Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten
Zwischen dem 23. und 27. Juni 2025 sind die rund 14.000 Studierenden der Universität Siegen aufgerufen, ihre Vertretungen im Studierendenparlament (StuPa) sowie in den Fachschaftsräten (FSR) zu wählen. Die Urnen sind an allen Wahltagen jeweils von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Um abstimmen zu können, ist der gültige Studierendenausweis mitzubringen.
Wahlvorschläge müssen bis zum 2. Juni schriftlich beim Wahlausschuss im AStA-Büro (AR-H 105) eingereicht werden.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Studierendenschaft, die seit dem 1. Mai 2025 immatrikuliert sind und im offiziellen Wähler*innenverzeichnis geführt werden. Auch Studierende im Urlaubssemester dürfen wählen und sind wählbar. Nicht wahlberechtigt und wählbar sind hingegen Gasthörer*innen und Zweithörer*innen.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann alternativ per Briefwahl abstimmen. Alle Informationen zur Beantragung und zum Ablauf sind online abrufbar.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 9. Juni veröffentlicht.
Wählen können Studierende an folgenden Standorten:
- Campus Adolf-Reichwein-Straße
- Mensa AR-M
- Vor dem Audimax AR-D
- Campus Unteres Schloss
- Foyer US-C
- Gebäude Hölderlinstraße
- Eingangsbereich beim Haupteingang H-A
- Campus Paul-Bonatz-Straße
- Foyer PB-A
- Emmy-Noether-Campus
- Vor den Hörsälen ENC-D
- Studienservice Center
- Haupteingang F-S
Bei Fragen zur Wahl stehen der Wahlausschuss und die Wahlleitung zur Verfügung. Sie sind über den AStA der Universität Siegen oder per E-Mail an wahlausschuss@asta.uni-siegen.de erreichbar.