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Promovieren als Wirtschaftsjurist*in

Die Promotion ist eine wichtige zusätzliche Qualifikation, aber auch eine Form der Selbstverwirklichung. Sie ist Grundvoraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Vor allem ist sie ein wichtiger Baustein, um Positionen im Topmanagement zu besetzen und steht bei Kunden von beratenden Unternehmen in hohem Ansehen. Sie bescheinigt die Fähigkeit zum ausdauernden Arbeiten an strategischen Zielen und ist Ausweis für hohe Methodenkompetenz, mit der sich auch die schwierigsten, neuartigen Probleme bewältigen lassen.

Aufgrund der Doppelqualifikation der Wirtschaftsjuristen ist sowohl eine juristische Promotion zum Dr. iur. als auch eine wirtschaftwissenschaftliche Promotion zum Dr. rer. pol. möglich. 

Eine Promotion ist sowohl mit einem Masterabschluss im Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrecht als auch einem anderen Master-Studiengang, mit dem der akademische Grad des LL.M. erworben wird, möglich. Darüberhinaus berechtigt auch die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung zur Ablegung einer Promotion.

Die genauen sowie ggfs. zusätzliche Voraussetzungen findest du in der Promotionsordnung. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Academic Advisor wenden.

Seit dem 08.02.2021 ist die Promotionsordnung zur Erlangung des Grades einer Doktorin oder eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) und des Rechts (Dr. iur) angepasst worden und verbindlich gültig.

Alle Promovierenden, die zur alten Ordnung eingeschrieben sind, können ihre Promotion nach dieser fortführen. Es gibt Übergangsfristen. Neueinschreibungen sind nur noch nach der neuen Ordnung möglich!

Die Promotionsordnung zum Dr. rer. pol. und zum Dr. iur in der jeweils aktuellsten Fassung findest du auf den Seiten der Fakultät III.

Zur Einschreibung als Promotionsstudierender, welche im Studierendensekretariat vorgenommen wird, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antrag auf Einschreibung bzw. Umschreibung
  • Krankenkassenbescheinigung
  • Bestätigung des Doktorvaters

Bei externen Doktoranten sind folgende Unterlagen zusätzlich notwendig:

  • Studienabschlusszeugnis
  • Bei "minderwertigen" Abschlüssen, die eine Regelstudienzeit von 9 Semestern unterschreiten: Bestätigung des Promotionsausschusses
  • Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Universität

Für Einzelheiten wende dich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Siegen. Einschreibungen finden nur zu den offiziellen Einschreibungsfristen statt.