Prüfungsamt Chemie
Herzlich willkommen auf der Webseite des Prüfungsamtes Chemie.
Auf diesen Seiten findet man alle wichtigen Informationen rund um Prüfungen und organisatorische Abläufe im Studium - von Fristen und Formularen bis hin zu Kontaktmöglichkeiten und Beratung.
Das Prüfungsamt Chemie ist für den Bachelorstudiengang Chemie und Masterstudiengang Chemistry zuständig.
Kontakt zum Prüfungsamt
Das Prüfungsamt Chemie bietet eine Betreuung rund um alle Prüfungsangelegenheiten im Studium. Individuelle Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch von 8:00 bis 13:00 möglich. Innerhalb der Sprechzeiten wird kein Termin benötigt.
Kontakt
Frau Natalia Berg
Raum: AR-H 111
Telefon: +49(0)271 / 740 - 4114
E-Mail: pa@chemie.uni-siegen.de
Postanschrift
Universität Siegen
Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät
Department Chemie und Biologie
Prüfungsamt
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Erreichbarkeit
Die erste Prüfungsperiode des Wintersemesters 2025/2026 ist vom 09. bis zum 20. Februar 2026.
Die entsprechende Anmeldephase über unisono fängt am 19. Januar an und endet am 02. Februar 2026 (23:59 Uhr).
Die zweite Prüfungsperiode ist vom 16. bis zum 27. März 2026.
Die entsprechende Anmeldephase über unisono fängt am 23. Februar an und endet am 09. März 2026 (23:59 Uhr).
Anmeldung zu den Praktika und Studienleistungen (Übungen, Aufgaben, Protokolle, Präsentationen usw.) ist ab dem 01. Oktober 2025 bis zum 22. Februar 2026 in unisono möglich.
Mit der Bachelorarbeit kann erst begonnen werden, wenn alle Module der ersten drei Semester gemäß Verlaufsplan erfolgreich abgeschlossen sind. Sie soll spätestens vier Wochen nach Ablegen aller sonstigen Prüfungen des Bachelorstudiums begonnen werden. Der Beginn ist dem Prüfungsamt schriftlich auf einem vom Prüfungsamt ausgegebenen Formblatt mitzuteilen.
Die Masterarbeit muss spätestens vier Wochen nach Ablegen aller sonstigen Prüfungen des Masterstudiums begonnen werden. Der Beginn ist dem Prüfungsamt schriftlich auf einem vom Prüfungsamt ausgegebenen Formblatt mitzuteilen. Mit der Masterarbeit darf erst begonnen werden, wenn alle Module der ersten zwei Semester gemäß Verlaufsplan erfolgreich abgeschlossen sind.
Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare müssen an das Prüfungsamt per E-Mail / Post versendet werden. Erst nach Erhalt der Bestätigung vom Prüfungsamt, ist es erlaubt, die Bearbeitung der Abschlussarbeit zu beginnen!
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
Application Admission Master thesis
Bei Erkrankung der Kandidatin oder des Kandidaten und in von ihr bzw. ihm nicht zu vertretenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit auf Antrag verlängern. Der Antrag ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit an den Prüfungsausschuss zu richten und zu begründen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Bachelorarbeit
Abschlussarbeiten sind sowohl in elektronischer Version in Form einer PDF-Datei auf einem geeigneten Speichermedium als auch einfacher Ausfertigung in gebundener Schriftform beim Prüfungsamt einzureichen; diese Ausfertigung ist Grundlage der Bewertung durch die Gutachterinnen bzw. Gutachter. Zusätzlich sind Abschlussarbeiten mit allen Anlagen (z.B. Elementaranalysen, Spektren, Diffraktogramme, Programmcode, Modelle, technische Zeichnungen, Schaltpläne) in elektronischer, durchsuchbarer Form einzureichen.
Die elektronische Form kann zur Überprüfung der individuellen Urheberschaft mittels einer Plagiatsüberprüfungssoftware verwendet werden. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden. Die Kandidatin oder der Kandidat fügt der Arbeit die folgende unterschriebene und datierte schriftliche Versicherung hinzu: „Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie generativer KI und anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird“.