Prüfungsamt Bauingenieurwesen Bachelor & Master
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Prüfungsamts Bauingenieurwesen.
Hier finden Sie Informationen, Formulare und Links zu Ihrem Studium bezüglich Regularien, Prüfungsorganisation und -verwaltung. Grundlage unserer Arbeit und Ihres Studiums ist die Prüfungsordnung des Studiengangs, in den Sie eingeschrieben sind. Auch diese Dokumente sind hier hinterlegt. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail verwenden Sie bitte Ihre studentische E-Mail-Adresse, geben Sie Ihre Matrikelnummer an sowie eine aussagekräftige Betreffzeile.
Die Abgabe von Abschlussarbeiten erfolgt fristgemäß bis 12 Uhr des Abgabetages im Prüfungsamt. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Versicherung einzubinden und zu unterschreiben. Zusätzlich senden Sie Ihre Abschlussarbeit vollständig mit allen Anlagen in elektronischer und durchsuchbarer Version an Ihre Erstprüferin bzw. Ihren Erstprüfer.
Jutta Mäusezahl und Kerstin Lemke
Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne
Prüfungsordnungen ( PO)
- 2013 PO 13 Bachelor dual
- 2015 Änderungen PO 13 Bachelor dual
- 2016 Änderungen PO 13 Bachelor dual
- 2016 Änderungen PO 13 Bachelor dual
- 2021 Änderung PO 13 Bachelor dual
- 2021 Änderung PO 13 Bachelor dual
- 2022 Änderung PO 13 Bachelor dual
- Lesefassung Bachelor dual PO 13
- Übergangsregelungen
- Modulhandbuch
Studienverlaufsplan Dualer Bachelor 8 Semester:
- Variante 1: klassisch (Studienabschnitt I d.h. 1./2. Semester geteilt)
- Variante 2: alternativ (Studienabschnitt II d.h. 3./4. Semester geteilt)
Studienverlaufsplan Bachelor praxisbegleitet/Teilzeit:
Prüfungen: Termine und Informationen
Prüfungstermine Sommersemester 2026
Prüfungsplan SoSe 2026 (Stand 25.08.2026)
Änderungen vorbehalten
Prüfungstermine Wintersemester 2026/27
Vorplanung Bachelorprüfungen (Stand 06.10.2026)
Änderungen vorbehalten
Prüfungszeiträume ab Wintersemester 2026/27
Wintersemester 2026/27:
08.02. – 24.02.2027
15.03. – 02.04.2027
Sommersemester 2027:
19.07. – 04.08.2027
15.09. – 01.10.2027
Wintersemester 2027/28:
07.02. – 23.02.2028
15.03. – 31.03.2028
Sommersemester 2028:
31.07. – 16.08.2028
13.09. – 30.09.2028
Wintersemester 2028/29:
05.02. – 21.02.2029
12.03. – 29.03.2029
Sommersemester 2029:
23.07. – 08.08.2029
12.09. – 28.09.2029
16.09.2026 MA24 Geotechnische Aspekte in Wasser und Umwelt
17.09.2026 BA101 Ingenieurgeologie und Bodenmechanik
18.09.2026 MA20 Stoffkreislauf und Altlasten
18.09.2026 BA323 Laborprakt. Bau und Erhalt von Straßen
21.09.2026 BA201-P1 Teilprüfung BM II-Elastostatik
21.09.2026 BA203-P1 Teilprüfung Baustatik I
21.09.2026 MA05 Flächentragwerke
21.09.2026 MA38 Dimensionierung von Straßen
22.09.2026 BA320 Arbeitssicherheit
22.09.2026 BA204 Baubetrieb und Baukalkulation
23.09.2026 BA307 Ingenierhydrologie II: Matr.-Nr. 1510737
24.09.2026 BA103 Baustoffkunde und Bauchemie
- Teilprüfung BA103-P1 Baustoffkunde
- Teilprüfung BA103-P2 Bauchemie
- Teilprüfung BA103-P3 Straßenbaustoffe
24.09.2026 BA312 Verkehrsplanung mit Praxisprojekt
25.09.2026 BA313 Bau und Erhalt von Straßen I
25.09.2026 BA322 Massivbau III
28.09.2026 BA311-P1 Straßenentwurf und Straßenverkehrstechnik:Teilprüfung außerorts
28.09.2026 MA10 Finite Elemente Methode
28.09.2026 MA01 Numerische Methoden im Bauwesen
29.09.2026 MA26 Flussgebietsmanagement (Integrated River Basin Management)
29.09.2026 BA310 Wasser- und Abwasseraufbereitung
29.09.2026 MA32 Leitungsinfrastruktur und Netze
30.09.2026 MA23 Finite Elemente-Anwendungen in der Geotechnik
30.09.2026 BAEX05 Mathematik II
01.10.2026 BA205 Baurecht-Vertragsmanagement
01.10.2026 MA25 GIS-Anwendungen - Entwicklung (GIS Application)
02.10.2026 BA104 Baukonstruktion
02.10.2026 BA314 Bau und Erhalt von Straßen II
02.10.2026 MA36 Management der Verkehrsinfrastruktur
Unisono-Anleitung zur Anmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen:
https://video.uni-siegen.de/service/unisono/v/DFoq_xUP7KN
Erläuterungen zum Anmelde- und Zulassungsverfahren:
Regelung Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gemäß § 20*4 RPO ist rechtzeitig zu beantragen, zu begründen und durch geeignete Nachweise zu beglaubigen.
