Prüfungsamt Chemie
Herzlich willkommen auf der Webseite des Prüfungsamtes Chemie.
Auf dieser Seite findet man alle wichtigen Informationen rund um Prüfungen und organisatorische Abläufe im Studium - von Fristen und Formularen bis hin zu Kontaktmöglichkeiten und Beratung.
Das Prüfungsamt Chemie ist für den Bachelorstudiengang Chemie und Masterstudiengang Chemistry zuständig.
Kontakt zum Prüfungsamt
Das Prüfungsamt Chemie bietet eine Betreuung rund um alle Prüfungsangelegenheiten im Studium. Individuelle Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch von 8:00 bis 13:00 möglich. Innerhalb der Sprechzeiten wird kein Termin benötigt.
Kontakt
Frau Natalia Berg
Raum: AR-H 111
Telefon: +49(0)271 / 740 - 4114
E-Mail: pa@chemie.uni-siegen.de
Postanschrift
Universität Siegen
Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät
Department Chemie und Biologie
Prüfungsamt
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Erreichbarkeit
Rahmen- und Fachprüfungsordnungen
Rahmenprüungsordnung Bachelor RPO-B*
Rahmenprüfungsordnung Master RPO-M*
*Die nichtamtlichen Lesefassungen haben lediglich informativen Charakter. Nur die Dokumente, die in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht wurden, haben Rechtsgültigkeit.
Alle amtlichen Rahmenprüfungsordnungen inklusive der Änderungsordnungen finden Sie unter: Abteilung 3.2 Akademische Angelegenheiten und studienbezogene Rechtsangelegenheiten
Die erste Prüfungsperiode des Wintersemesters 2025/2026 ist vom 09. bis zum 20. Februar 2026.
Die entsprechende Anmeldephase über unisono fängt am 19. Januar an und endet am 02. Februar 2026 (23:59 Uhr).
Die zweite Prüfungsperiode ist vom 16. bis zum 27. März 2026.
Die entsprechende Anmeldephase über unisono fängt am 23. Februar an und endet am 09. März 2026 (23:59 Uhr).
Anmeldung zu den Praktika und Studienleistungen (Übungen, Aufgaben, Protokolle, Präsentationen usw.) ist ab dem 01. Oktober 2025 bis zum 22. Februar 2026 in unisono möglich.
Abschlussarbeiten
Auf die Bachelorarbeit entfallen 12 Leistungspunkte.
Die Ausgabe der Bachelorarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Der Zeitpunkt der Ausgabe ist im Prüfungsamt aktenkundig zu machen.
Mit der Bachelorarbeit kann erst begonnen werden, wenn alle Module der ersten drei Semester gemäß Verlaufsplan erfolgreich abgeschlossen sind. Sie soll spätestens vier Wochen nach Ablegung aller sonstigen Prüfungen des Bachelorstudiums begonnen werden. Der Beginn ist dem Prüfungsamt schriftlich auf einem vom Prüfungsamt ausgegebenen Formblatt mitzuteilen.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats zurückgegeben werden.
Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 50 Seiten nicht überschreiten.
Bei Erkrankung der Kandidatin oder des Kandidaten und in von ihr bzw. ihm nicht zu vertretenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit auf Antrag verlängern.
Der Antrag ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit an den Prüfungsausschuss zu richten und zu begründen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.
Bei der Abgabe der Bachelorarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie bzw. er ihre bzw. seine Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.
Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsausschuss in dreifacher Ausfertigung abzuliefern; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Zusätzlich ist zur Plagiatsprüfung eine elektronische Version der Bachelor-Arbeit (ohne Kennwortschutz) auf einem geeigneten Speichermedium abzugeben.
Der Anteil der Bachelorarbeit am Bachelorstudium beträgt 12 Leistungspunkte.
