ERC Success Fund
Ziel des ERC Success Fund ist die Erhöhung der Erfolgsquote der Universität Siegen in den Programmen des European Research Council (ERC) innerhalb von Horizont Europa (Programmphase 1: 2021-2027, Programmphase 2: 2028-2034), dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Die Förderlinie richtet sich an herausragende Forschende, deren ERC-Anträge bei einer früheren Einreichung sehr gut bewertet, jedoch nicht bewilligt wurden. Gefördert wird die gezielte Überarbeitung, inhaltliche Schärfung und Optimierung dieser Anträge mit Blick auf eine erfolgreiche Wiedereinreichung
Förderbedingungen
- Antragsberechtigt sind alle aktuell an der Universität Siegen beschäftigten Forschenden, die bereits einen ERC-Antrag im Rahmen von Horizont Europa eingereicht haben, der nicht zur Förderung vorgeschlagen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der zu optimierende ERC-Antrag ursprünglich zusammen mit der Universität Siegen oder einer anderen host institution gestellt wurde.
- Gefördert werden Wiedereinreichungen von Anträgen in den ERC-Unterprogrammen Starting Grant (StG), Consolidator Grant (CoG), Advanced Grant (AdG), ERC Plus Grant (PlusG) und Synergy Grant (SyG). Der ERC-Proof of Concept (PoC) ist nicht Teil dieser Förderung.
- Der nicht zur Förderung vorgeschlagene ERC-Antrag muss bei den StG, CoG, AdG und Synergy Grants mindestens die Bewertung: „A not invited“ in der ersten Evaluierungsstufe erhalten haben. Bei den PlusG ist die Erreichung der 2. Evaluierungsstufe Voraussetzung.
- Sollte der/die Forschende bereits mehrere ERC-Anträge innerhalb von Horizont Europa gestellt haben, so kann sich die Wiedereinreichung auf alle vorangegangenen Anträge beziehen, sofern die in dieser Ausschreibung gesetzten Kriterien erfüllt werden, der neue ERC-Antrag das wissenschaftliche Thema aus dem Ursprungsantrag aufgreift und dieses Thema noch immer den notwendigen Neuheitsgrad für eine erneute ERC-Antragstellung aufweist.
- Antragsteller*innen können für jedes zuwendungsfähige Antragsvorhaben nur eine Förderung in den ERC Success Funds beantragen.
Zur Anschubfinanzierung der geplanten Wiedereinreichung können zur Optimierung von ERC-Anträgen folgende Mittel beantragt werden:
- Personalmittel:
- Kosten für unterstützende Tätigkeiten von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Hilfskräften. Bei Antragsteller*innen ohne eigenen Lehrstuhl kann in begründeten Ausnahmefällen die kurzzeitige Finanzierung der eigenen Stelle in Betracht gezogen werden.
- Bei ProfessorInnen Vertretungskosten (sofern mit der Fakultät und der Rektorin abgesprochen)
- Sachmittel: Consumables zum Beispiel für Vorarbeiten, Reisekosten, Kosten im Zuge von Antragsmeetings, Übersetzungs- bzw. Lektoratskosten, Konferenzgebühren etc. Auch Kosten an Dritte für individuelle Coachings, strukturierte Beratung oder Teilnahme an kostenpflichtigen Weiterbildungen/Workshops sind möglich.
Kosten müssen nachweislich in direktem Zusammenhang mit der Optimierung des ERC-Antrages stehen.
Anträge müssen beim Prorektorat für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung elektronisch eingereicht werden und umfassen zwei Dokumente:
- Datenblatt mit verbindlicher Zusage, dass der Antrag eingereicht wird
- Antrag nach Antragsvorlage (max. 5 Seiten)
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag ausschließlich die vorgesehene Vorlage. Unvollständige Anträge und Anträge, die von den Vorlagen abweichen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsvorlage umfasst folgende Gliederungspunkte:
- ERC-Ursprungsantrag der optimiert werden soll
- Evaluation Summary Report (ESR) des ERC-Ursprungsantrages
- Detaillierter Finanzierungsplan (max. 2 Seiten) mit Aufschlüsselung der beantragten Optimierungskosten nach Kostenkategorien (Personalkosten, Sachkosten, Unterbeauftragungen etc.), Einsatzzweck und zeitlicher Verortung
Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“ und richtet sich nach den in diesen Richtlinien festgelegten Voraussetzungen. Förderungen können jedoch nur für solche ERC-Anträge gestellt werden, deren EU-Antragsfrist maximal 8 Monate in der Zukunft liegt. Wenn die oben genannten Förderkriterien erfüllt sind, werden im ERC Success Fund eingereichte Anträge ausschließlich hinsichtlich der Angemessenheit der beantragten Mittel geprüft. Dabei werden auch bereits eingegangene o ussichtliche Anträge berücksichtigt. Das Prorektorat für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung entscheidet, ob Anpassungen der Finanzierungspläne erforderlich sind, und stimmt diese mit den Antragsteller*innen ab.