Der Nachweis der Behinderung gemäß §2 SGB bzw. der Nachweis einer chronischen Erkrankung durch (fach-)ärztliches Gutachten ist einmalig zu erbringen.
Der Antrag muss für jede Anmeldung einer Prüfung gestellt werden.
Der Antrag muss die gewünschte Prüfungsmodifikation beinhalten und deren Erforderlichkeit begründen.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist spätestens bis zum Anmeldeschluss der Prüfungen schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alleine die Empfehlung des/der Behindertenbeauftragten, Nachteilsausgleich zu gewähren, nicht ausreichend ist.
Regelung Erschwernisausgleich
Erschwernisausgleich soll Studierenden mit Betreuungs- und/oder Pflegeverantwortung auf Antrag ermöglichen, einzelne Studien- und Prüfungsleistungen, die aufgrund der familiären Belastung zum jeweiligen Zeitunkt nicht unter den regulären Bedingungen erbracht werden können, in einer anderen Form oder Zeit ablegen zu können.
Hierzu ist ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfungs- oder Studienleistung, per E-Mail an das zuständige Prüfungsamt zu richten.
Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis über die bestehende Betreuungs- oder Pflegeverpflichtung beizufügen.
Der Antrag muss sich auf eine bestimmte Studien- oder Prüfungsleistung beziehen und darlegen, welche besondere Belastung für die Studierende bzw. den Studierenden entstehen würde, wenn die regulären Bedingungen und Fristen eingehalten werden müssten.
Die bzw. der Prüfende kann eine Stellungnahme des Familienservicebüros und/oder der Gleichstellungsbeauftragten anfordern.
Wird dem Antrag stattgegeben, ist gemeinsam mit der bzw. dem Prüfenden und dem Prüfungsausschuss eine geeignete Lösung für die zu erbringende Studien- oder Prüfungsleistung zu vereinbaren.
Studierende, die an der Uni Siegen nach der Rahmenprüfungsordnung studieren, haben in Bachelorstudiengängen insgesamt drei und in Masterstudiengängen zwei Freiversuche für nichtbestandene Prüfungsleistungen zur Verfügung. Damit wird ein vorheriger Fehlversuch gestrichen. Die Freiversuchsregelung gilt auch im letzten Prüfungsversuch und ohne Öffnungsklausel übergreifend für alle Studiengänge.
Ein Freiversuch kann für Prüfungen in verschiedenen Modulen als auch mehrmals für eine Prüfung in demselben Modul beantragt werden.
Die Freiversuchsregelung gilt nicht für Abschlussarbeiten sowie mündliche Prüfungen und Kolloquien zu Abschlussarbeiten.
Die Freiversuchsregelung gilt nicht für die auslaufenden Bachelorstudiengänge der PO 2013.
Der Antrag auf Freiversuch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in unisono für die betroffene Prüfung per E-Mail an den Prüfungsausschuss zu richten.
Nachzulesen ist die Freiversuchsregelung in der jeweiligen Rahmenprüfungsordung (RPO-B oder -M) in §12a.
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Anmeldeantrag Teil 1 und Teil 2
Bitte senden Sie Teil 1 des Anmeldeantrags ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail ans Prüfungsamt: pruefungsamt@bau.uni-siegen.de
Anschließend erhalten Sie die Aufgabenstellung mit Teil 2 des Anmeldeantrags.
Informationen zur Bearbeitung und Abgabe finden Sie im Teil 2 des Anmeldeantrags.
Anmeldeantrag Teil 1 und Teil 2
Bitte senden Sie Teil 1 des Anmeldeantrags ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail ans Prüfungsamt: pruefungsamt@bau.uni-siegen.de
Anschließend erhalten Sie die Aufgabenstellung mit Teil 2 des Anmeldeantrags.
Informationen zur Bearbeitung und Abgabe finden Sie im Teil 2 des Anmeldeantrags.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Formularschrank des Zentralen Prüfungsausschusses
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung (PO-Wechsel) Master
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung (PO-Wechsel) Bachelor
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung (PO-Wechsel) Bachelor Dual
Prüfungsamt BA & MA
Kontakt
Jutta Mäusezahl (Vertretung: Katharina Morez)
PB-A 021
57068 Siegen
Tel.: 0271 / 740 - 4299
E-mail : pruefungsamt@bau.uni-siegen.de
Erreichbarkeit
Prüfungsausschuss
Kontakt
Vorsitzende: Prof. Dr.-Ing. Kerstin Lemke
PB-C 103
57068 Siegen
Tel: 0271 / 740 - 2211
E-mail: Kerstin.Lemke@uni-siegen.de
Sprechstunde nach Vereinbarung