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen die Module 4CHEMBA01, 4CHEMBA02 sowie 4CHEMBA04 bis 4CHEMBA10 und die Module 4PHYBAEX02 und 4MATHBAEX06 bestanden worden sein.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen. Der Umfang soll 50 Seiten (Zeilenabstand 1,5, Arial Größe 11) nicht überschreiten. Das Thema kann nur einmal innerhalb des ersten Monats nach der Anmeldung zurückgegeben werden.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Frist zur Abgabe der Bachelorarbeit maximal um 5 Wochen verlängert werden (Antrag auf Verlängerung).
In den Fällen der §§ 19 und 20 der RPO-B kann der Prüfungsausschuss die Frist zur Abgabe der Bachelorarbeit höchstens insgesamt auf das doppelte der ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängern.
Der Nachweis ist gegenüber dem zuständigen Prüfungsausschuss in der Regel bis spätestens eine Woche vor Ablaufen der Bearbeitungsfrist zu erbringen.
Eine Erkrankung ist unverzüglich durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Die Bachelorarbeit muss in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Die Wahl der Sprache erfolgt in Absprache mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter.
Die Bachelorarbeit kann von jeder Hochschullehrerin und jedem Hochschullehrer der Fakultät IV ‐ Naturwissenschaftlich‐Technischen Fakultät sowie von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern aus naturwissenschaftlichen Fächern der Fakultät V - Lebenswissenschaftliche Fakultät der Universität Siegen bewertet werden, wobei die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter dem Department Chemie und Biologie angehören muss. Die Kandidatin bzw. der Kandidat hat das Recht, das Thema der Arbeit und eine Gutachterin bzw. einen Gutachter vorzuschlagen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt nach Anhörung der oder des Vorgeschlagenen die Erstgutachterin bzw. den Erstgutachter, die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter und das Thema der Bachelorarbeit.
Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es der Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Die Bachelorarbeit ist sowohl in elektronischer Version in Form einer PDF‐Datei auf einem geeigneten Speichermedium als auch einfacher Ausfertigung in gebundener Schriftform beim Prüfungsamt einzureichen; diese Ausfertigung ist Grundlage der Bewertung durch die Gutachterinnen bzw. den Gutachter. Zusätzlich ist die Bachelorarbeit vollständig mit allen Anlagen (z.B. Elementaranalysen, Spektren, Diffraktogramme, Programmcode, Modelle, technische Zeichnungen, Schaltpläne) in elektronischer, durchsuchbarer Form einzureichen. Die elektronische Form kann zur Überprüfung der individuellen Urheberschaft mittels einer Plagiatsüberprüfungssoftware verwendet werden.
Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden. Die Kandidatin oder der Kandidat fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat:
„Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie generativer KI und anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird“.
Theses
30 credit points are alloted to a master thesis. Students have to apply for admission to a master thesis through the examination office before starting working on it.
The chairman of the examination board shall decide upon it. The candidates shall be informed by the examination office regarding the starting date and and submission deadline.
Admission shall be granted in case all modules from the first and second semester according to the curriculum have been successfully completed.
A regular duration of a completion time of a master thesis is 6 months. A regular withdrawal from a master thesis is possible within the first month of the completion time.
In justified cases a completion time can be prolonged upon an application by a maximum of 3 months.
Further possible cases of prolongation are regulated by the general examination regulations of master degree programmes at the university of Siegen.
The scope of a thesis should not exceed 70 pages (excl. all kinds of attachments), line spacing 1,5, font type Arial, font size 11.
A master thesis might be conducted externally. The chairman of the examination board shall decide upon the application.
A master thesis must be submitted to the examination office in due time. One soft copy (PDF) should be sent to the examination office per e-mail. Also one hard copy should be submitted to the examination office. It can be sent per regular mail or submitted personally during the public hours.
A digital version of a master thesis should be plagiarism screening software-compatible.
A master thesis must include a signed declaration of authorship:
„I herewith confirm that I worked on my thesis independently and did not use any sources other than the specified sources and tools, as well as made citations. All passages including wording or content (incl. translations) are appropriately marked indicating the source (incl. world wide web, generative artificial intelligence and other digital data mining). The statement covers in particular tables, sketches, drawings and pictorial representations. I acknowledge that the attested omission of the indication of source shall be evaluated as a fraud“.