Fakultät I : Anmeldung der Bachelorarbeit
Sobald du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Bachelorarbeit jederzeit anmelden. Sende uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail zu. Der Bearbeitungsbeginn kann frühestens 4 Wochen nach Anmeldung im Prüfungsamt erfolgen.
Wir bestätigen dir die Anmeldung per E-Mail und schicken dir das Zulassungsschreiben ca. 1 Woche vor dem Schreibbeginn an deine studentische Mailadresse.
Das Thema erfragen wir bei deiner/deinem Erstbetreuer*in ab. Diese*r teilt uns auch mit, ob deine Bachelorarbeit empirisch ist.
Dokumente
Anmeldung
Thema und Erstgutachter*in sind gefunden: Melde deine Bachelorarbeit im Prüfungsamt an.
Schreibzeit
Schreibe deine Arbeit innerhalb von 10 bzw. (bei empirischen Arbeiten) 14 Wochen.
Abgabe
Reiche deine Arbeit als PDF per E-Mail und zweifach als gebundenes Druckexemplar fristgerecht im Prüfungsamt ab.
Gutachten
Innerhalb von 6 bzw. 8 Wochen (je nach PO) werden die Gutachten erstellt.
Voraussetzungen für die Bachelorarbeit
Studienbeginn ab WiSe 2011/12
"Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer mindestens 120 LP (sechssemestriger B. A.) oder 180 LP inklusive Auslandsstudium im Umfang von 60 LP (achtsemestriger B. A.) des gesamten Studiums erreicht hat [obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums (zu Ausnahmen vgl. § 7 Absatz 8 der Prüfungsordnung)] und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität in Double-Degree-Programmen eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen“ (Rahmenprüfungsordnung zum Bachelorstudium §11(1)).
Studienbeginn ab WiSe 2022/23
"Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-B erfüllt und mindestens 90 Leistungspunkte (neun abgeschlossene Module plus Praktikum) bzw. im Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften in Europa mindestens 150 Leistungspunkte (90 Leistungspunkte aus neun abgeschlossenen Modulen plus Praktikum und Auslandsstudium) der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtleistungspunkte erbracht hat, darunter die neun Leistungspunkte für das Praktikum" (PHIL-FPO-B §11(1)).
Zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäß §13 RPO-B und §11(1) PHIL-FPO-B müssen in den Fach-BA
Studiengängen Philosophie, Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften in Europa die folgenden
Voraussetzungen bei der Anmeldung der Bachelorarbeit erfüllt sein:
Erweitertes Kernfach Philosophie:
- Abschluss von 1PHILOBA01 bis 1PHILOBA03
- Abschluss von mindestens 3 weiteren Modulen im Fach
- Insgesamt mind. 54 von 108 Leistungspunkten im Erweiterten Kernfach
Kernfach Philosophie:
- Abschluss von 1PHILOBA01 bis 1PHILOBA03
- Abschluss von mindestens 2 weiteren Modulen im Fach
- Insgesamt mind. 45 von 72 Leistungspunkten im Kernfach Philosophie
Sozialwissenschaften
- Abschluss von 1SOWIBA01, 1SOWIBA02 & 1SOWIBA05
Sozialwissenschaften in Europa
- Abschluss von 1SOWIBA01, 1SOWIBA02 & 1SOWIBA05
- Einjähriges Auslandsstudium
Erst- und Zweitgutachter*innen
Erstgutachter*in
Professor*in, Juniorprofessor*in, Privatdozent*in (der Universität Siegen) oder promovierte Mitarbeiter*innen (letztere mit entsprechender Prüfungsberechtigung), die im Kernfach Lehre anbieten.
Zweitgutachter*in
Lehrende des Kernfaches (mind. promoviert); ggf. Ergänzungsfach, sofern das Thema fächerübergreifend ist
Wichtig: Sind Mitarbeiter*innen noch nicht promoviert, kann der entsprechende Fachliche Prüfungsausschuss auf Antrag des Dozierenden (!) eine Prüfungsberechtigung für die Übernahme eines Zweitgutachtens ausstellen.
In den Studiengängen Literatur, Kultur und Medien & Sprache und Kommunikation gilt zudem, dass Dozierende unabhängig vom sprachlichen Schwerpunkt Erst- bzw. Zweitgutachten übernehmen dürfen. Je nach Status ist aber ggf. eine Prüfungsberechtigung notwendig.
Formalia
Bearbeitungszeitraum
Für die Bearbeitung hast du im Vollzeitstudium 10 bzw. 14 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Bearbeitungszeit darfst du frühzeitig abgeben.
Erkrankung
Erkrankst du während der Schreibzeit, melde dich per E-Mail im Prüfungsamt mit deinem ärztlichen Attest. Wir können keine Atteste über die Krankenkasse abrufen.
Rücktritt
Ohne Angaben von Gründen kannst du dich bis 1 Woche vor Schreibbeginn im Prüfungsamt von der Bachelorarbeit abmelden lassen.
Dein Thema kannst du nur einmal und nur innerhalb 1 Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgeben.
Aus triftigen Gründen kannst du auch während der Schreibzeit von der Bachelorarbeit zurücktreten. Der schriftliche Antrag muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist samt Nachweisen (z.B. Attest) im Prüfungsamt eingereicht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Bachelorarbeit als nicht unternommen.
Umfang
Der Umfang der Bachelorarbeit soll 40 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. insgesamt bei etwa 15.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden.
Plagiatserklärung
Füge folgende unterschriebene Plagiatserklärung in die PDF und die Druckexemplare deiner Bachelorarbeit ein:
"Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird."
Abgabe der Bachelorarbeit
Abgabe
Schicke deine Bachelorarbeit als PDF spätestens am Abgabetag per E-Mail an das Prüfungsamt. Denk an die unterschriebene Plagiatserklärung. Reiche zusätzlich 2 gebundene Druckexemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) ein. Du kannst die Exemplare persönlich im Prüfungsamt einreichen, ins Postfach werfen oder per Post verschicken. Entscheidend für die Abgabe ist der Eingang der PDF im Prüfungsamt. Wir leiten deine Bachelorarbeit an die Gutachter*innen weiter.
Möchtest du deinen Gutachter*innen weitere Daten zur Verfügung stellen (z.B. bei empirischen Arbeiten), füge einen gesonderten Datenträger (z.B. USB-Stick) hinzu.
Gutachten
In der Regel erstellen die Gutachter*innen die Gutachten innerhalb von 6 bzw. 8 Wochen (je nach PO). Sollte es länger dauern, kannst du gerne nachfragen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass Gutachter*innen die Frist überziehen.
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kannst du auf Antrag Einsicht in die Gutachten beantragen.