Fakultät I: Anmeldung zur Masterarbeit
(Ausnahmen: M.A. Roads to Democracies, M.A. Medien und Gesellschaft, M.Sc. Digital Public Health)
Sobald du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Masterarbeit jederzeit anmelden. Sende uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail zu. Aus organisatorischen Gründen kann der Beginn der Schreibzeit frühestens 4 Wochen nach Anmeldung im Prüfungsamt erfolgen.
Wir bestätigen dir die Anmeldung per E-Mail und schicken dir das Zulassungsschreiben ca. 1 Woche vor dem Schreibbeginn an deine studentische Mailadresse.
Das Thema erfragen wir bei deiner/deinem Erstbetreuer*in ab. Diese*r teilt uns auch mit, ob deine Masterarbeit empirisch ist.
Dokumente
Anmeldung
Thema und Erstgutachter*in sind gefunden: Melde deine Arbeit im Prüfungsamt an.
Schreibzeit
Schreibe deine Arbeit innerhalb von 18 bzw. (bei empirischen Arbeiten) 26 Wochen.
Abgabe
Gib deine Arbeit als PDF per E-Mail und zweifach als gebundenes Druckexemplar fristgerecht im Prüfungsamt ab.
mündl. Prüfung
Endspurt: In der mündlichen Masterprüfung geht es um deine Masterarbeit und Themen deines Studiums.
Voraussetzungen
Studienbeginn ab WiSe 2011/12
"Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 72 LP (viersemestriger M.A.) des gesamten Studiums erreicht hat (wenn ein Praktikum absolviert wurde, obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums) und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität im Double-Degree-Programm eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen" (Rahmenprüfungsordnung Masterstudium §11 Abs. 1).
Studienbeginn ab WiSe 2023/24
"Zur Masterprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-M erfüllt und mindestens 63 Leistungspunkte (sieben abgeschlossene Module) der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtleistungspunkte erbracht hat (bei einem vorgesehenen Pflichtpraktikum inklusive der neun Leistungspunkte für das Praktikum). Im Studiengang Sozialwissenschaften in Europa sind keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung vorzuweisen" (PHIL-FPO-M §11 Abs. 1).
Zusätzliche Voraussetzungen im M.A. Kernfach Philosophie:
-
mind. vier abgeschlossene Module im Umfang von 36 LP im Kernfach, darunter mind. zwei Module aus 1PHILOMA01 bis 1PHILOMA03
Zusätzliche Voraussetzungen im M.A. Geschichte der Moderne:
-
erfolgreicher Abschluss von 1HISMA01
Erst- und Zweitgutachter*innen
Erstgutachter*in
Professor*in, Juniorprofessor*in, Privatdozent*in (der Universität Siegen) oder promovierte Mitarbeiter*innen (letztere mit entsprechender Prüfungsberechtigung), die im Kernfach Lehre anbieten.
Zweitgutachter*in
Lehrende des Kernfaches (mind. promoviert); ggf. Ergänzungsfach, sofern das Thema fächerübergreifend ist
Wichtig: Sind Mitarbeiter*innen noch nicht promoviert, kann der entsprechende Fachliche Prüfungsausschuss auf Antrag des Dozierenden (!) eine Prüfungsberechtigung für die Übernahme eines Zweitgutachtens ausstellen.
In den Studiengängen Literaturwissenschaft: Literatur, Kultur und Medien, Angewandte Sprachwissenschaft: Kommunikation und Fremdsprachen im Beruf, Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch und Romanische Sprachen und Linguistik: digital, angewandt, strukturell gilt zudem, dass Dozierende unabhängig vom sprachlichen Schwerpunkt Erst- bzw. Zweitgutachten übernehmen dürfen. Je nach Status ist aber ggf. eine Prüfungsberechtigung notwendig.
Formalia
Bearbeitungszeitraum
Für die Bearbeitung hast du im Vollzeitstudium 18 bzw. 26 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Bearbeitungszeit darfst du frühzeitig abgeben.
Erkrankung
Erkrankst du während der Schreibzeit, melde dich per E-Mail im Prüfungsamt mit deinem ärztlichen Attest. Wir können keine Atteste über die Krankenkasse abrufen.
Rücktritt
Ohne Angaben von Gründen kannst du dich bis 1 Woche vor Schreibbeginn im Prüfungsamt von der Masterarbeit abmelden lassen.
Dein Thema kannst du nur einmal und nur innerhalb 1 Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgeben.
Aus triftigen Gründen kannst du auch während der Schreibzeit von der Masterarbeit zurücktreten. Der schriftliche Antrag muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist samt Nachweisen (z. B. Attest) im Prüfungsamt eingereicht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen.
Umfang
Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. insgesamt bei etwa 30.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden.
Plagiatserklärung
Füge folgende unterschriebene Plagiatserklärung in die PDF und die Druckexemplare deiner Masterarbeit ein:
"Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird."
Abgabe der Masterarbeit
Abgabe
Schick deine Masterarbeit als PDF spätestens am Abgabetag per E-Mail an das Prüfungsamt. Denk an die unterschriebene Plagiatserklärung. Reiche zusätzlich 2 gebundene Druckexemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) ein. Du kannst die Exemplare persönlich im Prüfungsamt einreichen, ins Postfach werfen oder per Post verschicken. Entscheidend für die Abgabe ist der Eingang der PDF im Prüfungsamt. Wir leiten deine Masterarbeit an die Gutachter*innen weiter.
Möchtest du deinen Gutachter*innen weitere Daten zur Verfügung stellen (z. B. bei empirischen Arbeiten), füge einen gesonderten Datenträger (z. B. USB-Stick) hinzu.
Gutachten
In der Regel erstellen die Gutachter*innen die Gutachten innerhalb von 6 bzw. 8 Wochen (je nach PO). Sollte es länger dauern, kannst du gerne nachfragen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass Gutachter*innen die Frist überziehen.
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kannst du auf Antrag Einsicht in die Gutachten beantragen.
Mündliche Masterprüfung
Die mündliche Prüfung kann während des Bearbeitungszeitraumes oder der Begutachtungsphase der Masterarbeit stattfinden, ist aber spätestens acht Wochen nach dem schriftlichen Bescheid der oder des Vorsitzenden des Allgemeinen Prüfungsausschusses, dass die Masterarbeit angenommen (= bestanden) ist, durchzuführen.
Vereinbare mit deinen Gutachter*innen einen Prüfungstermin und reiche das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt ein.
Achtung: Liegt das Datum der mündlichen Masterprüfung nicht im gleichen Semester wie die Abgabe der Masterarbeit, sondern im darauffolgenden Semester, musst du dich für das nächste Semester zurückmelden.