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Public Health im Zeitalter der Digitalisierung: Von der Beobachterin zur Bittstellerin

Neuer Beitrag in Policy & Internet zeigt, wie Public Health den Blick auf das Gesundheitsinformationsverhalten der Bevölkerung verliert

ChatGPT, KI & Co. verändern unsere Informationslandschaft

Zwei Jahrzehnte lang ruhte die digitale Public Health auf einer stillen Annahme. Was Menschen im Netz zu Gesundheit suchen, teilen und diskutieren, hinterlässt Spuren, und diese Spuren sind auch für andere sichtbar als für die Systeme, die sie aufzeichnen. Ein neuer Beitrag von Prof. Dr. Christoph Dockweiler in der Zeitschrift Policy & Internet argumentiert, dass diese Annahme derzeit zerfällt.

Der Grund ist ein Ortswechsel. Gesundheitsfragen wandern von öffentlich einsehbaren Websites und Plattformen in Gespräche mit KI-Assistenten. Dort findet der Austausch in einer privaten Zweierbeziehung zwischen Mensch und System statt und ist ausschließlich dem Anbieter sichtbar. Allein ChatGPT verzeichnete Mitte 2025 rund 700 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Woche, und die KI-Produkte von Microsoft verarbeiten nach Unternehmensangaben täglich über 50 Millionen gesundheitsbezogene Fragen. In den USA hat rund ein Drittel der Erwachsenen im vergangenen Jahr KI-Chatbots für Gesundheitsinformationen genutzt, ein Anteil auf Höhe der sozialen Medien.

Der Beitrag ordnet diese Entwicklung in drei Regime der Beobachtbarkeit. Unter offener Beobachtbarkeit lagen die Spuren im Web öffentlich, und Public Health war Beobachterin. Unter vermittelter Beobachtbarkeit liefen die Zugänge über Schnittstellen, die Plattformen besaßen, bepreisten und wieder schließen konnten, womit Public Health zur Lizenznehmerin wurde. Das Ende dieser Phase lässt sich datieren, etwa an der Abschaltung von CrowdTangle im August 2024 oder daran, dass X sein Programm für akademischen Zugang einstellte und seine Unternehmensschnittstelle auf 42.000 US-Dollar im Monat setzte. Im dritten Regime, der geschlossenen Beobachtbarkeit, bleibt der öffentlichen Gesundheit nur noch die Rolle der Bittstellerin.

Was von außen ankommt, sind Berichte der Anbieter selbst. Microsoft wertete über eine halbe Million de-identifizierter Gesundheitsgespräche mit Copilot aus dem Januar 2026 aus. Knapp jedes fünfte betraf eigene Symptome oder Erkrankungen, und persönliche Gesundheitsfragen häufen sich abends und nachts, also gerade dann, wenn die reguläre Versorgung am schwersten erreichbar ist. Solche Befunde sind fachlich bedeutsam, aber nicht überprüfbar. Die Gesprächsdaten lassen sich nicht teilen, der Analysecode ist proprietär, und alle Autorinnen und Autoren sind bei dem untersuchten Unternehmen beschäftigt. OpenAI wiederum berichtete im Oktober 2025, dass rund 0,15 Prozent der wöchentlich aktiven Nutzerinnen und Nutzer Gespräche mit ausdrücklichen Hinweisen auf mögliche Suizidplanung oder -absicht führen, hochgerechnet über eine Million Menschen pro Woche. Gesundheitssysteme können diese Zahl weder nach Regionen aufschlüsseln noch über die Zeit verfolgen, weil der dafür nötige Zugang nicht existiert.

Der Beitrag plädiert deshalb dafür, datenschutzwahrenden Forschungszugang zu konversationellen Gesundheitsdaten als Infrastruktur öffentlicher Gesundheit zu behandeln. Technisch ist das keine Zukunftsmusik, denn die Anbieter werten ihre Daten längst aggregiert und datenschutzwahrend aus. Was fehlt, sind Unabhängigkeit und Verpflichtung. Vorbilder dafür kennt das Gesundheitsrecht seit langem, etwa Meldepflichten bei Infektionskrankheiten oder die Pharmakovigilanz. Auch dort gilt, dass bestimmte privat gehaltene Beobachtungen so folgenreich sind, dass ihre aggregierte Meldung zur Bedingung des Geschäftsbetriebs wird. Der Digital Services Act liefert mit dem Forschungszugang nach Artikel 40 eine Vorlage, erreicht den dialogischen Kern dieser Systeme bislang aber nicht.

Die erste Generation digitaler Public Health hat gelernt, das offene Netz zu lesen. Die Nächsten werden ihr Recht auf Einblick aushandeln und regulieren müssen.

(Autor: Christoph Dockweiler)

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Univ.-Prof. Dr. Christoph Dockweiler

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