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Finanzielle Unterstützung für Studierende mit Familienverantwortung

Studieren mit Familienverantwortung erfordert Organisationstalent, Durchhaltevermögen und stellt oft auch eine finanzielle Herausforderung dar. Ob Kinderbetreuung, Schwangerschaft oder die Pflege von Angehörigen – familiäre Aufgaben bringen häufig zusätzliche Belastungen mit sich, insbesondere in finanziell angespannten Situationen.

Die Universität Siegen unterstützt Studierende mit Familienverantwortung gezielt durch zwei Förderinstrumente:

  • das Familienstipendium – zur Unterstützung in der Abschlussphase des Studiums

  • den Familiennothilfefonds – zur Überbrückung akuter finanzieller Notlagen

Beide Angebote leisten einen Beitrag dazu, Studienabbrüche aus finanziellen Gründen zu vermeiden und Chancengleichheit zu fördern.

Familienstipendium

Das Familienstipendium der Universität Siegen unterstützt Studierende mit Familienverantwortung in finanziell schwierigen Situationen auf dem Weg zu Ihrem Studienabschluss. Ziel des Stipendiums ist es, die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern und Studierende in einer besonders herausfordernden Lebensphase finanziell zu entlasten. 

Die Förderung wird als monatliche Zahlung für die Dauer eines Semesters gewährt.

 

Wer kann gefördert werden?

Förderfähig sind eingeschriebene Studierende der Universität Siegen, die: 

  • mindestens ein Kind im eigenen Haushalt versorgen und betreuen, schwanger sind und/oder einen pflegebedürftigen Angehörige*n versorgen und betreuen,
  • sich im letzten Semester Ihres Studienganges befinden,
  • ihre Abschlussarbeit anfertigen bzw. einen vergleichbaren, für den Studienabschluss erforderlichen Arbeitsaufwand nachweisen können und
  • sich aufgrund dieser Situation in einer finanziell schwierigen Lage befinden.

Weitere Kriterien sind den aktuellen Richtlinien und Ausschreibungsbedingungen zu entnehmen.

 

Antragsfristen 

Die Antragsfristen sind jeweils: 

  • 1. März (Sommersemester)
  • 1. September (Wintersemester)
  • bei Schwangerschaft ist ein Antrag auch außerhalb der regulären Fristen möglich!

Bitte beachten Sie: 

Vor der Antragstellung ist ein persönliches Gespräch mit einer/einem Mitarbeiter*in des Familienservicebüros verpflichtend. Im Anschluss wird das Antragsformular ausgehändigt.

 

Familiennothilfefonds

Der Familiennothilfefonds richtet sich an Studierende der Universität Siegen mit Familienverantwortung, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden. Ziel des Fonds ist es, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken und die Fortsetzung des Studiums in einer belastenden Situation zu ermöglichen. 

Die Unterstützung erfolgt in der Regel als einmalige finanzielle Beihilfe.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende der Universität Siegen, die

  • mindestens ein Kind im eigenen Haushalt versorgen und betreuen, schwanger sind und/oder eine*n pflegebedürftige*n Angehörige*n versorgen und betreuen und
  • sich in einer nachweislich finanziellen Notsituation befinden.

Weitere Informationen zum Familiennothilfefonds, den Förderkriterien und dem Antragsprozess entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien und Ausschreibungsbedingungen.