So schreibst du dich für ein Studium an der Uni Siegen ein
Unterlagen zusammenstellen
Um zu erfahren, welche Unterlagen du benötigst oder ob du besondere Voraussetzungen erfüllen musst, schau im unteren Bereich der Seite nach, welche Angabe zu deiner Situation passt
In unserem Online Portal unisono registrieren
Registriere dich in ein paar Schritten in unserem Online-Portal unisono, damit du dort deine Bewerbung/Einschreibung erledigen und deine Unterlagen hochladen kannst.
Wenn du bereits in Siegen studierst, musst du dich nur einloggen, um deine Bewerbung/Umschreibung abzugeben.
Einschreibung abschließen und dann?
Teile bitte deiner Krankenkasse mit, dass du planst, ein Studium an der Universität Siegen aufzunehmen. Solltest du privatversichert sein, lass dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien. Die sogenannte H-Nummer der Universität Siegen lautet H0000671. Promotionsstudierende und Vorstudierende in „Brücken ins Studium“ müssen die Aufnahme des Studiums nicht der Krankenkasse mitteilen.
Nach dem vollständigen Upload aller erforderlichen Dokumente:
Für die Übermittlung aller Dokumente in unisono klicke auf den Button „Dokumente abgeben“ und bestätige den Text in dem Pop-up-Fenster mit „ja“. Der Antrag und die hochgeladenen Dokumente werden durch die Universität Siegen geprüft. Änderung der Uploads und weitere Uploads sind erst nach der Prüfung möglich. Du wirst per Mail über das weitere Vorgehen informiert.
Sollen Dokumente zeitlich versetzt in Etappen hochgeladen werden, kann dies nach dem Upload durch das Klicken auf den Button „Änderungen zwischenspeichern“ getan werden. Die Dokumente werden noch nicht geprüft und der Antrag wird noch nicht bearbeitet!
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig übermittelt wurden und die Krankenkasse uns deinen Versicherungsstatus elektronisch bestätigt hat, erhältst du in den nächsten Tagen eine Willkommensmail mit wichtigen Hinweisen und der Zahlungsaufforderung des Semesterbeitrags. Bitte überweise den Betrag umgehend, da die Einschreibung erst abgeschlossen werden kann, wenn deine Zahlung bei der Universität Siegen eingegangen ist.
Sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt sein, wirst du per Mail aufgefordert, die fehlenden bzw. korrekten Dokumente hochzuladen. Das Studierendensekretariat wird in Einzelfällen die Vorlage beglaubigter Kopien oder Original-Dokumente anfordern.
Nach der erfolgten Einschreibung (Zahlung des Semesterbeitrags) erhältst du eine Mail mit Infos zur studentischen E-Mail-Adresse, Deutschland-Semesterticket, Studierenden- und Universitätsbibliotheks-Ausweis. Ab September (für das Wintersemester) bzw. ab März (für das Sommersemester) erhältst du von der VWS (Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd) einen Aktivierungscode für dein Deutschland-Semesterticket an deine studentische E-Mail-Adresse, welche im Vorfeld zu aktivieren ist.
- Wichtige Informationen zu Ihrem Studienstart findest du hier
- Informationen zum Deutschland-Semesterticket findest du hier
- Die Uni Siegen App ist ein praktischer Begleiter im Uni-Alltag. Informationen zur Installation und Funktionen findest du hier. In der Uni Siegen App wird ein digitaler Studierenden- und Bibliotheksausweis angeboten.
- Alternativ kannst du deinen Studierendenausweis sowie deine Immatrikulationsbescheinigung in deinem unisono-Account unter „Mein Studium“ -> „Studienservice“ -> Reiter „Bescheide/Bescheinigungen“ im PDF-Format herunterladen.
- Informationen zur Studienfinanzierung findest du hier
Solltest du an dem Studienplatz nicht mehr interessiert sein: Teile dies bitte deinem/deiner Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat per Mail mit.
Welche Unterlagen benötigst du?
Für folgende Studiengänge benötigst du zusätzliche Unterlagen:
- Medienwissenschaft: Praktikumsbescheinigung beim Praktikumsbüro der Fakultät I einreichen und die Bestätigung bis zum 30.09. per Mail an deine Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat schicken.
- Architektur: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung und Nachweis über obligatorisches Praktikum ist vor Aufnahme des Studiums im Sekretariat des Department Architektur (PB-A 024) bis spätestens 01.10. vorzulegen.
- Lehramtsstudiengänge:
• Fächer Kunst und Musik: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung
• Fach Sport (DSHS): Studienbescheinigung der Deutschen Sporthochschule Köln
• Fach Spanisch: Spanischkenntnisse auf Abiturniveau - der Nachweis erfolgt durch die Note im Abiturzeugnis. Falls du das Fach Spanisch nicht durch das Abiturzeugnis nachweisen kannst, musst du an einem Spanischtest teilnehmen. Bitte setze dich mit Frau Balada Rosa (Tel.: 0271/740-2202, E-Mail: balada-rosa@romanistik.uni-siegen.de) in Verbindung. - Europäische Wirtschaftskommunikation: Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch und Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (falls nicht durch das Abiturzeugnis belegt).
- Dualer Studiengang: Zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages
Alle Informationen dazu findest du hier!
- Studienbescheinigung für das Semester, für das die Einschreibung beantragt wird
- Medienwissenschaft: Praktikumsbescheinigung beim Praktikumsbüro der Fakultät I einreichen und die Bestätigung bis zum 30.09. per Mail an deine Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat schicken.
