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Masterarbeiten

FPO 2020 und ÄO 2024

Anmeldung

Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist schriftlich oder elektronisch beim Fachlichen Prüfungsausschuss zu stellen. Im Bereich Dokumente und Formulare oder auch hier findest du das Ameldeformular zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit (FPO 2020 oder ÄO 2024). Als Voraussetzung für den Antrag auf Zulassung müssen Sie mindestens 67 Leistungspunkte erworben haben.

Thema

Das Thema wird bis zum Anmeldetermin mit dem/der Erstprüfer/in besprochen und bereits bei der Anmeldung im Prüfungsamt eingereicht. 

Das Thema wird vor dem Ausgabetermin vom Prüfungsausschuss geprüft. Der Prüfungsausschuss kann Änderungen an dem eingereichten Thema vornehmen. Der/die Zweitprüfer/in wird auf dem Anmeldeformular angegeben. Diese/r muss sich mit der Begutachtung der Abschlussarbeit einverstanden erklären. Sollte sich kein/e Zweitprüfer/in finden, wird diese/r vom Prüfungsausschuss bestimmt. 

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Zulassung, Prüfer/innen, Termine und das vorgeschlagene Thema wird Ihnen durch eine schriftliche Mitteilung zum Beginn der Bearbeitungszeit bekannt gegeben.

Anmeldetermine für die Masterarbeit

Anmelde- und Ausgabetermine Masterarbeit
Spätester Anmeldetermin 
Ausgabetermin 
25.01.
15.02.
01.03.
25.03.
25.04.
15.05.
25.06.
15.07.
25.07.
15.08.
01.09.
25.09.
25.10.
15.11.

Bearbeitungszeit und Umfang

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 6 Monate. Der Umfang der Masterarbeit soll ca. 240.000 Zeichen inklusive Leerzeichen betragen (zuzüglich eventueller dokumentarischer Anhänge, wie Tabellen, Quellen, Transkripte). Die Seitenzahl ergibt sich, unter Berücksichtigung der o. g. Zeichen, aus gewählter Schriftart und Formatierung.

Rücktritt

Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal innerhalb 1 Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe des Themas muss dem Prüfungsamt schriftlich und bis spätestens eine Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit mitgeteilt werden. In diesem Fall ist eine neue Zulassung zur Masterarbeit zu beantragen und es wird ein neues Thema gestellt. Tritt die Kandidatin oder der Kandidat vor Ausgabe des Themas der Masterarbeit von der Prüfung zurück, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt.

Verlängerung

Wird eine Abgabefrist aus wichtigem Grund nicht eingehalten, kann auf Antrag die Abgabefrist insgesamt maximal um die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängert werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Abgabe

Die Masterarbeit ist in zweifacher gedruckter Ausfertigung im Prüfungsamt einzureichen. Zusätzlich ist die Masterarbeit in elektronisch durchsuchbarer Form per E-Mail an pruefungsamt@biso.uni-siegen.de zu senden. Der Poststempel/Eingang der E-Mail gilt als Abgabedatum.

Persönliche Abgabe:
bitte beachte die Öffnungszeiten

Abgabe per Post: 
bitte zweifach in gebundener Version per Post:

Universität Siegen
Prüfungsamt BISO
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen

Bewertung

Die Masterabschlussarbeit wird von der Erstprüferin/dem Erstprüfer und der Zweitprüferin/ dem Zweitprüfer begutachtet und bewertet. Die Gutachten sind bis spätestens acht Wochen nach Erhalt der Arbeit mit einer Benotung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zurückzugeben. 

Die Masterarbeit muss von 2 Prüferinnen/Prüfern mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet werden. Die Note der Masterarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet.

Lautet eine der beiden unterschiedlichen Bewertungen schlechter als „ausreichend“ oder liegen die beiden Bewertungen um mehr als eine volle Note auseinander, bestellt der Prüfungsausschuss eine Drittgutachterin/einen Drittgutachter.

Versäumnis, Täuschungsversuch

Die Masterabschlussarbeit gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die Kandidatin/der Kandidat nach Ausgabe des Themas der Masterabschlussarbeit ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt oder die Masterabschlussarbeit zum fristgerechten Abgabetermin nicht einreicht. 

Versucht die Kandidatin/der Kandidat, das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Wiederholung

Bei mangelhafter Leistung kann die Masterarbeit einmal wiederholt werden.

Eigenständigkeitserklärung

Die Kandidatin oder der Kandidat fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat (Eigenständigkeitserklärung).

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit (in Verbindung mit der übergeordneten Rahmenprüfungsordnung), s. Downloadbereich.