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Junior Research Group Fund

Der Junior Research Group Fund unterstützt hochqualifizierte Forschende in der Phase des Advanced Postdoc (R3) bei der nachhaltigen wissenschaftlichen Profilierung und Karriereentwicklung an der Universität Siegen.
Er bietet eine gezielte Anschubfinanzierung zur Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf exzellenzorientierte Nachwuchsgruppenprogramme – z. B. Emmy-Noether, ERC Starting Grant, Nachwuchsgruppen des BMFTR, des MKW des Landes NRW oder von Stiftungen.

Die Förderung ermöglicht die gezielte Vorbereitung eines Drittmittelantrags, mit dem ein Nachwuchsgruppenprojekt innerhalb von zwölf Monaten eingereicht werden kann.

Förderbedingungen

  • Antragsberechtigt sind alle an der Universität Siegen angestellten Forschenden nach erfolgter Promotion mit herausragendem Ergebnis, die nicht an der Universität Siegen promoviert haben  oder
  • Externe Bewerber*innen, die eine*n aufnehmende*n Wissenschaftler*in an der Universität Siegen haben (Zusage muss beigefügt werden)
  • Die Nachwuchsgruppe muss an der Universität Siegen verortet und durchgeführt werden.  
  • Max. 3 Jahre nach der Promotion (Datum der Urkunde); Ausfallzeiten wg. Kinderbetreuung werden angerechnet und mind. 1 Jahr Postdoc-Erfahrung
  • Publikationen in hochrangigen internationalen Zeitschriften oder vergleichbare Form
  • Substantielle internationale Forschungserfahrung, nachgewiesen beispielsweise durch Forschungsaufenthalte im Ausland, internationale Forschungskooperationen oder ein international geprägtes Arbeitsumfeld während der Promotion oder Postdoc-Phase in Deutschland.
  • Antragsteller*innen sollen innerhalb von 12 Monaten einen Drittmittelantrag in einem kompetitiven Nachwuchsgruppenprogramm ausarbeiten und einreichen.
  • Antragsteller*innen können je Ausschreibungsrunde maximal einen Antrag einreichen. Eine
    wiederholte Einreichung eines (abgelehnten) Antrags ist einmalig möglich. 
  • Antragsteller*innen, denen in dieser Förderlinie bereits ein Antrag bewilligt wurde, sind von einer weiteren Antragstellung ausgeschlossen.
     

Der Junior Research Group Fund umfasst:

  • flexible Sachmittel (für Reisen, Hilfskräfte, Verbrauchsmittel, Übersetzungen und Konferenzgebühren)
  • individuelle Coachings, strukturierte Beratung und Peer-Mentoring

Eigene Stellen oder Infrastruktur können nicht gefördert werden. 

Die Förderung beinhaltet ein begleitendes Beratungsprogramm zur Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere und Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Drittmittelantrags. Inhalte des Programms sind:

  • Antragsberatung und -Coaching durch das Referat Forschungsförderung (verpflichtend)
  • Individuelles Coaching zur Karriereentwicklung durch das House of Young Talents (optional)
  • Kollegiale Beratung durch erfahrenen Wissenschaftler*in der Universität Siegen, vermittelt durch das HYT (optional)

Ausgeschlossen ist die vollständige Finanzierung einer Nachwuchsgruppe aus dem Junior Research Fund sowie die Abschlussförderung von Projekten. Laufende Projekte und Projektstellen können ebenfalls nicht gefördert werden. 

Beantragt werden können bis zu 10.000 €. 

Anträge müssen beim Prorektorat für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung elektronisch eingereicht werden und umfassen zwei Dokumente:

  1. Datenblatt mit verbindlicher Zusage, dass der Antrag eingereicht wird 
  2. Antrag nach Antragsvorlage (max. 5 Seiten)

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag ausschließlich die vorgesehenen Vorlagen. Anträge, die davon abweichen, können leider nicht berücksichtigt werden. Anträge, die außerhalb der Frist eingereicht werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. 

Die Antragsvorlage umfasst folgende Gliederungspunkte:

  1. Projektskizze
  2. Aktueller Forschungsstand und Innovationsgehalt
  3. Begründung der gewählten Förderorganisation und des gewählten Förderprogramms
  4. Begründung der Standortwahl Universität Siegen und der Auswahl der*des aufnehmenden Wissenschaftlerin*Wissenschaftlers
  5.  Arbeitsprogramm und Zeitplan des Gesamtprojektes und der geförderten Maßnahme
  6.  Finanzierungsplan und Begründung der beantragten Mittel
  7. Liste der Publikationen mit Bezug zum Forschungsthema (max. 5, sofern vorhanden)
  8. Angaben zur Dauer des Dienstverhältnisses (gültig für die gesamte Förderdauer) oder verbindliche Zusage der Fakultät über eine beabsichtigte Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses
  9. Weitere Angaben
  10. Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin* des Antragstellers inkl. Publikationsliste 
     

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auch für fachfremde Gutachtende verständlich sein muss.

 

Weitere Unterlagen:

  • Externe Antragstellende: Zusage der aufnehmenden Wissenschaftlerin * des aufnehmenden Wissenschaftlers an der Universität Siegen

Die Antragstellenden stellen ihr Vorhaben in Form einer Kurzpräsentation in der Forschungskommission vor und stehen anschließend für Fragen bereit. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien:

1. Wissenschaftliche Qualität: Es sollen insbesondere die wissenschaftliche Qualität, Relevanz und Originalität des Leitthemas bzw. der Forschungsidee bewertet werden. 

2. Qualifikation der antragstellenden Person: Bewertung der fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Nachwuchsgruppe und der Vollständigkeit der thematischen Abdeckung. Hier sollen auch die Erfolgsaussichten des geplanten Antrags grob eingeschätzt werden. 

3. Beantragte Ressourcen: Es ist zu prüfen, ob die beantragten Ressourcen für die in Aussicht gestellten Leistungen der antragstellenden Person angemessen sind. 

4. Beitrag des Forschungsprojekts zur weiteren Stärkung der Profilbildung der Universität Siegen.

Überdies beachtet die Kommission auch fachspezifische Rahmenbedingungen. In einem zusammenfassenden Votum wird der vorliegende Antrag in seiner Gesamtheit betrachtet. 

Kontakt

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Pauline Büsken

Persönliche Referentin