Forschung an genetischen Ressourcen
Was muss ich beachten?
Biologische Objekte, die sog. genetischen Ressourcen, sind seit dem Inkrafttreten der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, kurz: CBD, 1993) und des „Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ (Nagoya-Protokoll, 2014), nicht mehr für die Forschung frei verfügbares Erbe der Menschheit, sondern unterliegen dem souveränen Verfügungsrecht derjenigen Länder, in denen sie natürlich vorkommen.
Dieses Procedere zu Zugang und Vorteilsausgleich wird "Access- und Benefit- Sharing", kurz "ABS" genannt (siehe die DFG Guidelines zu ABS). Das ABS Clearing House (ABSCH) wird von der Convention on Biological Biodiversity geführt und stellt die offizielle Plattform für den Austausch von Informationen rund um das Access- and Benefit-Sharing dar. Hier finden Sie alle länderspezifischen Informationen. Forschende sind dazu verpflichtet, das Nagoya-Protokoll einzuhalten. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls.
Checkliste
Genetische Ressourcen umfassen jedes genetische Material von tatsächlichem oder potenziellem Wert, solange dieses pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs ist und funktionale Erbeinheiten enthält.
Rechtlich gleichgestellt ist ihnen das traditionelle Wissen über die genetischen Ressourcen (indigenes Wissen in der Bevölkerung).
Könnte Ihrer Auffassung nach der Anwendungsbereich eröffnet sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig vor Forschungsbeginn das Justiziariat, Abt. 3.1, Ansprechpartnerin dort: Ines Ratay, ines.ratay@zv.uni-siegen.de, Tel.0271-740 5289. Wir kümmern uns um das weitere Procedere.
Detaillierte Informationen zum Anwendungsbereich des Nagoya- Protokolls/ CBD finden sich hier:
https://www.dfg.de/de/foerderung/antrag-foerderprozess/faq/nagoya
https://www.dfg.de/resource/blob/174044/erlaeuterungen-entwicklungsvorhaben-de.pdf
Ansprechpartner*in
Ass. iur. Ines Ratay
Kontakt
Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: vormittags