Lehrpreis der Philosophischen Fakultät
Um neben der Forschung auch gute Lehre sichtbar zu machen und zum Gespräch über best practice-Beispiele anzuregen, vergibt die Philosophische Fakultät mit Blick auf einzelne Lehrveranstaltungen jährlich zwei Lehrpreise. Nominierungen sind über dieses Formular einzureichen.
Weitere Informationen
Vorschlagsberechtigte und mögliche Nominierte
Der Vorschlag muss von mindestens 5 Teilnehmenden an der nominierten Veranstaltung eingereicht werden.
Grundsätzlich kommen alle Lehrenden für eine Nominierung in Frage. Vorgeschlagen werden können Lehrende mit Blick auf jeweils eine konkrete Veranstaltung. Bei Co-Teachings kann sich der Antrag auch auf mehrere Lehrende beziehen. Pro Kalenderjahr können Lehrende mit maximal einem Lehrpreis ausgezeichnet werden.
Vorschlagsfristen
Nominierungen können immer für Veranstaltungen des jeweils laufenden Semesters eingereicht werden. Dabei gelten die folgenden Fristen für das Einreichen einer Nominierung:
- Veranstaltungen im Sommersemester: 31. Juli
- Veranstaltungen im Windersemester: 28. Februar
Die QVM-Kommission der Philosophischen Fakultät entscheidet jährlich Anfang März über die Vergabe der Lehrpreise für das vorherige Winter- und Sommersemester.
Dotierung
Bei den akademischen Mitarbeitenden (WiMi, LfbA, A(O)R, (O)StR (auch bei Abordnungen)) ist der Preis mit 500,- € dotiert (bei Co-Teachings wird bei entsprechender Nominierung das Geld auf die Lehrenden verteilt). Das Geld wird auf die Kostenstelle der jeweiligen Professur bzw. das jeweilige PSP-Element überwiesen und kann für universitäre Belange genutzt werden.
Preisverleihung und Präsentation
Die Lehrpreise werden jährlich verliehen. Die Preistragenden stellen das Konzept der ausgezeichneten Veranstaltung jeweils im Fakultätssalon vor.