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Nachteilsausgleich

Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich, wenn diese nicht in der Lage sind, Studien- und/oder Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form innerhalb der vorgegebenen Fristen abzulegen. Es handelt sich dabei nicht um inhaltliche Anpassungen der Prüfungen. Ein Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Studierende mit Beeinträchtigung unter gleichwertigen Bedingungen studieren können. 

Antrag auf Nachteilsausgleich

Beratungsmöglichkeiten 

Ihr primärer Ansprechpartner für die Beratung bei einem Nachteilsausgleich ist das Servicebüro Inklusive Universität Siegen. Auf deren Seiten finden Sie umfangreiche Informationen zum Nachteilsausgleich, zur Unterstützung während des Studiums und die Kontaktadresse der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie die der Psychologischen Beratung. 

Beantragung 

Um Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich zu bearbeiten, benötigt der Allgemeine Prüfungsausschuss die unten aufgelisteten Dokumente von Ihnen, die Sie bitte vollständig und frühzeitig (vor Prüfungen/Abschlussarbeiten) an Ihre*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt schicken. 

 

Folgende Unterlagen sind vollständig einzureichen

  • Antrag auf Nachteilsausgleich (siehe Servicebüro Inklusive Universität Siegen)
  • Stellungnahme der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung