Fakultät I: Zulassung zur Masterarbeit
M.Sc. Digital Public Health
Um zur Masterarbeit zugelassen zu werden, benötigst du mindestens 60 LP (FPO-M DPH §11 Absatz 2). Sobald du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Masterarbeit jederzeit anmelden, spätestens 4 Wochen vor deinem geplanten Schreibbeginn. Sende uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail zu. Wir bestätigen dir den Eingang und die Anmeldung per E-Mail und schicken dir das Zulassungsschreiben ca. 1 Woche vor dem Schreibbeginn an deine studentische Mailadresse.
Das Thema erfragen wir bei deiner/deinem Erstbetreuer*in.
Dokumente
Anmeldung
Thema und Erstgutachter*in sind gefunden: Melde deine Masterarbeit im Prüfungsamt an. Das Thema erfragen wir im Anschluss bei deiner/deinem Erstgutachter*in.
Schreibzeit
Schreibe deine Arbeit innerhalb von 6 Monaten. Der Umfang sollte 100 Seiten nicht überschreiten.
Abgabe
Reiche deine Masterarbeit als PDF per E-Mail und zweifach als gebundenes Druckexemplar fristgerecht im Prüfungsamt ab.
Erst- und Zweitgutachter*innen
Bei deiner Anmeldung der Masterarbeit schlägst du die Gutachter*innen aus deinem Studiengang vor.
Die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter kann Mitglied einer anderen Universität sein, sofern sie oder er eine signifikante fachliche Nähe zur Thematik deiner Masterarbeit aufweist.
Formalia
Bearbeitungszeitraum
Für die Bearbeitung hast du 6 Monate zur Verfügung. Nach 2/3 der Bearbeitungszeit darfst du frühzeitig abgeben. Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. In diesem Fall muss ein neues Thema gestellt werden.
Erkrankung
Erkrankst du während der Schreibzeit, melde dich im Prüfungsamt mit deinem ärztlichen Attest. Wir können keine Atteste über die Krankenkasse abrufen.
Rücktritt
Ohne Angaben von Gründen kannst du dich bis 1 Woche vor Schreibbeginn im Prüfungsamt von der Masterarbeit abmelden lassen.
Dein Thema kannst du nur einmal und nur innerhalb 1 Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgeben.
Aus triftigen Gründen kannst du auch während der Schreibzeit von der Masterarbeit zurücktreten. Der schriftliche Antrag muss innerhalb von 3 Werktagen samt Nachweisen (z.B. Attest) im Prüfungsamt eingereicht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen.
Umfang
Der Umfang der Masterarbeit soll 100 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden.
Plagiatserklärung
Füge folgende Plagiatserklärung in die PDF und die Druckexemplare deiner der Masterarbeit ein:
"Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird."
Abgabe der Masterarbeit
Abgabe
Schick deine Masterarbeit als PDF spätestens am Abgabetag per E-Mail an das Prüfungsamt. Denk an die unterschriebene Plagiatserklärung. Reiche zusätzlich 2 gebundene Druckexemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) ein. Du kannst die Exemplare persönlich im Prüfungsamt einreichen, ins Postfach werfen oder per Post verschicken. Entscheidend für die Abgabe ist der Eingang der PDF im Prüfungsamt. Wir leiten deine Masterarbeit an die Gutachter*innen weiter.
Möchtest du deinen Gutachter*innen weitere Daten zur Verfügung stellen (z. B. bei empirischen Arbeiten), füge einen gesonderten Datenträger (z. B. USB-Stick) hinzu.
Gutachten
In der Regel erstellen die Gutachter*innen die Gutachten innerhalb von 8 Wochen. Sollte es länger dauern, kannst du gerne nachfragen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass Gutachter*innen die Frist überziehen.
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kannst du auf Antrag Einsicht in die Gutachten beantragen.