Das Praxisamt/-referat BASA ist zuständig für:
- die übergreifende Organisation der studienbegleitenden Praktika;
- Beratung und Information von Studierenden und Praxisanleiter:innen in Zusammenhang mit den Praktika;
- Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der staatlichen Anerkennung;
- Organisation und Koordination der Fortbildungs- und Reflexionsveranstaltungen betreffend der Praxiselemente in Zusammenarbeit mit den Lehrenden sowie Angebot eigener einschlägiger Veranstaltungen;
- Durchführung der Anerkennungsverfahren von Praxisstellen und Pflege der Zusammenarbeit.
Wichtige Dokumente
Zu der jeweiligen Prüfungsordnung sind alle praxisrelevanten Dokumente, wie die Broschüre "Die Praxisphasen I und II", Formulare, Checkliste etc. abrufbar.
Übergreifend gibt es auch ein Stellenverzeichnis von möglichen Praxisstellen. Das Stellenverzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen des Praxisamt/-referats BASA
nach Themen
Aktuelle Informationen des Praxisamtes erfolgen über Moodle und an dieser Stelle thematisch gebündelt und können durch den Pfeil nach unten aufgeklappt werden.
Am 13. November 2025 findet wieder die Praxismesse SOCIALCon an der Universität Siegen statt. Sie sind herzlich eingeladen, sich über die vielfältigen Einrichtungen und Dienste in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu informieren und in Hinblick auf die Praxisphasen oder auch Stellensuche Kontakt aufzunehmen. Weitere Infos folgen.
In der Ringvorlesung "Perspektiven auf die Soziale Arbeit" wurde am 31.10.24 die Broschüre zu den Praxisphasen ab Studienbeginn WiSe 24/25 verteilt. Sie ist auch als PDF im Downloadbereich des Praxisamts eingestellt. In der Broschüre gibt es verbindliche Informationen zu allen praktikumsrelevanten Sachverhalten.
Die Pflichtpraktika des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit werden akuell nicht über Unisono angemeldet. Vor bzw. zu Beginn des Praktikums sind mit der Praxisstelle die Seiten 1 und 2 des Formblatts auszufüllen und von dem/der Lehrenden im Methodenseminar des SoSe genehmigen zu lassen. Nach dem Praktikum werden alle 4 Seiten im Original beim Praxisamt eingereicht.
Zur Unterstützung beim organisatorischen Ablauf der Praktika und damit verbundener Veranstaltungen/Studienleistungen gibt es eine Checkliste, die im Bereich Downloads Praxisamt / Studienbegleitende Praktika aufgerufen werden kann.
Die empfohlene Zeit für Praktika ist die vorlesungsfreie Zeit zwischen SoSe und WiSe! Jedoch können Sie den Zeitraum nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten und den Erfordernissen der Praxisstellen innerhalb der nachstehenden Möglichkeiten variabel gestalten:
- Max. 20 von gesamt 50 Praxistagen können in der vorlesungsfreien Zeit des WiSe vor Beginn der Veranstaltungen im SoSe (in den Modulelementen 11.2/12.2) absolviert werden.
- Die restlichen 30 Praxistage dürfen erst mit Beginn des zugehörigen Methodenseminars im SoSe absolviert werden. Bitte beachten Sie: Dieser Veranstaltungsbeginn kann von dem regulären Vorlesungsstart abweichen!
- Bis zum Reflexionsseminar in 11.3 bzw. 12.3 müssen mind. 25 Praxistage absolviert worden sein. Außerdem muss das komplette Praktikum bis zum Ende der Vorlesungszeit im WiSe beendet sein!
- Die Zeiträume sind in dem
Formblatt zur Praxisphase I auf Seite 1 darzulegen. Ein gute Hilfe beim Ablauf ist auch die Checkliste.
Zur Genehmigung des Praktikums in der vorgezogenen Variante wenden Sie sich bitte vor Beginn des Praktikums an das Praxisamt/‐referat (Frau Szauer oder Frau Wilden)!
Einreichung aller 4 Seiten des Formblatts Pflichtpraktikum nach dem Praktikum im Original mit den Unterschriften per Post oder Einwurf in den roten Briefkasten des Praxisamtes auf dem Flur AR-K 100 . Kopien werden nicht bearbeitet. Veränderte Formulare (Tipp-Ex, Überschreibungen oder ähnliches) werden ggf. neu angefordert. Eine Kopie des Formblatts für die eigenen Unterlagen vor Abgabe ist selbstständig zu erstellen.
Mit dem Abschluss Bachelor Soziale Arbeit (PO 2018, FPO 2020 und ÄO 2024) kann die Staatliche Anerkennung beantragt werden.
Die Bearbeiter der Bachelorarbeiten werden ca. Mitte/Ende der Bearbeitungszeit vom Praxisamt angeschrieben mit Informationen, wie die Staatliche Anerkennung beantragt werden kann. Diesem Schreiben ist ein Antragsformular sowie ein vorgefertigtes Schreiben zur Beantragung eines sog. Erweitertes Führungszeugnis beigefügt. Das Führungszeugnis ist 3 Monate gültig, daher ist ein guter Zeitpunkt für die Beantragung, wenn die Bachelorarbeit abgegeben wurde. Dieses Führungszeugnis wird von der Behörde direkt an das Praxisamt geschickt. Der ausgefüllte Antrag ist erst nach dem in Unisono verbuchten Abschluss im Original an das Praxisamt zu senden.
Kontakt Praxisamt/-referat BASA
Dipl.-Päd. Nina Wilden
Wissenschaftliche Koordinatorin der Praxiselemente
- Zuständigkeit inhaltlich-fachliche Aspekte rund um die Praxisphasen
- Studierendenberatung bei Konflikten im Praktikum etc. sowie Fragen zur Gestaltung des Übergangs in die Praxis
Kontakt
Offene Sprechstunde ohne Anmeldung in der Vorlesungszeit:
Dienstag und Donnerstag 09:30 -12:00 Uhr, Mittwoch 11:00 - 12:00 Uhr
Sprechstunden mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in der vorlesungsfreien Zeit.
Weitere Sprechstundentermine vor Ort oder via Webex nach vorheriger Absprache per E-Mail oder telefonisch ebenfalls möglich.
Tel.: 0271 740-2877
E-Mail: Nina.Wilden@uni-siegen.de
Raum: AR-K 101
Esther Szauer
Sachbearbeitung
- Zuständigkeit inhaltlich-fachliche Aspekte rund um die Praxisphasen
- Organisation staatliche Anerkennung
Kontakt
Offene Sprechstunden ohne Anmeldung:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30 -12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr bzw. freitags bis 14:00 Uhr
Tel.: 0271 740-2181
E-Mail: praxisamt@biso.uni-siegen.de
Raum: AR-K 109
Praxisausschuss BASA
Praxisausschussvorsitzender: Herr Prof. Dr. Tobias Fröschle