen zu beachten. Der Zuschuss ist begrenzt. Er wird zudem rückwirkend nach erfolgter Reise gezahlt, sofern der vorher zu stellende Antrag bewilligt wurde.
Alles Weitere finden Sie in den Informationen und Durchführungsbestimmungen. Außerdem benötigen Sie das Antragsformular und ggf. weitere Nachweise.
Hinweis
Das Familienservicebüro vermittelt auch qualifizierte Betreuungspersonen.
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