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Fristen für die Leistungsanmeldung im SoSe 2026

Studierende des BA-Studiengangs Soziale Arbeit sowie des MA-Studiengangs (Bildung und) Soziale Arbeit können sich in der Zeit vom 08.06.2026 bis 09.07.2026 für die Studien- und Prüfungsleistungen über Unisono anmelden.

Leistungen an- oder abmelden

Studien- und Prüfungsleistungen müssen eigenständig von den Studierenden in Unisono angemeldet werden. Die Fristen hierzu werden jedes Semester bekannt gegeben.
Die Anmeldung ist immer erforderlich, wenn Sie eine unbenotete oder eine benotete Leistung ableisten wollen, auch wenn Sie sich bereits bei der Dozentin / dem Dozenten für die Teilnahme am Seminar usw. angemeldet hast. Bitte kontrollieren Sie unbedingt, ob Ihre Anmeldung in Unisono funktioniert hat! 
Sollte die Unisono-Anmeldung aus technischen Gründen nicht funktionieren, so senden Sie bitte umgehend, d.h., spätestens am letzten Anmeldetag, eine E-Mail mit den erforderlichen Angaben (Prüfer, Prüfungsnummer, LP, benotet oder unbenotete Leistung) an das Prüfungsamt BISO.
Studierende, die sich nicht fristgerecht angemeldet haben, dürfen keine Studien-/Prüfungsleistung erbringen.

Die Anmeldung von Drittversuchen ist ausschließlich über das Prüfungsamt möglich. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an das Prüfungsamt.
Wiederholungsprüfungen, bei deren endgültigem Nichtbestehen keine Ausgleichsmöglichkeit vorgesehen ist, werden von mindestens zwei Prüfer*innen bewertet.
Möchten Sie von der Anmeldung zurücktreten, wenden Sie sich spätestens 7 Tage vor Prüfungstermin schriftlich an das Prüfungsamt. Ist die Rücktrittsfrist abgelaufen, können Sie nur noch mit triftigem Grund (z. B. bei Erkrankung) zurücktreten.

Sollten Studien-/Prüfungsleistungen nicht bestanden sein, so müssen sich die Studierenden für die Wiederholung online anmelden oder aber, falls eine online-Anmeldung nicht möglich ist, sich im Prüfungsamt anmelden.

Sofern für die Erbringung der Leistungen Termine festgesetzt sind, können Sie sich bis spätestens 1 Woche vor dem festgesetzten Termin über Unisono wieder abmelden. Falls es sich um einen Nachschreibetermin handelt, können Sie sich einen Tag vor dem festgesetzten Termin über Unisono abmelden.
Wenn für die Erbringung der Leistung keine Termine festgesetzt sind, kann der Rücktritt von der Erbringung der Leistung jederzeit bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31.03. bzw. 30.09.) erfolgen.
Ein späteres Abmelden kann nur noch krankheitsbedingt (Attest) erfolgen. Das Attest ist umgehend, d.h. 3 Werktage nach dem Prüfungstermin, zusammen mit dem Formular „Rücktritt von Studienleistungen wegen Krankheit“, im Prüfungsamt abzugeben.

Zum Downloadbereich

 

Während Ihres Studiums haben Sie bis zu dreimal im BA-Studium bzw. bis zu zweimal im MA-Studium die Möglichkeit, eine nicht bestandene Modulprüfung als Freiversuch werten zu lassen. Stellen Sie dazu innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Unisono formlos per E-Mail einen Antrag beim Prüfungsamt unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfungsleistung.
Von der Freiversuchregelung ausgenommen sind die Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Nachzulesen ist die Freiversuchsregelung in der jeweiligen Rahmenprüfungsordnung (RPO-B oder -M) in §12a.