CRF - Proposal Fund
Der CRF Proposal Fund dient der konkreten Antragstellung von koordinierten Verbundprogrammen (z.B. SFB/TRR, GRK, FOR, SPP, EU-, Bundes- und Landesprojekte sowie Stiftungsprojekte), bei denen die Universität Siegen die Sprecherhochschule ist. Gefördert werden Personal- und Sachmittel zur Vorbereitung eines Antrags bei einem Drittmittelgeber. Der Proposal Fund ist Teil des Collaborative Research Fund (CRF). Ziel des CRF ist die Stärkung der Profilbereiche durch die gezielte Vorbereitung interdisziplinärer und koordinierter Verbundprojekte mit dem Ziel der Einwerbung substantieller Drittmittel (DFG, EU, Bundes- und Landesministerien, Stiftungen).
Förderbedingungen
- Antragsberechtigt sind unbefristet dienstrechtlich berufene Hochschullehrer*innen, die als designierte*r Sprecher*in oder Koordinator*in einen Verbundantrag initiieren möchten.
- An den*die Sprecher*in werden besondere Anforderungen hinsichtlich fachlicher Ausgewiesenheit, Erfahrung in der Projektleitung auch drittmittelgeförderter Projekte sowie Integrations- und Leitungskompetenz gestellt.
- Antragsteller*innen können je Ausschreibungsrunde maximal einen Antrag einreichen.
- Eine wiederholte Einreichung eines (abgelehnten) Antrags ist nicht möglich.
Zur Unterstützung der Antragstellung koordinierter Verbundanträge bei DFG, EU, Bundes- und Landesministerien und Stiftungen können folgende Mittel beantragt werden:
- Personalmittel zur Koordination (50% E13)
- Sachmittel (Workshops, Reisemittel, Druckkosten, Übersetzungen etc.)
- Hilfskräfte für Vorarbeiten – (Dazu: Kalkulationstool für Hilfskräfte)
Die Mittel sind flexibel einsetzbar und können nur einmalig in Anspruch genommen werden, entweder für die Skizze oder für den Erstantrag.
Nicht förderfähig ist die Vorbereitung von Fortsetzungsanträgen.
Voraussetzung der Förderung ist, dass die Universität Siegen Sprecher- oder Co-Sprecherhochschule bzw. die koordinierende Hochschule ist. Die Mittel können nur einmalig in Anspruch genommen werden, entweder für die Skizze oder für den Antrag, und stehen für 12 Monate zur Verfügung.
Sonderforschungsbereich (SFB) oder Transregio (TRR)
- 50% E13-Stelle für 12 Monate (max. 40.000 €)
- Bis zu 5.000 € Sachmittel
Graduiertenkolleg (GRK)
- 50% E13-Stelle für 6 Monate (max. 20.000 €)
- Bis zu 5.000 € Sachmittel
Forschungsgruppen (FOR)
- 50% E13-Stelle für 6 Monate (max. 20.000 €)
- Bis zu 5.000 € Sachmittel
EU – HORIZONT Europa:
individuell vereinbar
Bundes- und Landesministerien (mit mindestens 3 Antragstellenden der Universität Siegen):
individuell vereinbar
Anträge müssen beim Prorektorat für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung elektronisch eingereicht werden und umfassen zwei Dokumente:
- Datenblatt mit verbindlicher Zusage, dass der Antrag eingereicht wird
- Antrag nach Antragsvorlage (max. 5 Seiten)
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag ausschließlich die vorgesehenen Vorlagen. Unvollständige Anträge und Anträge, die von den Vorlagen abweichen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsvorlage umfasst folgende Gliederungspunkte:
- Antragskonsortium
- Konkrete Projektskizze
- Aktueller Forschungsstand, Innovationsgehalt und eigene Vorarbeiten
- Struktur und Kohärenz des Verbundes, inkl. Zuordnung der Antragstellenden zu Teilprojekten oder Arbeitsbereichen und Herausstellung der Fachkompetenzen im Themengebiet des Antrags, wenn vorhanden die bisherigen Kooperationen der Antragstellenden untereinander
- Beitrag zur Profilbildung der Universität Siegen
- Zeitplan zur Antragstellung (unter Berücksichtigung der internen Verfahren)
- Kostenplan und Begründung für die Anschubfinanzierung
- Leistungsprofile für jede antragstellende Person
Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Aussichtsreiche Initiativen durchlaufen nach interner Prüfung und ggf. Priorisierung die qualitätssichernden internen Verfahren für koordinierte Verbundprojekte.
Die Sprecher*innen der Anträge stellen ihre Vorhaben in Form einer Kurzpräsentation in der Forschungskommission vor und stehen anschließend für Fragen bereit. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt anhand von vier Auswahlkriterien:
- Wissenschaftlicher Innovationsgehalt: Es sollen insbesondere die wissenschaftliche Relevanz und Originalität des Leitthemas bzw. der Forschungsidee und der Arbeits- und Zeitplan bewertet werden.
- Qualifikation der Antragstellergruppe: Bewertung der fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes und der Vollständigkeit der thematischen Abdeckung. Hier sollen auch die Erfolgsaussichten eines geplanten Drittmittelantrags grob eingeschätzt werden.
- Vernetzungspotential: Es ist zu bewerten, welche neuen Kooperationsthemen und/oder -konstellationen sich ergeben.
- Beantragte Ressourcen und zu vereinbarende Leistungen der Antragstellenden: Es ist zu prüfen, ob die beantragten Ressourcen für die in Aussicht gestellten Leistungen der Antragstellenden angemessen sind.
Überdies beachtet die Kommission auch fachspezifische Rahmenbedingungen. In einem zusammenfassenden Votum wird der vorliegende Antrag in seiner Gesamtheit betrachtet.