Ombudssystem der Universität Siegen
Das „Ombudssystem zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Universität Siegen besteht aus den Ombudspersonen, einem Ombudsgremium und einer Untersuchungskommission. Die Ombudspersonen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und werden unabhängig von Weisungen auf der Grundlage der Die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Siegen finden Sie hier (Amtliche Mitteilung Nr. 31/2023) tätig. Zugleich bilden sie das Ombudsgremium. Die Ombudspersonen haben die Aufgabe, zwischen den Verfahrensbeteiligten zu vermitteln, soweit dies möglich und sachlich gerechtfertigt ist. Konnten gegenüber dem Ombudsgremium nach Abschluss des Vorprüfungsverfahrens die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens nicht ausgeräumt werden, so leitet das Ombudsgremium das Verfahren zur förmlichen Aufklärung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Untersuchungskommission weiter.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben machen, sich fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt zu eigen machen oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigen.
Geschäftsstelle des Ombudsgremiums und der Untersuchungskommission
Dipl.-Verww. Katrin Mayer
Kontakt
Erstellung zentraler Ordnungen
Beantwortung akademischer Fragestellungen
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: vormittags
Ass. iur. Seraphina Frevel
Kontakt
rechtliche Beratung der Gremien
Ethikrat, Ombudsgremium, Untersuchungskommission und Ordnungsausschuss
Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: ganztägig