- Architektur: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung und Nachweis über obligatorisches Praktikum ist vor Aufnahme des Studiums im Sekretariat des Department Architektur (PB-A 024) bis spätestens 01.10. vorzulegen.
- Lehramtsstudiengänge:
• Fächer Kunst und Musik: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung
• Fach Sport (DSHS): Studienbescheinigung der Deutschen Sporthochschule Köln
• Fach Spanisch: Spanischkenntnisse auf Abiturniveau - der Nachweis erfolgt durch die Note im Abiturzeugnis. Falls du das Fach Spanisch nicht durch das Abiturzeugnis nachweisen kannst, musst du an einem Spanischtest teilnehmen. Bitte setze dich mit Frau Balada Rosa (Tel.: 0271/740-2202, E-Mail: balada-rosa@romanistik.uni-siegen.de) in Verbindung. - Europäische Wirtschaftskommunikation: Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch und Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (falls nicht durch das Abiturzeugnis belegt).
- Dualer Studiengang: Zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages
Ich bin oder war bereits an einer Hochschule eingeschrieben und möchte mich an der Uni Siegen einschreiben (Studiengangwechsel, Wechsel ins Masterstudium oder Promotion)
- Nachweis über Art und Dauer des bisherigen Studiums (Studiengänge/Fächer/Urlaubssemester). Dies kann durch Studienverlaufsbescheinigungen oder Studienbescheinigungen nachgewiesen werden, wenn es nicht bereits aus der Exmatrikulationsbescheinigung hervorgeht. Leistungsübersichten, sogenannte Transcripts of Records, werden nicht akzeptiert.
- Sofern bereits vorhanden, sind alle bisherigen Studienabschlüsse nachzuweisen (z. B. Bachelor- oder Masterzeugnis und -urkunden)
- Exmatrikulationsbescheinigungen von allen bisher besuchten Hochschulen
- Medienwissenschaft: Praktikumsbescheinigung beim Praktikumsbüro der Fakultät I einreichen und die Bestätigung bis zum 30.09. per Mail an deine Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat schicken.
- Architektur: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung und Nachweis über obligatorisches Praktikum ist vor Aufnahme des Studiums im Sekretariat des Department Architektur (PB-A 024) bis spätestens 01.10. vorzulegen.
- Lehramtsstudiengänge:
• Fächer Kunst und Musik: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung
• Fach Sport (DSHS): Studienbescheinigung der Deutschen Sporthochschule Köln
• Fach Spanisch: Spanischkenntnisse auf Abiturniveau - der Nachweis erfolgt durch die Note im Abiturzeugnis. Falls du das Fach Spanisch nicht durch das Abiturzeugnis nachweisen kannst, musst du an einem Spanischtest teilnehmen. Bitte setze dich mit Frau Balada Rosa (Tel.: 0271/740-2202, E-Mail: balada-rosa@romanistik.uni-siegen.de) in Verbindung. - Europäische Wirtschaftskommunikation: Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch und Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (falls nicht durch das Abiturzeugnis belegt).
- Dualer Studiengang: Zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages
- Masterstudiengang: Zulassung zum Masterstudium; der Nachweis des grundständigen Studienabschlusses (z. B. Bachelor-Zeugnis und -urkunde) kann bis 30.11. (Wintersemester) / 31.05. (Sommersemester) nachgereicht werden*
- Promotion: Zulassung des Promotionsausschusses (für die Einschreibung wird vorbehaltlich eine Betreuungszusage akzeptiert; die Zulassung ist dann innerhalb des ersten Semesters nachzureichen*)
*Sollten die Nachweise nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, wird die Einschreibung zurückgenommen.
- Bei Weiterstudium im gleichen oder in einem verwandten Studiengang: Bescheinigung der früheren Hochschule, dass im betreffenden Studiengang oder in Studiengängen, in denen dieselbe Prüfung bzw. derselbe Leistungsnachweis verbindlich vorgeschrieben ist, keine in Prüfungsregelungen vorgesehene Prüfung und kein in Prüfungsregelungen vorgesehener Leistungsnachweis endgültig nicht bestanden wurde.
- Medienwissenschaft: Praktikumsbescheinigung beim Praktikumsbüro der Fakultät I einreichen und die Bestätigung bis zum 30.09. per Mail an deine Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat schicken.
- Architektur: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung und Nachweis über obligatorisches Praktikum ist vor Aufnahme des Studiums im Sekretariat des Department Architektur (PB-A 024) bis spätestens 01.10. vorzulegen.
- Lehramtsstudiengänge:
• Fächer Kunst und Musik: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung
• Fach Sport (DSHS): Studienbescheinigung der Deutschen Sporthochschule Köln
• Fach Spanisch: Spanischkenntnisse auf Abiturniveau - der Nachweis erfolgt durch die Note im Abiturzeugnis. Falls du das Fach Spanisch nicht durch das Abiturzeugnis nachweisen kannst, musst du an einem Spanischtest teilnehmen. Bitte setze dich mit Frau Balada Rosa (Tel.: 0271/740-2202, E-Mail: balada-rosa@romanistik.uni-siegen.de) in Verbindung. - Europäische Wirtschaftskommunikation: Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch und Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (falls nicht durch das Abiturzeugnis belegt).
- Dualer Studiengang: Zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages
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