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Forschung an genetischen Ressourcen

Was muss ich beachten?

Biologische Objekte, die sog. genetischen Ressourcen, sind seit dem Inkrafttreten der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, kurz: CBD, 1993) und des „Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ (Nagoya-Protokoll, 2014), nicht mehr für die Forschung frei verfügbares Erbe der Menschheit, sondern unterliegen dem souveränen Verfügungsrecht derjenigen Länder, in denen sie natürlich vorkommen. 

 

Dschungellandschaft

Dieses Procedere zu Zugang und Vorteilsausgleich wird "Access- und Benefit- Sharing", kurz "ABS" genannt (siehe die DFG Guidelines zu ABS). Das ABS Clearing House (ABSCH) wird von der Convention on Biological Biodiversity geführt und stellt die offizielle Plattform für den Austausch von Informationen rund um das Access- and Benefit-Sharing dar. Hier finden Sie alle länderspezifischen Informationen. Forschende sind dazu verpflichtet, das Nagoya-Protokoll einzuhalten. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls. 

Checkliste

Genetische Ressourcen umfassen jedes genetische Material von tatsächlichem oder potenziellem Wert, solange dieses pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs ist und funktionale Erbeinheiten enthält.

Rechtlich gleichgestellt ist ihnen das traditionelle Wissen über die genetischen Ressourcen (indigenes Wissen in der Bevölkerung). 

Nein, der Mensch als biologisches Objekt ist keine genetische Ressource im 

Sinne der CBD und des Nagoya-Protokolls.

Nein, das Land, aus dem die genetische Ressource bezogen wurde oder werden soll, muss Vertragspartner des Nagoya-Protokolls sein.

Die Verantwortung für die Prüfung, ob eine genetische Ressource Forschungsobjekt ist, liegt allein beim Wissenschaftler.

Könnte Ihrer Auffassung nach der Anwendungsbereich eröffnet sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig vor Forschungsbeginn das Justiziariat, Abt. 3.1, Ansprechpartnerin dort: Ines Ratay, ines.ratay@zv.uni-siegen.de, Tel.0271-740 5289. Wir kümmern uns um das weitere Procedere.

Detaillierte Informationen zum Anwendungsbereich des Nagoya- Protokolls/ CBD finden sich hier:

https://www.dfg.de/de/foerderung/antrag-foerderprozess/faq/nagoya

https://www.dfg.de/resource/blob/174044/erlaeuterungen-entwicklungsvorhaben-de.pdf

 

 

Ansprechpartner*in

Ass. iur. Ines Ratay

Mitarbeiterin - Justiziarin, Drittmittelverträge

Kontakt

ines.ratay@zv.uni-siegen.de
0271 740 5289
AR-NA 413
Adolf-Reichwein-Str. 2a
Erreichbarkeit: 

Montag - Freitag: vormittags