Projektbeschreibung
Das Projekt "Kriminalitätsbestimmungen in Konferenzen nach dem Jugendgerichtsgesetz" verfolgt das Ziel zu rekonstruieren, wie die Zusammenarbeit in fallbezogenen und fallübergreifenden Konferenzen nach dem JGG realisiert wird. Dies soll erschlossen werden, indem im Detail die sprachliche Organisation und Realisierung von Besprechungen rekonstruiert wird.
Ausgangspunkt
In der Arbeit mit Jugendkriminalität ist die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachkräfte nicht ungewöhnlich. Diese Arbeit ist gekennzeichnet durch die Kooperation von Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und weiteren Institutionen und Akteur:innen. In den vergangenen Jahren wurde sie nochmals betont, u. a. durch die vermehrte Gründung von "Häusern des Jugendrechts" und das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen", in Kraft getreten am 10. Juni 2021.
Weitgehend unbekannt ist gegenwärtig allerdings, wie die Zusammenarbeit konkret realisiert wird. Aus verschiedenen Arbeitsfeldern, in denen Fachkräfte unterschiedlicher Herkunft zusammenarbeiten, ist bekannt, dass die tatsächliche Praxis nicht mit dem identisch ist, was öffentlich kommuniziert wird. Oftmals müssen 'vor Ort' konkrete Lösungen und Absprachen getroffen werden, die eine Zusammenarbeit möglich machen und charakterisieren.
Das Projekt setzt hier an.
Alles auf einen Blick
Kontakt
Weiterführende Links
Flyer: Fallkonferenzen nach dem Jugendgerichtsgesetz