Dringende Information zur Bezügezahlung für privat kranken- und pflegeversicherte Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte
Es ist möglich, dass zu viel Lohnsteuer abgeführt wird. Hintergrund sind technische Probleme. Etwaige fehlerhafte Zahlungen werden korrigiert und durch Nachzahlung ausgeglichen.
Im Einzelnen:
Zum 01.01.2026 sind die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, jährlich die Beiträge zu entsprechenden Versicherungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt jeweils im November für das Folgejahr, erstmals im November 2025 für das Jahr 2026. Beim Abruf dieser Daten ist es seitens des BZSt zu technischen Problemen gekommen, sodass die Übermittlungen nicht erfolgen konnte. Dies kann Auswirkungen auf die Bezügeabrechnung haben.
Kurz die wichtigsten Fragen:
Was ist passiert?
Durch die nicht erfolgte elektronische Übermittlung der Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Berechnung unter Berücksichtigung der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge nicht möglich. Die Beiträge werden nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Die Beschäftigten zahlen somit mehr Lohnsteuer, wodurch das Nettogehalt niedriger ausfällt. Da gleichzeitig auch die Mindestvorsorgepauschale wegfällt, kann auch diese nicht in der Berechnung berücksichtigt werden.
Müssen die Beschäftigten tätig werden?
Nein. Sobald die Daten korrekt übermittelt werden, erfolgt mit der nächsten Monatsabrechnung eine Nachberechnung.
Wer ist betroffen?
Privat kranken- und pflegeversicherte Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte.