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Dein Weg zur Masterarbeit

 

Voraussetzung erfüllt – Thema und Betreuer:in festgelegt
Nachdem du dein Thema und deine:n Betreuer:in ausgewählt hast, reiche bitte das Antragsformular beim Prüfungsamt ein. Nach der Genehmigung erhältst du die offizielle Zulassung, und der Bearbeitungszeitraum deiner Abschlussarbeit beginnt.

 

Noch Fragen dann melde Dich gerne per E-Mail, telefonisch oder auch persönlich!

 

Kontakt zum Prüfungsamt per E-Mail

Alles wichtige auf einen Blick

Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt zu
stellen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeit vorliegen und genehmigt sein. Die Zulassung zur
Masterarbeit richtet sich nach § 13 RPO-M. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist
der vorherige Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten bei abgeschlossenen Modulen
(FPO-M 2022). Sobald diese Zulassungsvoraussetzung erfüllt ist, kann die Masterarbeit jederzeit
angemeldet werden.
Die Zulassung zur Masterarbeit wird durch einen schriftlichen Bescheid oder elektronisch über
das Campusmanagement-System Unisono bekannt gegeben.

Sie können Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten* frei wählen.
Ein/e Prüfer/in ist nicht verpflichtet, Sie zu prüfen. Sie selbst sollen den/die Erstprüfer/in und
(ggf. in Abstimmung mit dem/der Erstprüfer/in) den/die Zweitprüfer/in vorschlagen
(Vorschlagsrecht, aber kein Rechtsanspruch auf Erfüllung). Die Vorschläge müssen zusammen
mit der Anmeldung der M.A.-Arbeit im Prüfungsamt angegeben werden.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeit
selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden ein Thema zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen.
• Der Anteil der Masterarbeit am Masterstudium beträgt 30 Leistungspunkte
• Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate
• Bewertung: 75 % Masterarbeit, 25 % Kolloquium (30 min. bzw. 60 min. BMT)
• Umfang max. 100 Seiten bzw. 120 MDS (ohne Verzeichnisse und Anhänge)
• Deutsche oder englische Sprache (englisch) in Abstimmung mit dem/der Betreuer:in
• Titelblatt (Vorlage siehe Download/Formulare), Inhaltsübersicht, Quellen- und
Literaturverzeichnis
• Unterschriebene und datierte Versicherung/Erklärung (fest eingebunden), dass die Arbeit
selbständig und ohne Hilfsmittel angefertigt wurde (Vorlage Eigenständigkeitserklärung
siehe Download/Formulare)
• Zwei Druckexemplare und eine elektronische Form

Anmeldung der Abschlussarbeit
Jederzeit, sofern die Voraussetzung (mind. 60 LP) erfüllt ist!
Der Antrag kann auf der Homepage unter Downloads und Formulare runtergeladen
werden. Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag als
Scan per E-Mail an das Prüfungsamt.
Bearbeitungsbeginn
Nach Genehmigung des Antrages!
Bearbeitungszeit
6 Monate (fällt der Termin auf das Wochenende oder einen Feiertag, so gilt der nächste
Werktag als Abgabetermin.
Abgabe
Die gedruckte Masterarbeit ist fristgemäß in der vorgegebenen Form und Anzahl beim
Prüfungsamt abzugeben. Bei Zustellung der Arbeit durch die Post ist der Zeitpunkt der
Einlieferung bei der Post (Poststempel) maßgebend. Wird die Arbeit nicht fristgemäß
abgeliefert, gilt sie als mangelhaft bewertet.
Abgabedatum=Prüfungsdatum
Bitte schicken Sie Ihre Abschlussarbeit in digitaler Form (PDF) spätestens am
Abgabetermin an das Prüfungsamt. Sollten Sie noch weitere Daten außerhalb der Arbeit
zur Verfügung stellen, reichen Sie bitte einen Datenträger mit ein.

Prüfungsbefugt
Erst- und Zweitgutachter müssen prüfungsbefugt sein in Sinne von § 9 RPO-M. Die
Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer muss kein Mitglied der Universität Siegen sein,
sofern sie bzw. er eine signifikante fachliche Nähe zur in der Masterarbeit zu bearbeitende
Thematik aufweist.
Thema ändern
Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen
zurückgegeben werden
Krankheit
Bei Krankheit ist innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest im Prüfungsamt
vorzulegen. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit wird um diese Zeit verlängert.
Einsichtnahme der Gutachten
Nachdem das Ergebnis mitgeteilt wurde, kann die Einsicht der Gutachten im
Prüfungsamt beantragt werden.
Mangelhafte Leistung
Bei mangelhafter Leistung kann die Masterarbeit einmal wiederholt werden

Rücktritt

Ohne Angaben von Gründen kannst du dich bis 1 Woche vor Schreibbeginn im Prüfungsamt von der Bachelorarbeit abmelden lassen.

Aus triftigen Gründen kannst du ach während der Schreibzeit von der Bachelorarbeit zurücktreten. Der schriftliche Antrag muss spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bearbeitungsfrist im Prüfungsamt eingereicht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Bachelorarbeit als nicht unternommen.

 

 

Die Masterarbeit im Studiengang Biomedical Technology und Medical Data Science muss durch ein Kolloquium (BMT 60 min, MDS 30 min Vortrag) verteidigt werden und geht in die Benotung (BMT 25%, MDS 15%) mit ein. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit Ihrem Betreuer:In und dem Zweitgutachter:In/Beisitzer:In und reichen den Antrag rechtzeitig im Prüfungsamt ein. 

 

Antrag Kolloquium

Ergebnis-Protokoll Kolloquium 

Hier findest Du demnächst Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Abschlussarbeit!