Kurzzeit-Doktorandenmobilität mit Erasmus+
Entdecken Sie neue Forschungswelten und stärken Sie Ihr wissenschaftliches Netzwerk: Die Kurzzeit-Doktorandenmobilität mit Erasmus+ bietet an der Universität Siegen immatrikulierten Promovierenden die Möglichkeit, für 5 bis 30 Tage an einer staatlichen Hochschule in Europa zu forschen. Knüpfen Sie internationale Kontakte, gewinnen Sie wertvolle Einblicke in andere Forschungssysteme und bringen Sie frische Impulse in Ihr Promotionsprojekt ein. Bitte beachten Sie: Konferenzreisen werden nicht gefördert.
Impulse für Ihre Promotion
Für eine Erasmus+-Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen von teilnehmenden Promovierenden erfüllt sein:
- Promovierende müssen an der Universität Siegen immatrikuliert sein,
- die Kurzzeit-Mobilität muss an einer staatlichen Hochschule in einem Erasmus+- Programmland stattfinden,
- die Dauer des physischen Aufenthalts muss zwischen 5 und 30 Tagen betragen,
- die physische Komponente muss erfolgreich abgeschlossen werden,
- der gesamte Aufenthalt muss sorgfältig dokumentiert werden.
Online-Bewerbung
Sobald Sie eine für Sie passgenaue Aufenthaltsmöglichkeit gefunden haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung einschließlich der unten genannten Unterlagen online über das MoveON Portal ein.
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann bearbeitet werden können, wenn sie fristgerecht und vollständig 4 Wochen vor geplanter Ausreise eingehen.
1. Letter of Acceptance der Gastinstitution
2. Studienbescheinigung der Universität Siegen
3. Lebenslauf & Motivationsschreiben in englischer Sprache
Förderraten
Für Kurzzeit-Doktorandenmobilitäten existieren folgende Fördermöglichkeiten:
- Tag 1-14: 79 EUR /Tag
- Tag 15-30: 56 EUR /Tag
Die Kurzzeit-Doktorandenmobilität muss an einer staatlichen Hochschule in einem der folgend genannten Erasmus+-Programmländer stattfinden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.
Reisekostenzuschüsse für Ihre Hin- und Rückreise werden nach Reisedistanz zwischen den Standorten der Heimathochschule und aufnehmenden Gastinstitution gestaffelt. Die Reisedistanz wird über den EU Distance Calculator ermittelt. Für nachhaltiges, grünes Reisen (mit Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaften, etc.) ist der Reisekostenzuschuss etwas höher und es können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden.
REISEDISTANZ |
STANDARDREISE |
GRÜNES REISEN |
||
in km |
Reisekosten |
Reisetage |
Reisekosten |
Reisetage |
| 10 bis 99 km |
23 € |
1 |
-- € |
2 |
| 100 bis 499 km |
180 € |
1 |
210 € |
2 |
| 500 bis 1999 km |
275 € |
2 |
320 € |
4 |
| 2.000 bis 2.999 km |
360 € |
2 |
410 € |
4 |
| 3.000 bis 3.999 km |
530 € |
2 |
610 € |
6 |
| 4.000 bis 7.999 km |
820 € |
2 |
-- € |
6 |
| 8.000 km und mehr |
1.500 € |
2 |
-- € |
6 |
Vor Aufenthaltsbeginn
Mit Ihrer Unterschrift im Learning Agreement bestätigen Sie, den beschriebenen Forschungsaufenthalt an der Gastinstitution durchzuführen.
Mit ihrer Unterschrift erklärt die/der Betreuer:in der Heiminstitution ihr/sein Einverständnis, und die Gastinstitution bestätigt, dass der Aufenthalt wie beschrieben ermöglicht wird.
Das von allen Parteien unterschriebene Dokument wird per E-Mail an die zuständige Koordination im International Office gesendet.
Sie erhalten den Fördervertrag per E-Mail und drucken ihn aus. Sie überprüfen ihre persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.
Das unterschriebene Originaldokument kann entweder per Hauspost oder eingescannt und per E-Mail an die Erasmus-Koordination gesendet werden.
Der Spracheinstufungstest über den Online Language Support (OLS) ist verpflichtend für Aufenthalte von mehr als 14 Tagen. Sie müssen den Test für die vorrangige Arbeits- bzw. Forschungssprache während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren – es sei denn, Sie sind Muttersprachler:in. Nach Abschluss des Tests können Sie ein Zertifikat herunterladen.
Hinweise zur Auszahlung
Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwischen 5 und 30 Tagen. Die Förderung wird Tag genau berechnet.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:
- Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Aufenthalts ausgezahlt.
- Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Aufenthalts ausgezahlt.
Rückzahlungsfälle und -verfahren
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.
Bitte beachten Sie, dass der sogenannte geldwerte Vorteil individuell versteuert werden muss. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Personalmobilität geringere Ausgaben haben als die Pauschalen vorsehen, müssen Sie diese Differenz ggf. individuell versteuern.